Ja gibt es :D Du bekommst Bücher mit den jeweiligen Sprachen.. Manchmal gibts auch gelddotierte Preise von der Stadt.

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Jeder Dummkopf kann 1,9 schaffen. Bin sogar der Meinung, dass man mit nem kranken Aufwand auch 1,5 und besser schaffen kann ohne wirklich besonders intelligent zu sein.

Wenn du intelligent bist, geht das halt mit weniger Aufwand. Machbar ist alles, aber ich denke es ist in deinem Fall eher unwahrscheinlich. Du wirst wahrscheinlich nen Abi zwischen 2 und 3, wie fast jeder andere machen (2,5 oder so).

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Keine Angst vorm Abi. Man denkt es wäre total schwer, ist aber voll einfach.^^ Ich hab dieses Jahr in BaWü gemacht und alle haben son Stress geschoben und meinten schon im Januar mit dem Lernen anzufangen, wenn die Prüfungen im März sind.

Beste Tipps sind eigentlich: Pass im Unterricht auf und arbeite mit. Dann musst du auch kaum mehr für Klausuren lernen und fürs Abitur auch nich viel, wenn du n gutes Langzeitgedächtnis hast. Mir hat die schulfreie Vorbereitungswoche auf jeden Fall gereicht und ich war im guten bis im sehr guten Bereich mit sehr geringer Vorbereitung. So schlimm können sie dann wohl doch nicht sein. Sind einfach ganz normale Klausuren mit bisschen mehr Stoff :D

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Kopfzeile : Präsentationsprüfung + Fach dazu Name und Datum

dann Thema mittig als Überschrift

Gliederung. 1. aba 2. aba 3. aba (4.aba) Unterpunkte für die einzelnen Punkte habe ich nicht gemacht! (hatte 15 NP)

nun mglw. Anmerkung wg. Filmmaterial o.ä.

Quellenangaben: unterteilt in Film-/Bild-/Textquellen mit Datum des Aufrufs bei Internetquellen zu jeder Quelle die Überschrift des Textes oder die Thematik um die es geht. Auch bei Bildern! Drucke 5 Exemplare aus, falls dein Schulleiter reinkommt! Ich habe ein Musterbeispiel. Kann es dir per Email schicken, wenn du mir ne persönliche Nachricht schreibst!

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Guter Einstieg, guter Schluss! Interessante Zahlen bzw. herausstechende Informationen, die die Lehrer nicht kannten. Alles Wesentliche zum Thema erwähnt und erklärt! An das Zeitlimit gehalten!

Umfassendes Kolloquium. Alle Fragen umfassend und sehr gut beantwortet. Persönliche Erfahrungen, falls möglich, einbinden. Sehr gute Materialien bzw. Medienverwendung im Vortrag sowie in gewissen Umständen auch im Kolloquium.

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Du gehst einfach zur Präsentation ohne Folien sagst was dein Thema ist und sagst 2 Sätze dazu. Dann bist du fertig und sagst dass sie jetzt mit ihrem Kolloquium beginnen können :D Ich denke so ginge das. Aber im mdl. kann man doch locker 10-15 NP rausholen. Hatte die ja letztens und hab n sehr gutes Ergebnis erzielt, setz dich halt 3-4 Stunden hin und du kriegst noch nen besseren Schnitt.

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Du bist unterdurchschnittlich! Zumindest in Bawü. Ob das schlecht oder gut ist, musst du für dich selber wissen. Der landesweite Durchschnitt in Bawü lag bei 2,47 im Abiturzeugnis. Selbst ein Abitur von unter 2,0 ist nichts besonderes mehr. Ab 1,4 liegst du im sehr guten Bereich (besten 10 %).

s.a. http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Pressemitt/2012081.asp

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Du hast den Seminarkurs doch nur 2 Halbjahre und bei uns ist der ständig ausgefallen. Frag doch hier mal welche aus 11.1, wie das bei denen is? Persönlich finde ich ja, dass der Seminarkurs sich kaum lohnt, aber egal. Im mdl. Abitur kriegste die Punkte für deutlich weniger Arbeit nachgeschmissen :D

Nimm Gemeinschaftskunde! Hab ich auch gemacht und bin damit sehr gut gefahren. Das Fach hat nen Lernaufwand, der gegen 0 tendiert wenn man Allgemeinwissen hat und sie ein bisschen für Politik interessiert und man kann locker sein 12-14 NP raushauen.

Wenn du in BK talentiert bist, ist das sicher auch cool. Musst aber mehr lernen.^^

Hast du noch zusätzlich Kurse gewählt oder wieso kommst du auf soviel Stunden? Und 37 h sind ja auch nicht so viel. Man muss ja teilweise schon bei 34 fast den ganzen Tag in der Schule chillen und da machen die 3 h ja wirklich nich viel aus.

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Das Zeugnis darf nicht verweigert werden, da das Zurückbehaltungsrecht hier nicht greift. Falls die Schule bzw. der Lehrer das doch tut, würde ich dazu raten dem Lehrer bzw. der Schule mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Zivilklage auf Schadensersatz zu drohen. Ich denke dann bekommt dein Freund dein Zeugnis!

Ansonsten kannst du dich bei deinem Regierungspräsidium erkundigen, inwiefern dies rechtens sei und somit eine Meinung herholen, die wohl jeder Lehrer akzeptieren muss und du musst kein Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben.

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Nein, dass soll nur eine ungefähre Richtlinie sein. 12 Minuten sind noch akzeptabel, können sich aber in der Notengebung verschlechternd wiederspiegeln.

Probier zu kürzen! Halte zuhause 9,5 Min um dann mit Aufregung das Ganze in 10 Minuten hinzubekommen. Die Lehrer mögen es nicht, wenn man Ihnen die Zeit des Kolloquiums streicht. Und bereite dich gut aufs Kolloquium vor, dass zerstört bei den meisten die Note! Achte auf einen guten Anfang sowie ein gutes Ende und den Gebrauch von harten Fakten, die die Lehrer vielleicht noch nicht kennen.

Ich hab am 12.06 mein mdl. Abitur gehabt und habe 9,5 Min zuhause gebraucht (die Zeit, die ich beim mdl. Abitur gebraucht habe weiß ich nicht). Als guten Tipp kann ich dir nur sagen, dass du vielleicht Folien, die du nun aussortierst oder schon aussortiert hast vielleicht doch in deiner Präsentation behältst um sie während des Kolloquiums, wenn möglich, zu nutzen. Hat bei mir geklappt und zu einem sehr gutem Ergebnis geführt.

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Meistens ist es denen nicht so wichtig,wie gut du bist. Solang du jetzt nicht auf 3,0-4,0 steht, nehmen die eh fast jeden.

Kosten liegen wahrscheinlich zwischen 100-500 Euro/Monat zzgl.Aufnahmegebühr(manchmal) 0-5000 Euro, oft auch gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern und ob der Unterricht vom Land gefördert wird oder nicht(dann würde ich aber mit deutlich mehr als 500 Euro rechnen).

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Du darfst kein Jahr des Gymnasiums 2 mal wiederholen. Aber durchs Abitur fällt eh kaum einer, wenn dann eher davor. Ist auch ziemlich schwer da durchzufallen ^^

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Flaschenwurf: Schwere Körperverletzung gem. §224 I,II StGB?Bitte um Ihre Meinungen und Hilfe!

Sehr geehrte Damen und Herren,

undzwar hätte ich gerne Informationen zu folgendem Sachverhalt.

Vorbestrafte Person X wird vorgeworfen einer minderjährigen Person Y in einer Partynacht vor einer Diskothek mittels einer Flasche Veletzungen zugezogen zu haben. X ist aufgrund von schwerer Körperverletzung, Diebstahl mit räuberischer Erpressung vier Jahre inhaftiert gewesen. Y, der im Alter von 17 Jahren ist, gibt vor mit seiner Mutter anwesend gewesen zu sein. Nach dem benannten Diskobesuch kommen X und Y um 4 Uhr morgens (!) in eine Meinungsverschiedenheit. Beide Parteien sind stark alkoholisiert. Nachdem X den Y provoziert hat, nahm dieser (laut Y) eine am Boden gelegene Flasche und schlägt diese gezielt auf den Kopf des Y. Ebenfalls nach Aussagen des Y geht dieser zu Boden und erleidet an einer Gehirnschütterung sowie eine Prellung (Ärztliches Befund derselben Nacht bestätigen eine leichte Gehirnerschütterung sowie eine Prellung, stationäre Aufnahme zur Ausnüchterung des Y - nicht aufgrund der Kopfverletzung) Das Hematom am Kopf konnte festgestellt werden, jedoch nicht, ob diiese Verletzung von einer Flasche kommt oder Y sich diese bei anderen Aktivitäten zugezogen hatte. X wird um 4:33Uhr noch vor Ort festgenommen. Polizisten suchten noch zu diesem Zeitpunkt die benannte Flasche, oder Scherben dieser - blieben jedoch erfolglos. Bei der Polizei wurde X Blut abgenommen: * Alkoholtest: 1,57Promile Andere Reaktionen des X sind völlig normal vorhanden.

Zeugenaussage des Zeugen Z: Z, der ebenfalls alkoholisiert war, behauptet den ganzen Verlauf des Geschehens beobachtet zu haben. Z und B sind Freunde. Wiedersprüchlich hierbei ist auch die Aussage, dass Z meint B wäre NICHT zu Boden gegangen wohingegen B behauptet es wäre so.

Familienangehörige des X holen ihn von der Polizei ab. Vor Ort wird ihnen von einem angeblich existierenden Video erzählt - welches bis heute nicht aufgetaucht ist. In diesem Video soll die komplette Tat aufgezeichnet sein, also direkt vor der Diskothek plaziert.

Nun würde ich gerne wissen, ob diese Kriterien ausreichen um den Angeklagten X gem. § 224StGB wegen einer gefährlichen Korperverletzung einer Freiheitsstrafte zu unterziehen, oder ob hierbei keine Beweise für die von B geschilderte Tat vorliegen und das Verfahren im Zweifel für den Angeklagten eingestellt wird.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Eine sehr besorgte Angehörige :)

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Es wird höchstwahrscheinlich zu einer öffentlichen Anklage kommen. Die Zeugenaussagen des Opfers werden mit Sicherheit ein viel höheres Gewicht haben als die ihres Angehörigen (nicht nur wegen der Vorstrafen). Das mit den Zeugenaussagen wird sicher noch genauer untersucht, aber ob das den Staatsanwalt davon abbringt ist eher zweifelhaft.

Allein die Vorstrafen zeigen, dass Person X sehr gewaltbereit ist. So wird das die Staatsanwaltschaft sehen. Sie wird höchstwahrscheinlich auf eine Freiheitsstrafe plädieren, da sich bei X anscheinend kein Wandel in der Persönlichkeit zu erkennen lässt.

Das nicht Auffinden der Beweise heißt nicht, dass der Angeklagte nicht der gefährlichen Körperverletzung angeklagt wird. Das Gericht entscheidet ,ob sie die Tat als solche würdigt. Außerdem handelt die Staatsanwaltschaft nicht nach dem Prinzip im Zweifel für den Angeklagten, das tut nur das Gericht.

Es wäre sehr wichtig, dass dein Angehöriger X sich einen erfahrenen Strafverteidiger sucht. Falls die Sache stimmt, werden Entschuldigungen (schriftlich) oder freiwillige Schmerzensgeldzahlungen sowie ein Geständnis stark strafmildernd berücksichtigt. Es könnte also auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen, aber ich bin mir relativ sicher dass es zum Hauptverfahren kommt. Wenn nicht, wäre es wichtig Akteneinsicht zu bekommen und somit einen besseren Überblick für das Vorverfahren bzw. Hauptverfahren zu bekommen. Außerdem kann ein Anwalt am besten entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, da er die Aktenlage und wahrscheinlich auch die ansässigen Richter und Staatsanwälte kennt.

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Gymnasium ist in der Schweiz deutlich schwerer im Vergleich zu Hessen. Hattest du Französisch,Italienisch auf deiner Schule? Wenn nein kannst du wohl kaum aufs Gymnasium. Wenn ja musst du wahrscheinlich ein Jahr wiederholen, da in der Schweiz ab der 5ten Klasse eine weitere Landessprache gelehrt wird. Jedoch ist das Gymnasium in der Schweiz nicht so überlaufen wie in Deutschland und du hast mit dem schweizer Abitur kaum NCs für Studienfächer (außer Medizin).

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Geh zur Polizei oder zeige ihn bei deiner örtlichen Staatsanwaltschaft an. Das geht bei mir sogar übers Internet. Da kannst du dann auch näheres zum Sachverhalt erläutern. Eine Anzeige bei der Polizei ist am besten, weil die Polizei dadurch den Beschuldigten direkt Beweise vorlegen kann.

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Auch wenns zuspät ist.

Es geht darum alle Aufgabenfelder abzudecken, da du das hast, kannst du nun aussuchen aus welchem Aufgabenfeld du dein mündliches Prüfungsfach wählst, jedoch muss das Fach ein anderes sein als in der schriftlichen Prüfung. Du kannst dich also nicht schriftl. in Wirtschaft prüfen lassen und dann noch ins mdl. Abitur in Wirtschaft. Hier kannst du dich dann zwischen Geschichte, Gk, Physik, Chemie o.ä. entscheiden. Wobei man das mdl. Abiturfach eh erst in der KS2 wählen muss (?!), war bei mir zumindest so.!

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Investment Banker oder Consultant bei den internationalen Playern. Goldman Sachs zahlt soviel ich weiß Einstiegsgehälter von 90k im Jahr ohne Boni. ^^ Dafür musst du aber ziemlich gut in der Schule und in der Uni gewesen sein, d.h. unter den besten 10 % und dann noch so performen, dass sie dich nehmen. Oder du arbeitest in der Schweiz :D

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