Die TA Lärm gilt für die von gewerblichen Anlagen ausgehenden Geräusche (Geräuschemissionen) und begrenzt die Geräusche, die an einem Ort, der dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient, ankommen (Geräuschimmissionen). An diesem Immissionsort, meist Wohnungen oder Büros, ist dann das Geräusch maßgeblich, das einen halben Meter vor dem geöffneten Fenster gemessen werden kann, das dem Schall am meisten ausgesetzt ist. Die TA Lärm bindet als allgemeine Verwaltungsvorschrift die für die Zulassung oder Genehmigung der geräuschverursachenden Betriebe zuständigen Behörden. Je nach Zuständigkeit in den verschiedenen Bundesländern können das z. B. Gewerbeaufsichtsämter, Umweltämter oder Landesämter sein. Damit ist genauso wichtig, wofür die TA Lärm keine Gültigkeit aufweist: Sportanlagen, Nachbarschaftslärm (z. B. Kindergeschrei oder Rasenmäherlärm), Schienenverkehrslärm, Fluglärm, Straßenverkehrslärm, Lärm von Wasserwegen, Baustellenlärm, Seehafenlärm und vieles mehr. Hierfür gibt es jeweils gesonderte Regelungen, die sich nur teilweise an die TA Lärm anlehnen. In die Presse kommt solche Sonderfälle etwa, wenn sich Nachbarn beispielsweise über Glockenläuten, Froschquaken, Hundegebell, Hahnenkrähen, Trittschall in Innenräumen oder Beischlafgeräusche beschweren. Wenn der Lärm aber von einer gewerblichen Anlage ausgeht, kann eine Behörde, die nicht für die Genehmigung solcher Anlagen zuständig ist wie ein Ordnungsamt, die Anforderungen der TA Lärm nicht mindern. Gemeinden können sogar strengere Anforderungen als die TA Lärm treffen, so in Kurorten (z. B. durch zusätzliche Ruhezeiten) oder im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen, z. B. durch Festlegung immissionswirksamer flächenbezogene Schallleistungspegel. Außerdem können Gemeinden nicht in Verschärfung der TA Lärm sondern mit der TA Lärm die Ruhe in bewohnten Gebieten befördern, indem sie Gebiete als allgemeine Wohngebiet oder sogar als reine Wohngebiet einstufen. Ich wünsche Dir viel Glück bei der Lösung Deines Problems.

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www.downloadprovider.me/de/signup.html ist der Weg zur Anmeldung. Damit kannst Du von vielen internationalen Servern sehr viele Rundfunkmitschnitte donloaden. Die Mitgliedschaft kostet leider fast 30 €/Monat, was man erst am Ende der Anmeldeprozedur erfährt. Ob das ganze legal ist kann ich nicht beurteilen. Als Rundfunkteilnehmer ohne Fernseher und Fernsehnutzung beklage ich gerade eine drastische Gebührenerhöhung zum Jahresbeginn 2013, ohne das erkennbar die Leistung erhöht wurde: Keine höhere Sendeleistung der öffentlich-rechtlichen Sender (will heißen: unverändert schlechter Empfang von NDR-Info und DLR-Kultur) und keine freieh Downloads hochwertiger Hörspiele und Features als Selbstverständlichkeit.

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Die Leuchtmittel von Ampeln haben eine Lebensdauer von durchschnittlich 16.000 Stunden, was für die traditionelle Glühbirnentechnik produktionstechnisch kein Problem darstellt, laut Kartellabsprache für frei erhältliche Glühbirnen jedoch nicht vorgesehen ist. Die Lebensdauer frei verkäuflicher Glühbirnen wird auf 1.000 Stunden begrenzt, um mehr Glühbirnen zu verkaufen. Mehr Infos unter http://www.3sat.de/mediathek/?display=1&mode=play&obj=30142. Mit LED-Technik hat die längere Lebensdauer in Ampeln bisher nichts zu tun.

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Die physikalische Schalldruckverdopplung beim Hörer durch zwei gleich laute Schallquellen beträgt 3 dB(A), was zu der bemerkenswerten Gleichung 0 dB(A)+ 0 dB(A) = 3 dB(A) führt, aber durchaus zutreffend ist: Zwei nicht wahrnehmbare Geräusche knapp unter der Gehörschwelle sind in der Summe gerade noch wahrnehmbar. Zwei Schallquellen werden aber nicht doppelt so laut wahrgenommen wie eine, dazu Bedarf es dann zehn Schallquellen, also zum Beispiel Menschen, die durcheinander reden. Die Lärmbelastung ist in Hallen wegen der Reflexion der Schallwellen natürlich größer als im Freien: Während im Freien der Schall (z. B. durch palavernde Menschen) bei mittleren Abständen sich mit jeder Abstandsverdoppelung auf ein Viertel vermindert (- 6 dB(A)) halbiert sich der Schall in nicht schallabsorbierend ausgekleideten Hallen nur mit jeder Entfernungsverdoppelung (- 3 dB (A)).

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Auch wenn es formal nicht das exakte Antonym sein mag, habe ich meiner kleinen Tochter gegenüber (mit einem Schmunzeln auf den Lippen) immer behauptet, dass das Gegenteil von Demut Übermut sei. Darin schwingt für mich mit, dass im Übermut sich ein unreflektiertes Gefühl des Aufgelassenseins äußert während Demut (neben der klassischen moralischen Größe) auch den Aspekt der Selbstbeherrschung aufweist. Diese Selbstbeherrschung ist zum Glück oft nicht die Kernkompetenz kleiner Kinder, so dass der Begriff der Demut Kindern zunächst im ironischen Kontext nahegebracht werden kann. Das tiefere moralische Empfinden und die Einsicht in die eigene Begrenztheit kann sich dann noch in den vielen Jahren nach der Kindheit einstellen.

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In mehreren Bundesländern wird das BASS-System eingesetzt. Es handelt sich um einen durch den Beschwerdeführer ausgelösten Schallspeicher. Hier z. B. ein Link gen NRW bezüglich der Funktionsweise: http://www.stua-si.nrw.de/htm/archiv/jahresberichte/1999/messmann.pdf Recherchiere, ob diese Möglichkeit bei Dir (z. B. über die Gewerbeaufsicht, staatliche Umweltämter, das Ordnungsamt oder wer auch immer in Deinem Bundesland zuständig ist) besteht, und teile dies Deiner Nachbarin mit. Das zeigt Deinen guten Willen und sie kann bei echter Betroffenheit versuchen, das BASS-System bei sich zeitweise (meist zwei Wochen) aufstellen zu lassen. Außerdem kann das nicht manipulierbare Gerät das die Lautstärke ermittelt und die ursächlichen Geräusche aufnimmt (es bringt also nichts, wenn der Beschwerdeführer selbst vor dem Gerät herumlärmt), unter Umständen Deine "Unschuld" belegen. Sei es, dass der Lärm von jemand anders kommt oder dass man mit diesem Ausmaß an Schallimmissionen in der Nachbarschaft leben muss. Viel Erfolg

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Um die Wirkung von Schall auf die menschliche Gesundheit zu beurteilen, wird die A-Bewertung herangezogen, bei der der Schalldruck entsprechend der durchschnittlichen Empfindlichkeit des Ohres für Geräusche in den jeweiligen (hörbaren und unhörbaren) Frequenzbändern gewichtet wird. Die Angabe spiegelt sich in der Angabe dB(A) wieder, im Gegensatz zur C-Bewertung (Einheit: dB(C)), bei der der Schalldruck aller Frequenzen (also auch des unhörbaren Infra- und Ultraschalls) gleich gewichtet wird. Für Schallimmissionen (also das, was auf den Menschen einwirkt) wird die A-Bewertung herangezogen, weil sie nach vorherrschender Auffassung neben der Lästigkeit auch die Schädlichkeit berücksichtigt. Für weitergehende Betrachtungen wird im Einzelfall auch die Differenz aus dem C- und A-bewerteten Schall herangezogen (also dB(A)-dB(C)), insbesondere um Aussagen über tieffrequente Geräusche zu gewinnen. Diese können sehr wohl krank machen (z. B. das Brummen von technischen Aggregaten), sind aber für gut hörende Menschen gerade noch hörbar. Wenn es dann in Richtung noch tieferer Frequenzen geht, kommt auch der Aspekt des Körperschalls (Schwingungen, Erschütterungen, Vibrationen) ins Spiel, die man nicht direkt sondern "nur" durch mitschwingende Objekte hört. Diese Vibrationen (beispielsweise, wenn man über einer U-Bahn wohnt) können einen meines Erachtens auch krank machen, insbesondere, wenn man sich über die Vibrationen oder deren Ursache ärgert oder sie ablehnt. Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es dann natürlich noch den Bereich, der Vibrationen, die mit einem ohrenbetäubenden Lärn einhergehen, beispielsweise bei der Arbeit mit Presslufthämmern.

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Es ist nicht unhöflich, dies beim ersten Nieser zu tun. Danach würde ich mich zurückhalten, einen weiteren Genesungswunsch zu äußern, weil es den niesenden Menschen bloßstellen könnte. Insbesondere bei Allergiekranken wie zum Beispiel von Heuschnupfen geplagten Menschen wird es zur Zumutung, bei Dutzenden von Niesern am Tag mit einem Gesundheit bedacht zu werden. Bei einer persönlichen Verbindung zur betroffenen Person erscheint es mir stimmiger, bei wiederholten Niesern nach dem Befinden zu fragen.

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Sollte es um eine fachliche Beurteilung gehen, finden sich in der Erschütterungsrichtlinie (Bei google eingeben: "lung.mv-regierung.de/dateien/laerm_erschuet.pdf" und dann gehts zum Link) Anhaltspunkte zur Ermittlung und Bewertung von Erschütterungen. Insbesondere auf Seite 4 sind einschlägige Regelwerke benannt. Die Erschütterungsrichtlinie selbst gilt aber nur für Erschütterung, die von gewerblichen Anlagen (Industrie und Gewerbe) sowie von Baustellen ausgehen. Für die Frage, wann innerhäuslicher Schall unzumutbar wird, ist die Technische Anleitung Lärm eine Erkenntnisquelle (http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf). Auch diese technische Anleitung gilt im engeren Sinne nur für gewerbliche Geräusche, sie kann jedoch auch bei Nachbarschaftskonflikten zur Orientierung herangezogen werden. Hier ist die Nr. 6.2 maßgeblich, derzufolge nachts in einem schutzbedürftigen Raum nach DIN 4109 (was Deine Wohnung ist, weil Du Dich da nicht nur gelegentlich aufhältst) durch Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden der Beurteilungspegel (Nr. 2.10) in der lautesten Nachtstunde (Nr. 6.4) 25 dB (A) nicht übersteigen darf. Das ist weniger als das Geräusch eines Kühlschrankes in der Küche, der etwa einen Beurteilungspegel von 30 dB (A) führt. Bei gelegentlichem Getrampel und sonstiger Ruhe wird dieser Wert vermutlich trotzdem unterschritten, weil über eine ganze Stunde gemittelt wird und die Geräuschspitzen durch Fußgetrampel nur sehr kurz sind. Um die Lästigkeit von kurzzeitigen Geräuschspitzen zu berücksichtigen begrenzt die Nr. 2.10 TA Lärm die kurzzeitigen Geräuschspitzen im Sinne der Nr. 2.8 TA Lärm zusätzlich. Diese durch den Maximalpegel des Schalldrucks beschriebenen kurzzeitigen Geräuschspitzen dürfen nach Nr. 6.2 TA Lärm nicht zu Maximalpegeln von über 35 dB (A) führen, was sehr wenig ist. Sollte es also nach Goodwill-Aktionen zwischen Hausverwaltung, Nachbarn und Dir nicht zu einem Einverständnis reichen, wären das ein Teil der Instrumente, mit denen Experten (z. B. schallpegelmessenderweise) an den Konflikt herangehen. Dabei könnte auch herauskommen, dass die Deckendämmung unzureichen ist. Hierzu gibt es ein Testverfahren mit einem Prüfhämmerchen, zu dem ich Dir aber weitere Links ersparen möchte, zumal dieser Text sonst noch als Spam charakterisiert werden könnte. Ich wünsche Dir viel Erfolg!

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Maßgeblich ist die A-Bewertung entsprechend der Hörkurve, so dass nur Angaben in der Einheit dB (A) von Interesse sind. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist bei 85 dB (A) und einer Einwirkzeit von 8 Stunden pro Tag ein Gehörschutz vorgeschrieben, entsprechend auch bei der halben Einwirkzeit von 4 Stunden pro Tag und der doppelten Lautstärke von 88 dB (A)

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