Muss ein Arzt eine Befreiung Rückwirkend ausstellen?
Hallo, habe einen Freund, der im März 2016 einen schweren Schlaganfall bekam. Seitdem liegt es im Seniorenheim. Ende 2017 hat die zuständige Hausärztin erst die Chronikerbescheinigung ausgefüllt. "Ich muss ihn 1 Jahr kennen", hat sie gesagt. Sie ist auch nicht die netteste. Da er nur minimales Taschengeld zur Verfügung hat, möchte ich die Ärztin nun fragen, ob sie jetzt bereit wäre, die Bescheinigung rückwirkend für 2017 auszustellen. Man kann dies ja bis 4 Jahre Rückwirkend tun. Er musste so viele Krankenfahrten machen (Katheterwechsel). Eigenanteil....
Bin ich nun auf das Wohlwollen dieser Ärztin angewiesen? Oder könnte ich mir einen anderen Arzt/Ärztin nehmen, die das dann evtl macht?
Also nochmals meine Frage: Kann/muss Sie das tun?
Ich habe nämlich nun die Betreuung meines guten Freundes übernommen.