Ich hatte vor 2 Jahren das gleiche Problem. Mein Ex hat nach langer Ehe von heute auf morgen seine Sachen gepackt und ist zu seiner so tollen jüngeren Freundin gezogen. Nach dem Auszug hat er gleich die Wohnung gekündigt.

Diese war aber nicht wirksam, da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben und ich der Kündigung nicht zugestimmt habe. Das ganze ist über den Scheidungsanwalt und Anwalt für Mietrecht gelaufen. Mein Ex musst noch 3 Monate anteilig ist Miete zahlen, da dies die normale Kündigungsfrist für eine Wohnung ist.

Über meinen Anwalt haben wir dann eine "Vereinbarung zum Mieterwechsel" geschlossen, welche es ermöglichte, dass er aus dem Vertrag raus war, ich den Vertrag aber zu den alten Bedingungen (also wie bei Vertragsabschluss beim Einzug von uns beiden) weiterführen konnte. Ich hatte das Glück, das mein Vermieter mit der Vereinbarung einverstanden war.

Da mein Ex sehr unzuverlässig war/ist wurde die Miete immer komplett von mir überwiesen und seine anteiligen 3 Monate hat er nach mehrmaliger Aufforderung durch den Anwalt dann an mich gezahlt.  Sollte bei deiner Ex diese Unzuverlässigkeit auch bestehen, dann mußt du die Miete erstmal komplett selber zahlen, ansonsten kann euch der Vermieter wegen fehlender Mietzahlungen die Wohnung kündigen. Wie andere schon geschrieben haben, steht ihr beide in der Pflicht und dem Vermieter ist es gleich wer von beiden die monatliche Miete zahlt, hauptsache er hat pünktlich sein Geld auf dem Konto. Die Anteilige Zahlung der 3 Monate deiner EX müßt ihr dann im Innenverhältnis klären, zur Not über einen Anwalt, wenn keine Einigung zwischen euch möglich ist.

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Pflegegeld darf laut  Sozialgesetzbuch, § 11 Abs. 3 nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden - siehe Link -

http://pflegeversicherung-test.de/bekommt-man-trotz-hartz-iv-pflegegeld/

Hoffe diese Info hilft weiter und weiterhin viel Kraft bei der Pflege der Mutter.

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Ich selber habe sehr gute Erfahrungen mit "Farb- und Schmutzfangtüchern" - gibt es in jedem Drogeriemarkt oder größeren Verbrauchermärkten - gemacht. Bisher hatte ich noch keine Verfärbungen an den hellen/weißen Kleidungsstücken.

Neue Sachen würde ich allerdings einzeln im Waschbecken vorwaschen, da diese meist noch sehr große Farbrückstände haben. Es wäre auch möglich mehrere der Farb- und Schmutzfangtücher zu verwenden, aber es besteht keine Garantie, dass nicht doch etwas abfärbt.

Bei Wäsche die bereits mehrmals gewaschen wurde ist es mit den Tücher also kein Problem helles und dunkles zu mischen. Ich habe die Tücher bisher allerding nur bei 30 und 40 Grad Wäsche genutz - 60 Grad wäsche ist meist helle Wäsche und da brauche ich die Tücher nicht.

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Danke für dieTipps.
Wurzelspitzenbehandlung ist, wie richtig vermutet, eine Zahnbehandlung. Ich habe dann gestern zur Nacht noch eine Ibu 400 genommen und damit war der Schmerz dann fast weg, wirkt aber leider nicht ganz so lange. Ich möchte aber auch nicht gleich auf Ibu 600 oder 800 gehen, denn zusammen mit den
Clinda-saar 600mg  erscheint mir das doch zu heftig. Ich hoffe jetzt nur, das die Clinda Tabletten bald richtig wirken und es langsam besser wird.

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Ja, eigentlich hättest du auf ein Übergabeprotokoll bestehen können/müssen. Jetzt im nachhinein die Mängel zu wiederlegen dürfte schwer sein, da du selber nichts in der Hand hast. War bei der Wohnungsübergabe eventuell jemand dabei der bezeugen kann, das die Übergabe ordnungsgemäß und ohne Mängel erfolgt ist oder gibt es eventuell Fotos? Auf jedenfall erstmal Widerspruch gegen die Mängel einlegen (Frist beachten) und den Ablauf der Übergabe erklären. Wurde überhaupt ein Protokoll geschrieben und ist dieses von dir unterschrieben? Dann müßte dieses ja beim Vermieter vorliegen und du könntest auf eine Kopie bestehen. Wurde kein Protokoll geschrieben, dann steht Aussage gegen Aussage.

Ich selber bin 3x umgezogen und hatte sowohl bei Wohnungsübernahme als auch Übergabe je ein Protokoll. Hier war auch der Vermieter selber daran interesiert. Auch wurden immer Fotos vom Zustand der Wohnung gemacht.

Alleine wird es sicherlich schwierig hier eine Lösung zu finden. Gibt es in der Nähe einen Mieterverein? Eventuell wäre auch ein Anwalt für Mietrecht hilfreich. Bei geringem Einkommen könntest du dir dafür einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

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Die nette Kollegin hat recht schnell zurück gerufen und es ist eine Änderung möglich. Es gibt noch einen Gutachter welcher eine Stunde von mit entfernt ist und bei diesem bekomme ich nun einen Termin. Die freundliche Nachfrage war also von Erfolg und mit einer Stunde Fahrzeit kann ich gut leben - Danke nochmals für die Tipps.

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Vielen Dank für die überwiegend hilfreichen Tipps. Ich habe heute früh bei der Rentenversicherung angerufen und hatte eine sehr nette Mitarbeiterin am Telefon. Sie versucht zu klären, ob eine Änderung möglich ist, kann es mir aber leider nicht garantieren, da es nicht so viele Lungenfachärzte als Gutachter gibt - heute Nachmittag ruft Sie dann zurück und vielleicht klappt es ja.

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Das mit dem Task Manager hat einmal funktioniert. Aber an den nächsten beiden Tagen kam die Meldung beim herunterfahren wieder.

Wo genau soll beim Task Manager was beendet werden (ich nehme an bei Anwendungen)?

Der Fehler ist erstmals aufgetreten, nachdem ich den Adobe Reader aktualisiert habe. Ich bin jetzt am überlegen diesen zu löschen und dann neu zu machen - ob das war bringt?

Danke für Hilfe.

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Herzlichen Dank an alle für die Tipps. Ich habe inzwischen einen Beratungsschein bekommen und war beim Anwalt. Nach Rücksprache mit dem Vermieter und Anwalt wird ein zusätzliches Sicherheitsschloss eingebaut. Er hat den Vermieter angeschrieben, dass es ausgezogen und umgemeldet ist und daher nicht mehr Mieter ist und nicht mehr zahlen muss. Damit kommt er aber nicht durch. Alles andere klären jetzt die Anwälte.

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Hallo, eine Mutter-Kind-Kur ist in erster Linie für die Mutter gedacht. Die Kinder können, wenn erforderlich, mit behandelt werden. Bei Kids unter 3 Jahren erfolgt keine Mitbehandlung, diese Kinder sind nur Begleitkinder. Bei schwereren Erkrankungen der Kinder wäre eine Kinder-Reha mit Begleitung der Mutter ratsamer.

Die Kosten der Mutter-Kind-Kur trägt die Krankenkasse. Du musst nur einen Eigenanteil von 10 € zahlen, wenn du noch nicht von der Zuzahlung befreit bist.

Welches Haus gut oder schlecht ist lässt sich schlecht sagen. Zunächst kommt es darauf an, welche Häuser deine Kasse bewilligt (das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich). Viele KK haben eigene Vertragshäuser, welche bevorzugt belegt werden. Bei den Häusern selber gibt es kleinere (um die 30 Mütter), mittlere (bis 60/70 Mütter) und die größeren bis weit in die 100 Mütter und die entsprechende Anzahl an Kinder dazu. Ich selber war 5 mal zur Kur und würde dir mit deinen kleinen Kids eine kleineres bis mittleres Haus empfehlen und es sollte auf Kleinkinder spezialisiert sein. Dort sind die Erzieher für die Betreuung der Kinder besser ausgerichtet.

Wenn du noch gar keine Erfahrung mit Kuren hast, wäre auch die Hilfe von Beratern möglich (gibt es bei Caritas, AWO, Rotes Kreuz u.a.). Dort wird dir dann auch bei der Wahl des Hauses geholfen. Es gibt auch im Net eine super Seite für Mutterkind-kuren. Einfach mal ein wenig suchen. Viel Glück für deinen Kurantrag.

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Hallo, du brauchst für diese 3 Wochen keinen Urlaub zu nehmen. Mutter-Kind-Kuren werden wie eine stationäre Behandlung geführt. Du solltest deinem Arbeitgeber eine Bestätigung der Krankenkasse über die bewilligte Kurmaßnahme vorlegen und eventuell das Anschreiben des Kurhauses. Sollte deine Tochter schon schulpflichtig sein, sind in der Schule die gleichen Unterlagen einzureichen. Du könntest nach der Kur auch noch ein paar Tage Urlaub erhalten, da es für die Zeit nach der Kur noch eine gewisse Erholungsphase gibt. Allerdings sehen viele Arbeitgeber dies nicht so gerne. Eine Mutter-Kind-Kur ist eben kein Urlaub, wie viele leider immer noch glauben, sondern teilweise ein umfangreiches Anwendungs- und Behandlungsprogramm. Wünsche euch eine schöne und erfolgreiche Kur.

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Hallo Anke, mit den Harz 4 Gesetzen kenne ich mich leider nicht so gut aus. Aber betreffs der Lebensmittel hätte ich vielleicht eine kleine Hilfe. Erkundige dich bei euch vor Ort ob es eine "Tafel" gibt. Diese Einrichtungen werden meist von der Caritas o.ä. soz. Einrichtungen geleitet. Bei eurem niedrigen Einkommen, würdet Ihr sicher die Möglichkeit haben, euch dort günstig - Beträge schwanken zwischen 1,- bis 2,- € pro Erw., Kinder zahlen nichts - mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Ich habe eine Bekannte, welche im Moment in einer ähnlichen finaziellen Lage ist, und diese nutzt das Angebot und ist sehr dankbar für diese Hilfe. Das Angebot ist sehr gut und reichhaltig. Wünsche euch alles Gute.

Viele Grüße Cora

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