Diese Kombination hatte ich früher auch, klappt wunderbar. Da die Skalare später nur die jungen Guppys fressen, werden diese dann auch nicht zu viele.
Also... bitte einfach Deine Mutter, in der bei Ihr nächstgelegenen Hauptschule nachzufragen!
Ups...vorsicht...
3-monatige Kündigungsfrist (zum Monatsende?)
oder
3-monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende?
Nichts ist so alt wie der Computer von gestern!
Die Entwicklung in diesem Bereich geht so schnell voran, da kann so etwas halt mal passieren.
Wie wäre es einmal mit einem Portrait eurer Lehrer und dem weiteren Schulpersonal...
Hobbys, Abinote, warum Lehrer.... etc.
Einfach alles, was Ihr eigentlich nicht über eure Lehrer wissen wollt.
Hallo Ellawilma,
das Recht ist hier auf Deiner Seite!
Die Firma MUSS 6 Wochen lang die Lohnfortzahlung leisten, auch bei einem Minijob!
Notfalls musst Du es einklagen! Aber Du würdest alles bekommen.
Erkundige Dich doch bei deinen Kollegen, ob schon einmal einer so lange Krank war und wie die Firma dann gezahlt hat. Oder frage einfach mal deinen Vorgesetzten.
Vielleicht machst Du dir unnötig sorgen!
So, lasst es Euch einmal von einem Techniker für Kassensysteme erklären.
Dieses gilt für alle Branchen, die mit Kassen arbeiten.
Der korrekte Weg:
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Der Kunde kommt mit der Ware an die Kasse
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Die/der Kassierer/in tippt alles ein oder scannt die Ware
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Das Geld wird übergeben.
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Die Buchung wird an der Kasse abegschlossen und ggf. auf Wunsch dazu ein Bon ausgedruckt.
Ergo: Ohne abgeschlossen Buchung gibt es auch keinen Bon! Und man braucht keinen ausgedruckten Bon, um die Buchung abzuschliessen!
Daher kommen die Begriffe wie "geBONgt?" "Alles eingeBONgt?"
Der falsche Weg:
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Der Kunde kommt mit der Ware an die Kasse
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Die/der Kassierer/in fragt, ob der Kunde einen Bon wünscht.
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Der Kunde sagt nein.
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Die/der Kassierer/in nimmt das Geld und legt es, ohne die Ware in die Kasse einzugeben, in die Kassenschublade.
Ergo: Es gibt keine Buchung, also auch keinen Bon. Das Geld ist schwarz eingenommen, die fehlende Ware wird als Verderb oder Verlust gebucht.
Hallo zusammen! Grundsätzlich ist so ein Vorgehen an allen Kassen möglich, wo Waren mit einem Ablaufdatum/Mindesthaltbarkeitsdatum möglich!
Was nicht offiziell über die Kasse verkauft wird, verdirbt ja irgendwann. Diese Waren können dann sogar steuerlich als Verderb abgeschrieben werden.
z.B.: Blumenläden; Gemüseläden etc....
Man ist in Deutschland als Ladenbesitzer nicht verpflichtet, eine Registrierkasse zu führen!
Vielen Dank an alle!
Der Junior hat dann, Glück gehabt, eine neue Lehrstelle gefunden.
Wenn er diese verliert (wegen chronischer Unlust) haben seine Mutter und ich abgesprochen, das wir ihn rausschmeissen. Dann ist er 18!
Mal schauen, was daraus wird!
Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten! Ich habe darauf bestanden, diese Angebot schriftlich zu erhalten. Mal schauen, was ein Anwalt draus macht! Kleiner Hinweis: einen Betriebsrat gibt es nicht, obwohl die Firma die dementsprechende Personalstärke hätte. Wer so etwas initiiert, wird schnell entsorgt. Es ist halt ein Inghabergeführtes Unternehmen. Zur Kündigungsfrist: branchenüblich sind 6 Wochen zum Quartalsende. Personal wird immer nur kurzfristig eingestellt. Damals fand ich es halt sehr angenehm, diese Kündigungsfrist. Gibt einem Sicherheit. Nur hat sich der Chef in den letzten Jahren vom Paulus zum Saulus verwandelt und gängelt alle! Man muss sogar seine privaten Termine nach Feierabend bekannt geben. Täglich 10-12 Stunden sind die Regel! Das will ich halt nicht mehr mitmachen.