nein das geht nicht weil der scheck namentlich auf dich ausgestellt wurde!!!

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kauf dir enen neuen PC

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das ist normal

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ja wenn er die Kohle hat

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ja,mußt aber eine ganze packung kaffee nehmen und in kalten wasser unrühren und über nacht drauf lassen . da klappt es besser

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ja viel zu früh ,kein Wunder das schon kinder kinder kriegen

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Fadenscheiniger Grund damit Vermieter die Wohnung betreten darf

Guten Abend

bezüglich eines Problemes mit unserem Vermieter brauchen wir dringend Hilfe. Wir wohnen seit ca. 4 Monaten in einer Wohnung und haben das Gefühl das wir permanent schikaniert werden.

Angefangen das man uns vorschreibt wie wir lüften sollen bis hin zu öfteren Kontrollbesuchen. Die Vermieter hatten bis im Mai 2012 selbst in dieser Wohnung gewohnt und möchten nun zur Besichtigung der Wohnung kommen mit dem angeblichen Grund der Geplanten Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltung – dieses würde einmal jährlich stattfinden,jedoch im Mietvertrag steht davon nichts! Sie meinte noch, um ggf. vorzeitig Mängeln entgegenzuwirken. Das ist jedoch völliger Blödsinn,da es hier keine Mängel gibt. Weiter war die Vermieterin bereits seit unserem Einzug dreimal auf Besuch ( Juli und August ) und ging davon zweimal durch die Wohnung.

Desweiteren hatte Sie vor Einzug genug Zeit,nach Mängeln ausschau zu halten und per Gesetz bin ich nur alle 2 Jahre verpflichtet meine Vermieter in die Wohnung zu lassen!

Zudem es keine Mängel gibt und es nur ums Schnüffeln geht

Die Mitmieter im Haus sind die besten Freunde und seitdem ich mich zurück ziehe,fängt die Schikane an! Beweisen können wir es nicht aber es macht den Anschein.

Im Vertrag wird sich auf § 554 BGB berufen aber dulden werden wir keine Modernisierungsmaßnahmen wo uns auch das Recht zusteht dies abzulehnen.

Der einzige Grund wäre die Heizung um alle Räume betreten zu dürfen und um Erneuerung der Fenster,wobei die meisten Fenster neu sind,bis auf 2 Stück im Wohnzimmer. Ein weiterer Grund wären alle Toiletten aber genau hier sind diverse Ablehnungsgründe der Gerichte akzeptiert und zwar:

wenn im Winter unzumutbare Arbeiten durchgeführt werden sollen (z. B. Auswechseln von Fenstern oder Einbau einer Heizung)

Zu den Ablehnungsgründen gehören auch:

erhebliche Beeinträchtigung durch die vorzunehmenden Arbeiten (wenn Sie z. B. über längere Zeit Bad und Toilette nicht benutzen können)

Weiterhin haben wir ein Baby im Alter von 2 Monaten

Meine Frage wäre jetzt,ob ihr überhaupt nach 4 Moanten das Recht zur Besichtigung zusteht oder wir es generell ablehnen können nach o.g Gesichtspunkten?

Wiegesagt,wichtig ist das Sie bis Mai diese Wohnung selbst bewohnte und nun keine Besichtigung machen muss,da auch kein konkreter Grund vorliegt

Vorab schonmal Danke

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er darf ohne ausreichenden grund eure wohnung gar nicht betreten

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nein da brauchst du dir keine sorgen machen außer mit dem schutz kondom da nichts passiert.

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