http://de.wikipedia.org/wiki/Gutmensch

zu sein, ist nicht so der burner, damit kommt man auch nicht weiter

man kommt später auch nur weiter, wenn man abgewichst ist

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warum arbeiten beim friseur 80% frauen

warum sind ingenieure zu 90% männer

ist halt so

da sind ja auch meist rechtspflegerinnen, das ist auch ein klassischer frauenberuf, anscheinend

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E-Bay WoW Account verkauft und wiedergeholt, da Käufer Rechnungen über meine Karte hat laufen lassen

Hallo,

ich habe letztens meinen WoW Account bei E-Bay versteigert, habe mir ihn jetzt aber durch den Support wiedergeben lassen (nach Verifikation meiner Identität durch Personalausweis), da sich der Käufer nicht an die in der Beschreibung aufgeführten Regeln "gehalten" hat, und das Abonnement weiterhin auf meine Kreditkarte hin hat laufen lassen. In der Beschreibung stand dazu folgendes:

Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Nach Übergabe und Änderung der Zugangsdaten ist der Käufer für jegliche Sicherheit über Schutz des Computers selbst verantwortlich. Sollte dem Käufer nach Erwerb durch ein Versäumnis der Sicherheit ein Login nicht mehr möglich sein, so liegt es im Interesse des Verkäufers ihm diesen wieder zu ermöglichen, dem Käufer steht aber kein Recht auf abermale Abgabe der äquivalent intakten Daten zu. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Der Käufer verpflichtet sich sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontoverbindung, Adresse usw. unverzüglich nach Erhalt der Accountdaten zu ändern. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (formalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt.

Kann ich nun gar verklagt werden, weil ich mir den Account wiederbeschafft habe ? Denn wenn ich mich nach der Artikelbeschreibung orientiere, dann hat sich der Käufer nicht an die Abmachung gehalten, weil er nicht die Kontoverbindungen nach dem Kauf geändert hat, dies fiel dann zu meinen Lasten. Außerdem hat der Käufer ja kein Recht auf wiederbeschaffung der Daten, sollte er sich nach dem Kauf nicht mehr einloggen können. Bin Ich im Recht, oder kann mir was passieren ?

Liebe Grüße

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ja...

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keine ahnung, ich hatte eine relativ hochwertige, hat 1 monat gehalten

ich würde da voll nach aussehen gehen

ich würde mir eine mp7 holen

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was ein echter gutmensch ist, der bezahlt auch dafür, wenn er was gutes tun kann

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alkohol ist gut oder salz

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schreib, dass du dir deiner gefühle unsicher bist, du gar nicht weißt was los ist, alles durcheinander und komisch ist und du glaubst, dass du lesbisch bist

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ist man im erdgeschoss?

sonst bietet sich bestimmt anderes an

was meinst du überhaupt?

du kannst den fußboden einfach raußreißen und ne ausgleichsschicht von paar cm drauf machen, dann darauf fliesen oder laminat, teppich, was auch immer

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er müsste eigentlich kündigen.....

sonst läuft das weiter

wenn er jetzt aber kündigt, weckt er schlafende hunde, dann werden sie das geld wollen....

ich würd warten, irgendwann "verjährt" das auch

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nein, so einfach nicht, du konntes mal aufstocken, also irgendwelche pädagogik scheine machen

auf beufsbildenden schulen ist es einfacher

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natürlich sind das keine hausaufgaben, weil so aufgaben hat man ja praktisch jeden tag zu lösen

96x=72x+42

ergebnis ist in stunden dann

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wie wäre es damit, einen veterinär kommen zu lassen, wenn man eine seuche im bestand hat...

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ja, es gibt nirgendwo ein gesetz, das es ihm verbietet

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