Hallo Lotte123, ein allgemeingültiges Recht zur Hospitation hast Du nicht, aus datenschutzrechtlichen Gründen und Schutz der Minderjährigen. Schau mal in der Dienstverordnung (erhält man bei der GEW)bzw. im Schulgesetz (Internet) nach, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit du als Eltern hospitieren darfst. Oder aber Du kannst zunächst mit der Lehrerin und dem Rektor ein Gespräch führen. Die Kritikpunkte würde ich aufschreiben, diskutieren und einen Zeitraum benennen, indem der Missstand behoben werden soll. Denn, wenn es nach dem Gespräch immer noch nicht besser wird, kann man auch das Schulamt über die Umstände an der Schule in schriftlicher Form mit der Bitte um Stellungnahme und Fristsetzung(!)in Kenntnis setzen. Das ist der Durck, den Du als Eltern machen kannst. Viell. wartet die Lehrerin aber auch darauf, dass Eltern sich stark dafür machen, dass die Klasse wieder geteilt wird?! Leider sind 30 Kinder in der ersten Klasse aber keine Seltenheit mehr, weil nicht genug Lehrer eingestellt werden, weil den Ländern das Geld fehlt, aber eigentlich dringend nötig wären. Gute Zeit....
Hallo invistra! Ich stimme mit ulfxxx völlig überein. Das Studium ist anspruchsvoller als Du es nachher in der Schule einsetzen wirst. Aber die Uni ist eben nun mal die erste Hürde, die Du nimmst. Von einem Deutschstudium (Germanistik heißt es ja ordentlicherweise) für die Primarstufe würde ich Dir eher abraten, weil Du damit zur Zeit die Straßen pflastern kannst, sprich, das Angebot ist deutlich höher als die Nachfrage. Wie wäre es Musik, Englisch, Sport oder kath. Religion in Kombination mit Mathematik? Die Kombination ist zur Zeit ziemlich gefragt. Aber auch Englisch (Anglistik) ist ein sehr ernst zu nehmendes Fach, wenn Du es studierst. Also egal was du auf Primarstufe studierst, du wirst gefordert. Bis dann, melanie
Hallo Oddly82! Eigentlich müssten wenigstens zwei Sportlehrer anwesend sein. Frage aber noch einmal auf dem Schulamt wie die schulische Aufsichtspflicht beim Schwimmbadbesuch geregelt ist. Lass Dir das schriftlich geben bzw. schau mal im Schulgesetz (evtl. im Internet schauen) nach, da muss die Betreuung und Aufsichtspflicht rund um den Schwimmunterricht auf jeden Fall definiert sein. Sollte nämlich der Fall wirklich so gelagert sein wie von der Mutter geschildert, würde man grob fahrlässig handeln. Aber, was dann zu tun ist, weißt Du ja. Gute Zeit.
Schreib einfach mal verschiedene GS in Deiner häuslichen Umgebung an und frag mal nach. Die Liste an Adressen und Namen der Schule und Schulleitungen bekommst du vom Staatlichen Schulamt. Da ich aus Kassel komme, müsste ich mich an das Kasseler Schulamt wenden. Wie das bei dir ist, weiß ich nicht.
Eine Vorlage würde ich nicht verwenden. Sei kreativ und schreib herein, warum du ausgerechnet an dieser Schule hospitieren willst, welche Fächerkombinationen du mgl. studieren willst, um so den Hospitationsschwerpkt zu legen. Geb am Besten noch den Hospitationszeitraum an. Einfach den Schulleiter/die Schulleiterin (muss schon sein) anschreiben und fragen, ob es mgl. ist ein einwöchiges Praktikum zu absolvieren. Gute Zeit, melanie
Hallo, hier ein Link zu deinem Thema und frag mal bei eurem Schulamt bzw. eurer Bezirksregierung (z.B. Arnsberg) nach, welche schulischen Voraussetzungen deine Tochter für den Übergang erbringen muss: www.schulministerium.nrw.de
Wünsche euch eine gute Zeit. melanie