Die Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag. Wenn Du fristgerecht kündigst, kann er nix machen.
Wende dich an eine Zimmerei in der Nähe und die Sache ist gegessen ;-)
Versuch mal, sie mehrere Tage lang nur aus der Hand zu füttern. Solltest du mehrmals am Tag machen, da Kaninchen nicht längere Zeit ohne Futter ausharren sollten.
Wenn´s im Paketshop ist, kannst du es da abholen. Sieh mal auf die Homepage von Hermes bei Sendungsverfolgung.
Schon mal "Bearbeiten / Rückgängig" versucht?
Starbucks begründet das ja mit der erweiterten Produktpalette (ähnlich Tchibo). Insofern ist ein Redesign des Logos gerechtfertigt. Die Abbildung an sich wurde offenbar nicht verändert, lediglich Schrift und Umkreis entfernt - das ist erfreulich. Den Bekanntheitsgrad von Starbucks hier in Deutschland schätze ich jedoch nicht so hoch ein, dass man auf den Firmennamen (zumindest hierzulande) schon verzichten kann. In den USA wird das anders sein. Grundsätzlich macht das Logo einen modernen aufgeräumten Eindruck. Für mich OK.
Noch ein Link zum Thema:
http://www.welt.de/wirtschaft/article12003618/Starbucks-streicht-seinen-Namen-aus-dem-Logo.html
...kostet allerdings ´ne Kleinigkeit - ist schließlich eine Bank.
Die 12 Geschworenen. Die 6 Sargträger.
Die meisten Unternehmen akzeptieren nur Dateien im PDF-Format. Variieren kann man die Dateigröße auch durch die Auflösung (150dpi sollten reichen) und den Farbmodus (Farbe, Grau, Schwarz-weiß). Also bei Grau/150dpi sollte eine akzeptable Datei herauskommen. Solange Du insgesamt unter 5MB bleibst, dürfte der Versand per E-Mail keine Probleme bereiten, es sei denn, die Firma hat bestimmte Grenzen im Ausschreibungstext angegeben.
Das ist ein bekanntes und weit verbreitetes Phänomen. In jeder Gruppe gibt es so was wie ein "Alphatierchen", um das sich eher unbewusst alles dreht. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass, wenn das Alphatierchen mal nicht anwesend ist, es oftmals gar nicht zu dieser Gruppenbildung kommt, da dieser jemand die Schnittstelle zwischen allen anderen bildet. Du solltest Dir darüber keine allzu großen Gedanken machen oder gar versuchen wollen, diese Situation zu ändern. Nimm´s wie es ist und spiel das Spiel mit.
Am besten fragst du den Beschwerdeführer mal, was er damit meint! Für mich hat deine Seite nämlich schon Portalcharakter. Portal könnte man in dem Zusammenhang wörtlich übersetzen, also als "Eingang" verstehen. Soll heißen, von dieser Seite aus findet man diverse Infos und Links, die nicht DIREKT etwas mit deiner Internetseite an sich zu tun haben. Die großen Fernsehsender z.B. haben Portale, da sie nicht nur über sich selbst berichten, sondern überwiegend Themen aus der Unterhaltungsbranche, Sport, Politik etc. aufführen und dem entsprechend verlinken.
Es gibt kein generelles Beginndatum für ein Praktikum. Du kannst zwar Wünsche äußern, letztlich entscheidet das aber das Unternehmen. Der Zivildienst dürfte nach den geänderten Bestimmungen auch für dich wegfallen. Das solltest du aber auf jeden Fall noch bei denen, die das genehmigt haben telefonisch klären.
Da die Schweiz zwar zum Europäischen Wirtschaftsraum nicht aber zur EU zählt, fällt bei Waren, die aus der EU kommen kein Zoll an, aber wahrscheinlich Einfuhrumsatzsteuer. Die Formalitäten erledigen (zumindest hier in Deutschland) die Paketdienstleister. Die melden die Sendung an und gehen für dich in Vorkasse, danach erhälst du eine Rechnung bzw. musst bei der Zustellung die Abgaben bezahlen. Ausnhame: Postverkehr, da musst du selber die Sachen anmelden. Wie das in der SCHWEIZ genau gemacht wird, kann ich dir leider nicht sagen.
Hier noch ein Auszug von der Blackriver Seite:
» Europe & World Besides Germany, we supply to the following countries worldwide. Shipments outside Germany are subject to the import tax and customs duty regulations of the country of destination. Import tariffs and customs duties are raised by the corresponding customs office and shall be borne by the consignee. Those duties are raised upon the import regulations of the country of destination. For more information, please, contact the relevant customs office.
In die Schweiz geht´s wahrscheinlich mit UPS. Die könntest du mal anrufen und fragen wie das mit der Anmeldung ist.
Die Pixelgröße wirst du nicht ändern können, lediglich die Dichte/Auflösung, aber ohne Bildbearbeitungsprogramm wird das nichts. Bei den Programmen geht das z.B. über "Bildgröße ändern" etc.
Frag telefonisch bei deinem Zollamt nach. Vielleicht steht ja hier auch was:
http://www.ezv.admin.ch/index.html
Ist das ein Duales Studium oder warum "Ausbildungsplatz"?
Vielleicht können Dir die hier helfen
http://www.3dmax.de/
Marken- und Patentamt. Aber der Name muss "schützenswert" sein, sonst wird´s nix.
In der Regel erst ab 21. Geh bei dem Vermieter auf die Website und schau nach.
Für 14 nicht, 15 ist OK, ist ja fast schon 16 bzw. 18!