Unser Leitungswasser ist auf Grund der in Deutschland existierender Trinkwasserverordnung das best überwachte und kontrolliertes Lebensmittel .Unser Leitungswasser ist somit ohne bedenken trinkbar. Die Trinkwasserverordnung fordert ein klares, kaltes , geruchloses und geschmackloses Wasser.Geschmackliche Beeinträchtigung kann jedoch auch auf die verschiedenen Hausinstallationen zurück zu führen sein.Hier hat der Wasserversorger nur geringe Zugriffsmöglichkeit.Wenn Mann/Frau bedenkt woher unser Wasser in so manchen Supermärkte und Discounter herbeigekarrt wird und unter Umständen Tagelang bei extremer Hitze unter der LKW -Plane durch halb Europa kutschiert wird dann ist auf jeden Fall das Leitungswasser jedem gekauften Wasser vorzuziehen.Auch im Hinblick auf so manch großzügig angepriesene Mineralien und Inhaltsstoffe ist unser Leitungswasser öfters reichlicher mit wertvollen Mineralien gesegnet als so manches teure Wasser aus den VOGESEN. Voraussetzung jedoch für diese Qualitätsgarantie ist das die Wasserversorgung grundsätzlich in kommunale, öffentlicher Hand verbleibt und nicht wie in so manche andere EU Staten diese privatisiert wird. Dann muss eine Wasserversorgung Gewinn bringen und dies immer zu lasten der Qualität.

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Hallo,

maßgeblich ist die Wasserabgabesatzung des jeweiligen Versorgers.

Diese Einbaugarnitur erleichtert mit seinen zwei Schiebeteile links und rechts das regelmäßige Wechseln des Wasserzählers

Bei uns würde das so gehandhabt das diese Wasserzähler- Einbaugarnitur vom Hauseigentümer anzubringen und zu zahlen ist.

Über die Hausanschluss Leitung bestimmt der Versorger. Das sieht so aus dass 1. ein Absperrventil, 2. diese Einbaugarnitur mit Wasserzähler, 3. Absperrventil mit Rückflußverhinderer/KFR), 4. Druckminderer verbaut sein muss.

Die Unterhaltspflicht jedoch liegt beim Hauseigentümer was wiederum heist das dieser auch zahlungspflichtig ist.

Gruß Hafimann

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Hallo, es gibt eine Trinkwasserverordnung in Deutschland . Danach haben sich die privaten, die kommunalen  praktisch alle Trinkwasserversorgungen zu halten.

Auch die privaten Versorgungsanlagen sollten/müssten regelmäßig vom zuständigen Gesundheitsamt kontrolliert werden. Für die dürfte dein Wasser jedoch keinesfalls O.K. sein.

Gruß

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Hallo, Du schreibst "aus Deinem Brunnen"

Hast Du eine Eigenversorgung oder bist Du am öffentlichen Netz -Kommunale Versorgung?

Bei einer Kommunalen Versorgung lass das mal die Kommune machen denn schnell ist hier ein Brunnen versaut.

Wenn es Deine eigene Versorgung ist besteht die Möglichkeit diesen Brunnen vorsichtig sauber zu pumpen. Dabei besteht jedoch die Gefahr das noch mehr Schwebstoffe gelöst und angezogen werden.

Du schreibst das eine neue Pumpe verbaut wurde. Wenn diese jedoch eine höhere Fördermenge  als die alte aufweist ist das Problem die erhöhte Fördermenge/Wasserentnahme wobei sich dann diese erwähnten Schwebstoffe lösen und mit herausgepumpt werden. Ist nicht gut für den Brunnen

Das Risiko würde ich als Mieter jedoch nicht Eingehen. Lass das mal den Vermieter machen.

Der hat doch eine Wohnung inklusive Wasserversorgung vermietet oder????

Gruß

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