Vermutlich geht die Frage in Richtung ob eine HIV Infektion vorliegt oder geht es um Geschlechtskrankheiten allg.? Grundsätzlich wird Blutspendern vor der Blutspende eine Probe entnommen und eine Untersuchung durchgeführt. Nur wer gesund ist und kein HIV infizierter Spender ist darf auch Blut spenden. Eine solche Untersuchung ist kostenfrei und man unterstützt eine gute Sache indem man Blut spendet!
Hallo, erst einmal grundsätzlich: Mich interessiert erst mal nicht wie und wo oder warum Du angelegt hast. ( Da fehlen jede Menge Fakten und Informationen). Ferner ebenso uninteressant die Summe.
Grundsätzlich zu Deiner Situation: Man kann i.d.R. einen Vertrag beitragsfrei stellen. Das kann zeitlich begrenzt sein und die Beiträge können gestundet werden so dass die Situation wie bei Dir entsteht, dass man die Beiträge dann nach Ablauf der Frist nachzahlen muss. Kann mann alles aus den Bedingungen lesen - ggf. einen Berater der Gesellschaft hinzuziehen oder einen Makler. Grundsätzlich besteht aber auch bei jedem Vertrag den Beitrag auf Mindestbeitrag herunter zu setzen! Liegt oft bei 30-50 Euro pro Monat. Möglicherweise, so sollten Sie prüfen lassen: Beitrag auf Mindestbeitrag herabsetzen! Wenn geht, über die Möglichkeit nachdenken und prüfen (wenn es nicht anders geht) den Mindesbeitrag (monatlich) mit vorhandenem Fondsvermögen verrechnen, so dass nichts mehr gezahlt werden muss (für die Zeit der Erziehung). Später (nach Erziehungszeit ) kann man den Beitrag wieder erhöhen. Immer einen Fachmann oder Makler hinzuziehen!
Hallo, es geht um eine Veranstaltung von der Schule i.d.R. innerhalb Deutschlands, später in der Oberstufe u.U. mal im europäischen Ausland. Es besteht eine gesetzliche Unfallversicherung für den Bereich der Schulveranstaltung! Die gesetzliche Unfallversicherung ist (nur eine Teilkasko) - da ist es auf jeden Fall ratsam zusätzlich eine private Unfallversicherung zu haben! Sie sprechen sicherlich den Bereich der privaten Haftung an. Ihr Kind sollte über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sein. Falls keine private Haftpflicht besteht haften Sie u.U. für den Verursacher, also Ihr Kind , für den entstandenen Schaden mit Ihrem privaten Vermögen. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass auf Ausflügen trotz bester Aufsicht auch mal Schäden auftreten! Ein Sachschaden kann vom Kleinstbetrag bis in den höheren Summenbereich entstehen. Handelt es sichum einen Personenschaden kann es richtig teuer werden. z.B. Schmerzensgeld, lebenslanger Unterhalt usw. EINE PRIVATE HAFTPFLICHT IST ABSOLUTE PFLICHT!!! Erstaunlicherweise gibt es viele die noch keine haben.
Hallo, ob die vorhandene private Vorsorge verkauft werden kann kann man so nicht sagen. Grundsätzlicht geht so etwas! Frage ist warum soll verkauft werden? Welcher Wert ist drin? Welche Vorteile bietet der vorhandene Vertrag? Was soll die private Vorsorge ersetzen? Ohne den Vertrag wird die Versorgungslücke auf jeden Fall größer - ein Schritt in Richtung Altersarmut! Das genannte Unternehmen ist so nicht bekannt, aber es gibt ja auch andere, ähnliche Unternehmen die sich für solche Verträge interessieren. Den Rückkaufwert erfahren sie auf jeden Fall bei Ihrem Verssicherer. Dann haben Sie einen Richtwert wenn Sie Angebote von anderen Unternehmen bekommen (vergleichen). Aber vorsicht! Es können Gebühren anfallen die man dem Erlös noch gegenrechnen muss. Eventuell wird der Betrag nicht in einer Einmalsumme sondern ratierlich ausgezahlt; möglicherweise über mehrere Jahre!!! Vielleicht hilft ja eine andere Lösung: Vertrag beitragfrei stellen um die Beiträge zu sparen oder vielleicht ist eine Beleihung oder Teilauszahlung möglich. Fazit: Ohne eine fachliche Beratung geht es nicht! Suchen Sie sich einen Makler der Sie berät und für Sie tätig wird. Da ein Makler hier möglicherweise keine Neuabschlüsse machen kann und somit kein Geld für seine Arbeit bekommt, müssen Sie evtl. eine kleine Aufwandsentschädigung in Form eines Honorars in Kauf nehmen. Der Versicherungsvertreter wird mit Sorge "seinen" Vertrag gefährdet sehen. Möglicherweise zahlt er seine Provision zurück - logisch dass er Sie anders beraten wird!! Weitere Fragen?? kontakten!
Hallo, erst einmal, eine Versicherung (hier ist, so denke ich eine Rechtschutzversicherung gemeint) tritt wenn jetzt abgeschlossen nicht ein wenn ein Rechtschutzfall bereits eingetreten ist. Da gibt es immer Wartezeiten (!), Es gibt einen Rechtschutzversicherer der zum normalen Rechtschutz Bausteine optional anbietet wie z.B.: erweiterter Strafrechtschutz, Ehe-Rechtschutz und Unterhaltrechtschutz. Der Ehe-Rechtschutz tritt nur ein in Eheangelegenheiten z.B.: Scheidung zwischen Eheleuten (VN und Partner). Hier gibt es eine Wartezeit von 3 Jahren (!). Unterhalt-Rechtschutz wird gewährt bei VN und versicherter Personenkreis bei Unterhaltsansprüchen. Auch hier gibt es eine Wartezeit von 1 Jahr (!). So wie die situation dargestellt wurde sind Sie weder Ehepartner noch Unterhaltberechtigter. Zudem besteht keine Rechtschutzversicherung die auch nur ansatzweise in Leistung gehen könnte. Es könnte u.U. versicherbar sein - dazu benötigen Sie aber eine eingehende fachliche Beratung!!!
Hallo, entweder gibt es eine Beratung auf Provisionsbasis oder eben auf Honorabasis. Beides zusammen geht nicht! Ob eine Beratung für eine kleine Absicherung oder eine große Finanzierung im Arbeitsaufwand unterschiedlich ausfällt ist völlig egal. Wenig Arbeit = schnell fertig = wenig Honorar. Viel Arbeit = dauert länger = mehr Honorar. Ein Berater macht seine Arbeit gewissenhaft und er arbeitet nach dem Prinzip des ordentlichen Kaufmanns und hat für seine Arbeit auch Geld verdient!!! Mit einer Provision ist auch eine zukünftige Betreuung abgegolten, d.h. zukünftige Besuche und Beratung, Telefonate, Änderungen usw. sprich da gibt es kein weiteres Geld für die Arbeit, d.h. u.U. für eine Altersvorsorge die im jugendlichen Alter abgeschlossen wurde muss ggf. über Jahrzehnte kostenfrei betreut werden. Beim Honorar sieht es anders aus. Beim Abschluß scheinen die Kosten zunächst geringer. Später bei weiteren Terminen, Beratungen, Fragen, Telefonaten usw. fallen wieder Honorarkosten an (ähnlich wie beim Anwalt oder beim Arzt). Derzeit bieten einige Vermittler schon Honorarvermittlung an - da sind die Stundensätze so um die 150,- Euro pro Stunde.
Hallo hintzsche, wenn Deine Einrichtung tatsäclich 1000 - 1500 Euro wert ist, dann bist Du vielleicht ein Idealist der versucht mit Minimalausstattungsprinzip zu leben, eben die Jaffakisteneinrichtung oder alles vom Straßenrand (Sperrmüll, (muss nicht schlecht sein - daher nicht falsch verstehen)). Aber wenn etwas passiert, dann zahlt die HR den NEUWERT! Und Du kannst es sofort beschaffen. Was ist wenn Deine Wohnung durch einen Schaden ( Wasser, Feuer, Ruß o.ä.) unbewohnbar wird? Ziehst Du dann solange in den nächsten Park auf die freie Parkbank? Bete dass in den nächsten Monaten nichts passiert - Wettertendenz: kalt und nass, evtl. Frost und Schnee. Es gibt genug Argumente eine HR abzuschließen und es gibt genug Gesellschaften die im Schadenfall zahlen! Wenn Du keine willst - dann lass es einfach sein und führe hier nicht ständig neue Vorwände auf.
Hallo, im Wald einbuddeln usw. sind schwachsinnige Aussagen - hier sollten nur ernst gemeinte Beiträge geliefert werden. Allerdings kann hier keine verbindliche und rechtssichere Auskunft / Beratung erfolgen - hier können nur Tips und Ideen gegeben werden. Ferner ist das Problem was Sie angesprochen haben keine Angelegenheit die man hier mit 50 Worten oder innerhalb von zwei Minuten erledigen kann! Sie brauchen unbedingt eine fachliche Beratung die Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche berücksichtigt. Es kommt auch darauf an wie viel Sie sparen wollen, für welchen Zweck usw. Es gibt sicherlich Möglichkeiten Ihre Problemstellung zu lösen - aber auch solche Lösungen haben u.U. Einschränkungen oder Auflagen die Sie bereit sein müssen zu akzeptieren. Also Gespräch! Weitere Fragen, bitte direkte Nachricht.
Ein toller Wunsch - auch ich hätte gerne ein Auto das man nicht betanken muss aber das trotzdem immer fährt! Einfach gesagt: Dein Wunsch ist nicht erfüllbar. Man muss sich infrmieren, sehr gut vergleichen und abschätzen wo man was anlegen will. Was man selbst hinzutun kann um Risiken zu mindern usw.. Hat man keine Ahnung von der Materie - Finger weg und nur sicher anlegen. Hat man keine Ahnung und will doch wegen der besseren Rendite risikoreicher anlegen, bitte einen Makler ansprechen, sich beraten lassen, eingehend mit dem Makler Gespräche führen und dann entscheiden wo angelegt wird. Selbstverständlich bekommt der Makler eine courtage - die hat er auch verdient für seine Arbeit (das vergessen viele Anleger).
Hallo, im Beitrag von rena101955 hast Du scho die richtigen Info`s bekommen. Die rena101955 hat recht, bei der Haftpflicht hat das nichts mit der Haushaltsgröße zu tun. Es gibt i.d.R. bei der Haftpflicht den Single- u. den Familientarif. Du brauchst nur umstellen auf Single, am besten schriftlich machen. Wie Du bemerkt hast, am Telefon geht viel verloren. Warrum hast Du Dich nicht an Deinen Vertreter gewendet als Du umstellen wolltest? Den solltest Du doch kennen! Nicht zahlen ist nicht der richtige Weg! Wenn der Beitrag offen ist besteht auch schell kein Versicherungsschutz. Gezahlt werden muss auf jeden Fall ( die Versicherung beauftragt ein Inkasso) und wenn in der Zwischenzeit ein Schaden eintritt leistet die Versicherung nicht (erst ab dem Moment wenn wieder gezahlt ist). Kündigen geht nur fristgerecht und nach einem Schadenfall.
Schockierend, die Antworten die hier teilweise gegeben werden. Sollen die die diese "tollen" Tips hier geben doch eine Beratung durchführen, eine Beratungsdokumentation erstellen, das Geld entsprechend anlegen und die Haftung für die Anlage übernehmen! Genau so läuft es bei einem professionellen Berater ab der dafür mehrere Jahre gelernt und sich ausbilden lassen hat, für eine Vermögenschadenhaftpflicht jedes Jahr viel Geld bezahlt, die Voraussetztungen für eine Zulassung geschaffen hat und für eine Registrierung eine ordentliche Gebühr gezahlt hat. Jetzt soll hier mal eben in einem "Dreizeiler" ein Tip gegeben werden wie man Geld anlegen kann, sicher und gute Rendite - unglaublich. Begeben Sie sich in die Hände eines Maklers Ihres Vertrauens, teilen Sie ihm mit um welches Vermögen es geht und sprechen Sie über Ihre Wünsche, Ziele. Er kann dann entsprechende Vorschläge machen! Sie entscheiden dann. Nebenbei: Wirklich 100%ig sicher ist auf dieser Welt nichts!
Mein Beispiel: Investition in eine Anlage in eingetragenem Grundeigentum mit GARANTIERTER (!!!) monatlicher Mietauszahlung von etwa 650,- € macht jährlich 7800,- €. Bei Wiederanlage der Auszahlungen sind nach 20 Jahren zusätzlich zum vorh. Eigentum 156.000,- Euro verfügbar. zudem erfolgt eine automatische Anpassung an den Mietpreisindex, d.h. die Miete wird der Inflation angepasst und entsprechend erhöht. Mehr Info nur nach persönlichem Kontakt (eine Nachricht an mich) da unbedingt noch andere Informationen hier einfließen müssen.
Hallo, eine Frage die viele Auslandspraktikanten und Auslandssemesterstudenten bewegt. Dein Fall, da Frankreich innerhalb der EU liegt und ein Abkommen besteht, übernimmt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung die Kosten die auch innerhalb der BRD angefallen wären. Da aber im Ausland oftmals bei "Ausländern" eine Behandlung PRIVAT-Leistung abgerechnet wird fallen andere Kosten an die nicht komplett von der Gesetzlichen übernommen werden. I.d.R. wird bei Leistungen im Ausland auch oft direkt an Ort und Stelle in Bar abgerechnet, d.h. Du gehst in Vorleistung ohne zu wissen was Du erstattet bekommst! Das gleiche gilt für gesetzliche Leistungen - auch hier wird schon oft bar kassiert. Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind sehr gering. Hier werden auch die Kosten für Zusatzleistungen übernommen die die Gesetzliche nicht übernimmt. Zudem wird gewährleistet wenn es mal Extrem kommt und man z.B. per Krankentransport (Krankenflieger kostet u.U. 10.000,- € und mehr) oder im Todesfall zurück überführt werden muss, dass die Kosten übernommen werden. Die Haftpflicht Deiner Eltern deckt Dein Haftungsrisiko. Moderne Haftpflichtversicherungen decken weltweit und auch bei Betriebspraktika. Eine Unfallversicherung ist sowieso wichtig - nicht nur für das Praktikum. Wichtig ist auch hier die richtige Bemessung, dass im Schadenfall auch genügend Geld zur Verfügung steht.
Es will wohl überlegt sein welche Versicherung man abschließt. Reiserücktritt kann man machen wenn es sich um eine wirklich hochpreisige Reise handelt die schon langfristig geplant wird. Da gibt es Ersatz wenn man z.B. wg. Krankheit die Reise nicht antreten kann. Kurzefristige Schnäppchen lohnen meiner Meinung nicht zu versichern. Reisegepäckvericherungen gegenüber bin ich skeptisch da i.d.R. das Reisegepäck über die Hausratversicherung mitversichert ist. Für wirklich Wichtig halte ich eine Auslandsreisekrankenversicherung! Im europäischen Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten die in Deutschland übernommen werden. Da in Urlaubsländern teilweise privat abgerechnet wird bleibt man hinterher auf einen Teil der Kosten sitzen. Im außereuropäischen Ausland übernimmt die gesetzliche KV keine Kosten, d.h. man zahlt alles selber. Schlimmster Fall, man muss mit dem Krankentransportflieger zurück gebracht werden - kostet ein Vermögen!
Grundsätzlich kann man nicht pauschal antworten! Versicherungen - da gibt es ja auch verschiedene Möglichkeiten, d.h. für den Fall falls noch nicht genügend Kapital angespart ist und ein Ernstfall eintritt, sichert die Versicherung das Risiko ab und zahlt die vereinbarte Summe aus! Andere Möglichkeit: Versicherung als Sparplan. Es gibt feste Auszahlbedingungen, sowie feste staatliche Vorgaben wie Geld angelegt werden muss. Letztlich ist eine Vers. immer eine geldwerte Anlage, d.h. verschwindet die Währung ist auch die Anlage weg. Wer spart und anlegt sollte immer breit streuen, will damit sagen, einen kleinen Teil (verfügbar) evtl. aufs Sparbuch, den größeren, langfristigen zum Einen in geldwerte Anlage wie Versicherung, Fondssparplan o.ä., zum Anderen in Sachwertanlagen die auch bei Inflation wertstabil bleiben, z.B. Wertmetallanlage und Immobilie.
Da es sich bedingungsgemäß um einen Unfall handelt tritt auch die Unfallversicherung ein! Wichtig ist nur was im Detail versichert ist und ob ein Schaden, bzw. körperliche Einschränkung zurückbleibt. Ganz wichtig ist dann natürlich auch, dass ein Unfall fristgerecht gemeldet wird um auch einen Anspruch aufrecht zu erhalten. Daher meine Empfehlung: Auch wenn nicht ganz einwandfrei geklärt ist ob ein Leistungsansruch besteht, den Unfall auf jeden Fall möglichst zeitnah der Versicherung melden - die prüft dann und entscheidet.
Ist klar, jetzt wo das "Kind" ins Wasser gefallen ist hätte man gerne eine solche Versicherung! Versichern muss man vorher!!! Ob die Versicherung des Handyverkäufers gezahlt hätte kann man so auch nicht sagen. Ist auf jeden Fall zweifelhaft. Auf jeden Fall gibt es eine Elektronikversicherung in der alle im Haushalt vorhandenen Geräte versichert sind - auch gegen falsche Bedinung oder unsachgemäße Handhabung. Diese Versicherung hätte diesen Schaden übernommen, allerdings Selbstbeteiligung von 50,- Euro. Bei Interesse bitte anfragen.
Also, ein Riester ist nicht das Allheilmittel - die Beratung zeigt ob er Sinn macht! Als Frührentner sparen? Ist denn da was übrig zum sparen? Auch hier muss analysiert werden ob etwas übig ist. Sonst gibt es viele Möglichkeiten zu sparen: Wichtig! Sparen auf jeden Fall - die Kosten, bzw. die Inflation wird steigen - man braucht mehr Geld in Zukunft. Man sollte beim Sparen breit streuen. Einen Teil in Sparverträge, einen Teil in Edelmetalle und vielleicht einen Teil in Immobilien. Ich rate ab von Oldtimern, Schmuck, Gemälden usw.
Der Makler betreut, wenn Du willst, alle Deine Versicherungen. Das macht Sinn wenn er alle kennt damit er ein vernünftiges Konzept erstellen kann damit keine unsinnigen Versicherungen bestehen, keine Doppelversicherungen und alles bei günstigstem Beitrag und maximaler Absicherung. Der Makler ist Dein persönlicher Sachwalter, d.h. er wählt die Absicherung auf Deinen Wunsch für Dich persönlich wie er es für sich selbst tun würde. Er haftet umfangreicher und persönlich für das was er tut - daher wird er wohl überlegt handeln. Es ist eine weit verbreitete Meinung die gerne von gebundenen Versicherungsvertretern unterstützt wird, dass ein Makler mit der Vollmacht immer und alles ändert, kündigt und neu abschließt. Alles Unfug!!! Der Makler macht immer eine Bedarfsanalyse und wird auch Deine Wünsche berücksichtigen. Daher wird er in jedem Fall immer Rücksprache halten und dann verändern! Eine Maklervollmacht hilft ihm wenn er mit Gesellschaften über bestehende Verträge spricht - da bekommt er auch Informationen die ihn sonst verwehrt werden würden.
- Dein Fall ist kein Versicherungsfall da Du derzeit keine Versicherung hast kannst Du es auch keiner Versicherung melden. Versichern muss man vorher! Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.
- Es gibt eine Elektronikversicherung die man abschließen kann. Da ist auch unsachgemäße Handhabung versichert, sprich Ungeschick oder Eigenverschulden. Ich rate von der Versicherung, die in Elektronikmärkten bei einem Gerät mitverkauft werden ab. Die von mir o.g. Versicherung deckt alle Geräte im Haushalt ab - nicht nur ein Gerät.