PH= heißt in einem Bauplan Parapethöhe.
Als Parapethöhe bezeichnet man den vertikalen Abstand zwischen Fußboden und der unteren Kante des Fensters.
Ich hoffe das ich helfen konnte!
PH= heißt in einem Bauplan Parapethöhe.
Als Parapethöhe bezeichnet man den vertikalen Abstand zwischen Fußboden und der unteren Kante des Fensters.
Ich hoffe das ich helfen konnte!
Sehr geehrter User letsfishhd,
Das abhören von einen Polizeifunk ist selbstverständlich Verboten.
Ich möchte ihnen dringend davon abraten es zu versuchen oder andeutungen öffentlich zu machen.
Mit freundlichen Grüssen
Mag.Dr.Melanie Hofer
Sehr geehrte/r Uhser Kopfschlager,
Krankheit schützt vor Strafe nicht!
Sie müssen auf jedenfall ihre Strafe absitzen, bitte nehmen sie einfach Ärztliche Befunde mit diese werden den Anstaltsarzt vorgelegt je nach Krankheit kommen sie entweder auf die Medizinische Abteilung der JVA oder normalen Abteilung.Der Anstaltsarzt wird entscheiden ob sie in der JVA Arbeitsfähig sind oder nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Mag.Dr.Melanie Hofer
Sehr geehrte/r Uhser TheFummibaer,
Natürlich können gewisse Namen strafrechtliche konsequenzen haben - aber wie immer gilt wo kein Kläger da kein Richter.
Mit freundlichen Grüssen
Mag.Dr.Melanie Hofer
Sehr geehrte/r Uhser Apicul,
Drogenkonsum ist im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich erwähnt.
Juristisch gesehen ist damit die Einnahme von Drogen wie Kokain,
Marihuana oder Heroin straffrei. Allerdings ist der Konsum ohne den
Besitz solcher Substanzen kaum möglich - wer illegale Drogen nimmt, muss
also mit Strafe rechnen.
Besitz, Handel und die Herstellung von illegalen Drogen werden nach
deutschen Gesetzen mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe
geahndet. Mitglieder von Drogenbanden müssen mit noch höheren
Haftstrafen rechnen.
Mit freundlichen Grüssen
Mag.Dr.Melanie Hofer
Sehr geehrte/r Uhser Tascha1993,
Eine Selbstanzeige bei der Polizei/Behörde ist immer von Vorteil da es Strafmildernd auswirken wird.Bei einer Selbstanzeige müssen vorerst nur sie selbst erscheinen.
Mit freundlichen Grüssen
Mag.Dr.Melanie Hofer
Sehr geehrte/r Uhser c1234321s,
Ein Führungszeugnis also Strafregister kann man nicht abbauen sondern je nach delikt oder länge der Freiheitstrafe die sie bekommen haben beantragen das dies aus dem Strafregister gelöscht wird. Vergessen Sie bitte nicht das dies erst ab 10 Jahren oder mehr nach der letzten verurteilung möglich ist.Je nach ausmass der Verurteilung.
Mit freundlichen Grüssen
Mag.Dr.Melanie Hofer
Sehr geehrte Frau "Babymausi93",
Ein Fakeaccount mit Bildern einer anderen Person ist eine Straftat u.a.nach §201a und wird mit einer Freiheitstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet.
Mit freundlichen Grüssen
Mag.Melanie Hofer
Die Sachlage sieht hier ganz einfach aus du hast keine möglichkeit irgendwelche daten von deinen Kindeszeuger zu bekommen wegen Datenschutz der einzige weg ist einen Anwalt oder Pflichtverdeitiger nehmen und wenn es soweit ist über das Gericht einen Vaterschaftstest beantragen die haben die befugnis und bekommen auch die Daten von Mobilfunkbetreiber etc.
Leider muss ich meinen Vorgänger wiedersprechen als Anwältin kann ich nur sagen wie es normalerweise üblich ist weil ich die Akten nicht kenne.
Aber wenn den Freund 18 ist und keine Deutsche Staatsbürgerschaft hat so kann es durchaus sein durch das neue Gesetz das er in Schubhaft kommt und abgeschoben wird.
Gratis Rechtsauskunft erhälst du in Österreich und Deutschland unter 0043/664/9501658
Ja,wenn du eine Bestellbestätigung via e-mail erhalten hast dann bist du im Recht und du musst rechtlich deine 5 Tastaturen um 1 Euro pro stück bekommen.Für weiter Fragen stehe ich gerne jederzeit zur verfügung.
LG. Mag.Dr.Melanie Hofer
Hast du irgendetwas unterschrieben bei den vereinbarungen?
Dies ist einer reine religöse ansicht und kannst nur du beantworten.Wichtig ist das die Person die so was schreckliches erfahren musst den oder diejenige bei der Polizei anzeigt und hilfe sucht!
Ich würde auf jeden fall diese Woche mal zum Arzt schauen und es ansehen lassen.Schaden kann es nicht nur helfen!!!
LG Melanie
Lieber Herr Figaroelo,
Wenn Du Krank geschrieben bist dann musst du so lange zu Hause bleiben so lange dein Krankenstand läuft.Dein Vater muss verstehen das du Krank bist und es aktzeptieren.
Sehr geehrte Damen und Herrren,
Egal ob 1 oder 5 Sterne Hotel und egal ob Standart-Zimmer für beispielweise: 80 Euro oder eine Suite um 750 Euro.
Laut Deutschen und Österreichischen Gesetz (gillt auch für die meisten Eu-Ländern) ist die Person Haftbar für irgendwelche Schäden die im Zimmer oder im Hotel durch ihn endstanden sind. Wenn mann irgendetwas mitnimmt wo nicht ausdrücklich hingewiesen ist das das Produkt oder Gegenstand ein Geschenk an ihnen ist sind sie Haftbar zu machen.Das heißt konkrekt das der Hotelbesitzer sie Anzeigen kann wegen Diebstahles und auch Schadenerzatz einfordern kann.
Bitte,überlegen Sie genau vorher ob es sich auch auszahlt aus dem Hotel etwas mitgehen zu lassen den seit 2008 sind die Hotelier´s generell sehr streng geworden was das betrifft.
Liebe Grüsse
Mag.Dr.Melanie Hofer