GEZ Zahlungsaufforderung trotz Befreiung

Hallo zusammen!

Als jemand der von der GEZ befreit ist, ist man echt gestraft.. denn man muss sich ständig mit denen auseinandersetzen und sich rechtfertigen..

Zu meinem Fall:

Nachdem ich bei meinen Eltern, in die eigenen Wohnung, augezogen war, begann der Kontakt mit der GEZ. Als Bafög-Empfängerin war ich befreit und hatte meistens rechtzeitig den Antrag auf Befreiung gestellt.

Zufälligerweise pünktlich zum Ablauf meiner Befreiungszeit durch Bafög, bin ich nun erstmal wieder bei meinen Eltern eingezogen.

Die GEZ hat dies sofort spitz bekommen und mich an meiner neuen Anschrift direkt kontaktiert um Kohle zu kassieren.. Darauf hin teilte ich denen mit, dass ich nun bei meinen Eltern wohne (auch offiziell auf diese Adresse umgemeldet bin), kein Einkommen beziehe und dass die GEZ-Gebühr von meinen Eltern bereits für diesen Haushalt entrichtet wird. Nach einigem Hin und Her haben sie dann einen offiziellen Antrag auf Befreiung von mir erhalten.

Einige Zeit später bekomme ich ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Für die Zeit bis zu der offiziellen Abmeldung wollen die kassieren. Ich verstehe allerdings nicht wieso ich hier bei meinen Eltern plötzlich überhaupt erst angemeldet war...

Dies sehe ich nun natürlich absolut nicht ein. Ich kenne die höchst fragwürdige Klausel der GEZ, dass die Befreiung erst wirksam ist, wenn der Antrag bei denen eingegangen ist, egal was vorher war, ja. Aber das ist meiner Meinung einfach nur dreiste Geldeintreiberei und unseriös. Ich war de facto für diese Zeit, für die die GEZ das Geld haben will, nicht zahlungspflichtig (und kann das ja auch nachweisen) und sehe auch nicht ein denen das Geld, als Studentin die kein Geld verdient (und momentan kein Bafög bekommt), in den Rachen zu schmeißen.

Ich würde nun gerne wissen, welche Chancen man da hat eine solche Zahlungsaufforderung (nach mehrmaliger Stellungnahme) erfolgreich zu ignorieren? Welche Chancen hat die GEZ rechlich gesehen? Sind deren skrupellosen Machenschaften da uneingeschränkt toleriert?

Ich meine die werfen ja mit vorausgefüllten Überweisungsträgern um sich und ich habe auch noch einen alten gefunden, aber habe nie etwas gezahlt. Da schien ja irgdnwann auch Ruhe gewesen zu sein.

Also weiß nun nicht so recht wie ich den Ernst der Lage beurteilen soll.

Ich wäre sehr dankbar für fachmännischen Rat, aber auch für Erfahrungsberichte!

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Als erstes GEZ kündigen. Kann schon etwas schwierig werden. Danach kann die GEZ oder ihre Erfüllungsgehilfen dich nicht zwingen Mitglied zu werden, da Zwangsmitgliedschaften in der BRD vgl. Art. 1 (2) und Art. 25 Grundgesetz durch das zwingende Völkerrecht (ius cogens) siehe UN-Menschrechtsonvention §20 (2) verboten sind.

§ 20 Absatz 2 der UN-Menschenrechtskonvention sagt aus: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

Da die BRD die völkerrechtlichen Verträge unterschrieben hat und diese für alle Mitglieder gemäß der UN-Statuten (insbesondere die UN-Menschenrechtskonventionen) verbindlich gelten. Diese sind im Grundgesetz fest verankert und gehen den bundesdeutschen Gesetzen vor (vgl .Art. 25 GG).

Den Typen, wenn sie vor der Tür stehen, sofort Haus, Hof und Kontaktverbot erteilen. Bei verstoß sofort Strafanzeige UND Stranantrag bei der örtlichen Polizei wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung und versuchter Erpressung stellen.

Bei Bedarf kann ich dir ein Beispielschreiben geben. Aber erst mal raus aus dem Club, da du ansonsten einen Vertrag mit denen hast und dich an ihren Spielregeln halten musst. Ich habe seit 2006 jedenfalls mit der GEZ und der IHK keinen Kontakt mehr.

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IHK Gebühren verstoßen gegen geltendes Völkerrecht (ius cogens) MRK §20 (2)

„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“

und dem Grundgesetz GG §1 (2) und automatisch §25. Somit ist das IHK-Gesetz per Gesetz wegen fehlendem Zitiergebot** Nichtig und Ungültig.

Völkerrecht = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte MRK* KEIN Völkerrecht = Europäische Erklärung der Menschenrecht EMRK (Empfehlungscharakter)

  • Quelle: wikipedia Suchbegriff: UN-Menschenrechtscharta Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch: Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta, ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Es wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet.

Noch mal! Das MRK hat nichts mit dem EMRK zu tun!

MRK = Geltendes Recht bzw. Gesetz

EMRK = KEIN geltendes Recht bzw. Gesetz! Es hat nur Empfehlungscharakter!

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes und höherrangiges Recht in Deutschland: a) MRK verbindlich für alle Mitglieder der UN. Ist Bestandsteil des UN-Vertrages. b) Grundgesetz §1 Abs. 2 c) Grundgesetz §25 d) Entscheidung Bundesverfassungsgericht (= Gesetz), dass das GG §25 dem innerstaatlichen Recht vorgeht BverfGE23,309[363] und BverfGE23,288[316]

Das MRK ist durch GG §25 ein höherrangiges Recht als Grundgesetz und damit auch ein höheres Recht als das IHK-Gesetz, welches darüber hinaus noch verfassungswidrig und damit per Gesetz Nichtig ist. Das IHK-Gesetz ist Nichtig, da Menschenrechte und Grundrechte ohne Zitierung gem. GG eingeschränkt werden, somit ist jedes Gesetz (auch OwiG, UStG etc.), welches Grundrechte ohne Zitiergebot einschränkt nichtig und damit ungültig. Es sind auch keine weiteren gerichtliche Klärungen oder Feststellungen notwendig. Es ist ungültig PUNKT.

Leider kennen die meisten ihre verbrieften Menschenrechte nicht und fordern diese auch nicht ein. Deswegen kann hier die IHK, GEZ und die Finanzverwaltung (früher Finanzamt) machen was sie wollen.

Die gleichen Argumente gelten auch für die GEZ, BG und teilweise das Finanzamt, das nur eine Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, HRB51411 Frankfurt, und kein Amt mehr ist.

Wie im Kommentar zum Grundgesetz nachzulesen. Wortlaut, da ich den Kommentar gerade nicht griffbereit habe: „Die Steuerpflicht wird stillschweigend vorausgesetzt“ Damit ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, das es in der BRD keine Steuerpflicht gibt und diese Abgabe freiwillig ist. Also auch eine Zwangsmitgliedschaft, die gem. Völkerrecht und Grundgesetz durch die Nürnberger Prozesse verboten wurde und immer noch ist. Aber das ist ein anderes Thema.

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Genau genommen musst du keine Steuern zahlen, da es in Deutschland keine Steueroflicht gibt. Es besteht nur eine stillschweigende Annahme. Ich bin ausgetreten und zahle keine Steuern mehr.

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Nein. Sofort Haus, Grundstücks und Kontaktverbot erteilen. Wenn die wieder auftauchen sofort Strafanzeige und Stranantrag wegen Hausfriedensbruch, Epressung, Nötigung und arglistige Täuschung stellen.

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Nein du musst nicht. So steht es im Gesetz.

Hallo zusammen,

ich schreibe über die GEZ gerade einen Artikel. Hier ein Auszug aus meinem Entwurf. Vielleicht ist da was für euch dabei.

Auszug Artikel:

[b]Warum zahlen Sie GEZ-Gebühren?[/b] Die Antwort, die ich meistens erhalte lautet: „Weil ich muss!“ Wer sagt das? „Die GEZ!“ Wo steht das? „Keine Ahnung!“ Na prima. Wenn ich bei Ihnen klingele und Ihnen sage, dass Sie mir 100,- Euro monatlich zahlen müssen, weil Sie einen Spaten in der Garage stehen haben, würden Sie dann diese 100,- Euro auch an mich zahlen? Nein? Wenn ich aber einen lästigen Geldeintreiber vorbeischicke, der Sie bedroht und erpresst, dann würden Sie eventuell zahlen. Aber das ist doch kriminell – höre ich Sie sagen. Das stimmt. Aber was unterscheidet die Spaten-Gebühr von der GEZ-Gebühr? Gar nichts. Viele Leute fühlen sich dabei schlecht, wenn Sie GEZ-Gebühren zahlen. Sind aber zu faul sich dagegen zu wehren. Nun gut, die GEZ hat gute Anwälte und hartnäckige Geldeintreiber, die irgendwelche Gesetze und Paragraphen nach Ihnen werfen, die Sie als Normalbürger nicht verstehen und deswegen klein beigeben. Jetzt mag der ein oder andere sagen, dass die Gebühren doch für ein freies Fernsehen wichtig sind. Leider stimmt das so nicht. Sie zahlen die Rundfunkgebühren nicht für den Empfang der Fernsehprogramme, sondern dafür, dass Sie einen Fernseher oder ein Radiogerät zum Empfang bereithalten. Außerdem zahlen Sie eigentlich auch nicht an die GEZ, sondern die GEZ ist nur der Geldeintreiber für die Öffentlich-rechtlichen Sender, also ein Inkasso-Unternehmen. Die GEZ erhält dafür eine Provision, die den größten Teil der Rundfunkgebühren ausmacht. Wenn Sie also keine Lust mehr haben diese unrechtmäßigen Zwangsgebühren zu zahlen, dann empfehle ich Ihnen, sich diesen kostenlosen Ratgeber herunterzuladen. (befindet sich in der Entwicklung)

Wichtig für Sie zu wissen ist: 1. Die Rundfunkgebühren sind Zwangsabgaben und diese verstoßen gegen das Grundgesetz §25. 2. Der so genannte Rundfunkgebührenstaatsvertrag, auf den sich die GEZ immer bezieht, ist per Gesetz verfassungswidrig (GG §19.1) und damit ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nichtig (ungültig). Das bedeutet, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag per Gesetz keine rechtliche Wirkung hat.

Damit die GEZ nicht ungesetzlich gegen Sie vorgehen kann, treten Sie am besten der Ringvorsorge bei. Dies ist kostenlos und unverbindlich.

[b]Schutzgemeinschaft der Ringvorsorge[/b]

Zum Schutz gegen die Verfolgung durch die GEZ und deren Gehilfen, bin ich der Ringvorsorge und dem Verfahren 4 O 110/08 am Landgericht Ellwangen beigetreten. Die Ringvorsorge ist eine Schutzgemeinschaft gemäß Art. 1 der UN Resolution A/RES/53/144, eine stabile Gruppe gemäß § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) und eine Streitgenossenschaft gemäß § 59 Zivilprozessordnung (ZPO). Die Ringvorsorge ist bei der Bundesnotarkammer unter der Register-Nr. 579471 eingetragen und von verschiedenen Gerichten anerkannt. Personen der Ringvorsorge stehen unter dem Schutz der internationalen Grund- und Menschenrechtechartas in der vereidigten Leistungserfüllungspflicht (siehe Beamten– und Richtereid, Palandt zu § 839 BGB) Das Ziel der Ringvorsorge besteht in der Hilfe zur Selbsthilfe, um Menschrechtsverletzungen, Behördenwillkür und durch Behörden veranlasste willkürliche Maßnahmen, sowie Missbrauch von Betreuungs- & Pflegschaftsrecht wirksam entgegentreten zu können. Wenn Sie auch kostenlos beitreten wollen, dann können Sie die notwendigen Informationen unter ringvorsorge@gmx.de beantragen.

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Hallo zusammen,

ich schreibe über die GEZ gerade einen Artikel. Hier ein Auszug aus meinem Entwurf. Vielleicht ist da was für euch dabei.

Auszug Artikel:

[b]Warum zahlen Sie GEZ-Gebühren?[/b] Die Antwort, die ich meistens erhalte lautet: „Weil ich muss!“ Wer sagt das? „Die GEZ!“ Wo steht das? „Keine Ahnung!“ Na prima. Wenn ich bei Ihnen klingele und Ihnen sage, dass Sie mir 100,- Euro monatlich zahlen müssen, weil Sie einen Spaten in der Garage stehen haben, würden Sie dann diese 100,- Euro auch an mich zahlen? Nein? Wenn ich aber einen lästigen Geldeintreiber vorbeischicke, der Sie bedroht und erpresst, dann würden Sie eventuell zahlen. Aber das ist doch kriminell – höre ich Sie sagen. Das stimmt. Aber was unterscheidet die Spaten-Gebühr von der GEZ-Gebühr? Gar nichts. Viele Leute fühlen sich dabei schlecht, wenn Sie GEZ-Gebühren zahlen. Sind aber zu faul sich dagegen zu wehren. Nun gut, die GEZ hat gute Anwälte und hartnäckige Geldeintreiber, die irgendwelche Gesetze und Paragraphen nach Ihnen werfen, die Sie als Normalbürger nicht verstehen und deswegen klein beigeben. Jetzt mag der ein oder andere sagen, dass die Gebühren doch für ein freies Fernsehen wichtig sind. Leider stimmt das so nicht. Sie zahlen die Rundfunkgebühren nicht für den Empfang der Fernsehprogramme, sondern dafür, dass Sie einen Fernseher oder ein Radiogerät zum Empfang bereithalten. Außerdem zahlen Sie eigentlich auch nicht an die GEZ, sondern die GEZ ist nur der Geldeintreiber für die Öffentlich-rechtlichen Sender, also ein Inkasso-Unternehmen. Die GEZ erhält dafür eine Provision, die den größten Teil der Rundfunkgebühren ausmacht. Wenn Sie also keine Lust mehr haben diese unrechtmäßigen Zwangsgebühren zu zahlen, dann empfehle ich Ihnen, sich diesen kostenlosen Ratgeber herunterzuladen. (befindet sich in der Entwicklung)

Wichtig für Sie zu wissen ist: 1. Die Rundfunkgebühren sind Zwangsabgaben und diese verstoßen gegen das Grundgesetz §25. 2. Der so genannte Rundfunkgebührenstaatsvertrag, auf den sich die GEZ immer bezieht, ist per Gesetz verfassungswidrig (GG §19.1) und damit ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nichtig (ungültig). Das bedeutet, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag per Gesetz keine rechtliche Wirkung hat.

Damit die GEZ nicht ungesetzlich gegen Sie vorgehen kann, treten Sie am besten der Ringvorsorge bei. Dies ist kostenlos und unverbindlich.

[b]Schutzgemeinschaft der Ringvorsorge[/b]

Zum Schutz gegen die Verfolgung durch die GEZ und deren Gehilfen, bin ich der Ringvorsorge und dem Verfahren 4 O 110/08 am Landgericht Ellwangen beigetreten. Die Ringvorsorge ist eine Schutzgemeinschaft gemäß Art. 1 der UN Resolution A/RES/53/144, eine stabile Gruppe gemäß § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) und eine Streitgenossenschaft gemäß § 59 Zivilprozessordnung (ZPO). Die Ringvorsorge ist bei der Bundesnotarkammer unter der Register-Nr. 579471 eingetragen und von verschiedenen Gerichten anerkannt. Personen der Ringvorsorge stehen unter dem Schutz der internationalen Grund- und Menschenrechtechartas in der vereidigten Leistungserfüllungspflicht (siehe Beamten– und Richtereid, Palandt zu § 839 BGB) Das Ziel der Ringvorsorge besteht in der Hilfe zur Selbsthilfe, um Menschrechtsverletzungen, Behördenwillkür und durch Behörden veranlasste willkürliche Maßnahmen, sowie Missbrauch von Betreuungs- & Pflegschaftsrecht wirksam entgegentreten zu können. Wenn Sie auch kostenlos beitreten wollen, dann können Sie die notwendigen Informationen unter ringvorsorge@gmx.de beantragen.

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Niemals einen GEZ-GEldeintreiber rein lassen! Immer sofort Haus, Grundstücks und Kontaktverbot erteilen. Wenn er sich nciht daran hält sofort Stranfanzeige & Strafantrag bei der Polizei stellen, wegen Hausfriedensbruch, Erpressung und arglistige Täuschung.

Der GEZ'ler ist eine private Person die für das Inkasso-Unternehmen (GEZ) auf Provisionsbasis arbeitet. Ist nur ein Schmarotzer und muss auch so behandelt werden.

Darüber verstößt die GEZ GEbühr gegen geltendes Recht.

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Du musst keine Umsatzsteuer zahlen, da das Umsatzsteuergesetz seit dem 01.01.2002 verfassungswidrig und damit ungültig ist. Ich zahle seit 2006 keine Umsatzsteuer mehr und fordere mit meinem Steuerberater die Umsatzsteuer von 2002-2005 wieder zurück. Wird natürlich nicht öffentlich gemacht. Aber mittlerweile klagen 1000sende Ihre Umsatzstuern zurück. Dann kommt noch dazu, dass die Einkommensteuer seit 1977 verfassungswidrig ist. Auch meine Einkommenssteuer fordere ich von 1992 an (da habe ich das erste mal Steuern gezahlt) zurück. Ich zahle auch seit 2006 keine Einkommenssteuer mehr. Sowie auch keine IHK oder GEZ.

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Nein. In Deutshland besteht keine Steuerpflicht. Habe mich abgemeldet und zahle seit 2006 keine Steuern mehr. Ich Deutschland wird die Zahlung der Steuer stillschweigend vorausgesetzt. Es gibnt aber kein Gesetz, welches eine Steuerpflicht regelt. So steht es in den Kommentaren zum Grundgesetz.

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Hallo zusammen,

ich schreibe über die GEZ gerade einen Artikel. Hier ein Auszug aus meinem Entwurf. Vielleicht ist da was für euch dabei.

Auszug Artikel:

[b]Warum zahlen Sie GEZ-Gebühren?[/b] Die Antwort, die ich meistens erhalte lautet: „Weil ich muss!“ Wer sagt das? „Die GEZ!“ Wo steht das? „Keine Ahnung!“ Na prima. Wenn ich bei Ihnen klingele und Ihnen sage, dass Sie mir 100,- Euro monatlich zahlen müssen, weil Sie einen Spaten in der Garage stehen haben, würden Sie dann diese 100,- Euro auch an mich zahlen? Nein? Wenn ich aber einen lästigen Geldeintreiber vorbeischicke, der Sie bedroht und erpresst, dann würden Sie eventuell zahlen. Aber das ist doch kriminell – höre ich Sie sagen. Das stimmt. Aber was unterscheidet die Spaten-Gebühr von der GEZ-Gebühr? Gar nichts. Viele Leute fühlen sich dabei schlecht, wenn Sie GEZ-Gebühren zahlen. Sind aber zu faul sich dagegen zu wehren. Nun gut, die GEZ hat gute Anwälte und hartnäckige Geldeintreiber, die irgendwelche Gesetze und Paragraphen nach Ihnen werfen, die Sie als Normalbürger nicht verstehen und deswegen klein beigeben. Jetzt mag der ein oder andere sagen, dass die Gebühren doch für ein freies Fernsehen wichtig sind. Leider stimmt das so nicht. Sie zahlen die Rundfunkgebühren nicht für den Empfang der Fernsehprogramme, sondern dafür, dass Sie einen Fernseher oder ein Radiogerät zum Empfang bereithalten. Außerdem zahlen Sie eigentlich auch nicht an die GEZ, sondern die GEZ ist nur der Geldeintreiber für die Öffentlich-rechtlichen Sender, also ein Inkasso-Unternehmen. Die GEZ erhält dafür eine Provision, die den größten Teil der Rundfunkgebühren ausmacht. Wenn Sie also keine Lust mehr haben diese unrechtmäßigen Zwangsgebühren zu zahlen, dann empfehle ich Ihnen, sich diesen kostenlosen Ratgeber herunterzuladen. (befindet sich in der Entwicklung)

Wichtig für Sie zu wissen ist: 1. Die Rundfunkgebühren sind Zwangsabgaben und diese verstoßen gegen das Grundgesetz §25. 2. Der so genannte Rundfunkgebührenstaatsvertrag, auf den sich die GEZ immer bezieht, ist per Gesetz verfassungswidrig (GG §19.1) und damit ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nichtig (ungültig). Das bedeutet, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag per Gesetz keine rechtliche Wirkung hat.

Damit die GEZ nicht ungesetzlich gegen Sie vorgehen kann, treten Sie am besten der Ringvorsorge bei. Dies ist kostenlos und unverbindlich.

[b]Schutzgemeinschaft der Ringvorsorge[/b]

Zum Schutz gegen die Verfolgung durch die GEZ und deren Gehilfen, bin ich der Ringvorsorge und dem Verfahren 4 O 110/08 am Landgericht Ellwangen beigetreten. Die Ringvorsorge ist eine Schutzgemeinschaft gemäß Art. 1 der UN Resolution A/RES/53/144, eine stabile Gruppe gemäß § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) und eine Streitgenossenschaft gemäß § 59 Zivilprozessordnung (ZPO). Die Ringvorsorge ist bei der Bundesnotarkammer unter der Register-Nr. 579471 eingetragen und von verschiedenen Gerichten anerkannt. Personen der Ringvorsorge stehen unter dem Schutz der internationalen Grund- und Menschenrechtechartas in der vereidigten Leistungserfüllungspflicht (siehe Beamten– und Richtereid, Palandt zu § 839 BGB) Das Ziel der Ringvorsorge besteht in der Hilfe zur Selbsthilfe, um Menschrechtsverletzungen, Behördenwillkür und durch Behörden veranlasste willkürliche Maßnahmen, sowie Missbrauch von Betreuungs- & Pflegschaftsrecht wirksam entgegentreten zu können. Wenn Sie auch kostenlos beitreten wollen, dann können Sie die notwendigen Informationen unter ringvorsorge@gmx.de beantragen.

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