IHK Gebühren verstoßen gegen geltendes Völkerrecht (ius cogens) MRK §20 (2)

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

und dem Grundgesetz GG §1 (2) und automatisch §25. Somit ist das IHK-Gesetz per Gesetz wegen fehlendem Zitiergebot** Nichtig und Ungültig.

Völkerrecht = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte MRK* KEIN Völkerrecht = Europäische Erklärung der Menschenrecht EMRK (Empfehlungscharakter)

  • Quelle: wikipedia Suchbegriff: UN-Menschenrechtscharta Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch: Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta, ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Es wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet.

Noch mal! Das MRK hat nichts mit dem EMRK zu tun!

MRK = Geltendes Recht bzw. Gesetz

EMRK = KEIN geltendes Recht bzw. Gesetz! Es hat nur Empfehlungscharakter!

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland: a) MRK verbindlich für alle Mitglieder der UN. Ist Bestandsteil des UN-Vertrages. b) Grundgesetz §1 Abs. 2 c) Grundgesetz §25 d) Entscheidung Bundesverfassungsgericht (= Gesetz), dass das GG §25 dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]

Das MRK ist durch GG §25 ein höherrangiges Recht als Grundgesetz und damit auch ein höheres Recht als das IHK-Gesetz, welches darüber hinaus noch verfassungswidrig und damit per Gesetz Nichtig ist. Das IHK-Gesetz ist Nichtig, da Menschenrechte und Grundrechte ohne Zitierung gem. GG eingeschränkt werden, somit ist jedes Gesetz (auch OwiG, UStG etc.), welches Grundrechte ohne Zitiergebot einschränkt nichtig und damit ungültig. Es sind auch keine weiteren gerichtliche Klärungen oder Feststellungen notwendig. Es ist ungültig PUNKT.

Leider kennen die meisten ihre verbrieften Menschenrechte nicht und fordern diese auch nicht ein. Deswegen kann hier die IHK, GEZ und die Finanzverwaltung (früher Finanzamt) machen was sie wollen.

Die gleichen Argumente gelten auch für die GEZ, BG und teilweise das Finanzamt, das nur eine Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, HRB51411 Frankfurt, und kein Amt mehr ist.

Wie im Kommentar zum Grundgesetz nachzulesen. Wortlaut, da ich den Kommentar gerade nicht griffbereit habe: „Die Steuerpflicht wird stillschweigend vorausgesetzt“ Damit ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, das es in der BRD keine Steuerpflicht gibt und diese Abgabe freiwillig ist. Also auch eine Zwangsmitgliedschaft, die gem. Völkerrecht und Grundgesetz durch die Nürnberger Prozesse verboten wurde und immer noch ist. Aber das ist ein anderes Thema.

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