ich denke es ist schon notwendig über den tot zu reden, doch sollte man dabei, gerade als lehrer bedenken, dass das ein sehr sensibles thema ist und dementsprechend auch vorgehen...das ansprechen auf den tot naher verwandten empfinde ich als alles andere als sensibel...

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moral ist anerzogen und druch gesellschaftliche "zwänge " und lebensmaximen geprägt...ethik dagegen ist eine wissenschaft....also das hinterfragen des richtigen und idealen zusammenlebens der menschen

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das wäre mir neu....einfach widerspruch einlegen, immer alles schön auf dem schriflichen wege und immer per einschreiben,bzw. vermerken lassen, dass es angekommen ist(da kommt wohl gerne mal was weg) glaube kaum, dass die das dürfen.. wenn der widerspruch nicht durch geht, solltest du gleich nen neuen schreiben...

PS: und ja, die spinnen...

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du kannst mit dem jugendschutzgesetz argumentieren, da stehen ausgehzeiten für jugentliche u.a. drin... aber das klingt ja alles schon recht streng, rede mit ihnen...

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du musst einfach nur gemeinsame teiler suchen...also durch welche zahl ist die 44 und die 51 teilbar? die zahl klammerst du aus...

also als beispiel: 6ab+9bc= 3b(2a+3c) weil; 3b mal 2a = 6ab und 3b*3c= 9bc... hoffe du kannst damit ein wenig was anfangen (schriftlich erklärt es sich nicht so gu, finde ich...

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ich denke man sollte immer gleich eingreifen, am besten immer mit hilfe weiterer passanten, die sich auch z.B. in der u-bahn befinden... vor allem klar und deutlich und laut rufen und das opfer, wenn möglich, aus der situation herausholen... was das pfefferspray angeht, das darfst du zur verdeidigung einsetzen... wenn derjenige den anderen körperlich angreift oder dich...das ganze natürlich immer im rahmen deiner möglichkeiten (du wirst ja eher nichts alleine gegen 8 mann ausrichten können,dann sollte man laut laut rufen und die polizei verständigen...)

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blödsinn.... wie kommst du nur auf solche ideen...?

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Nein, ein Schulabschluss sagt nichts über die Intelligenz eines Menschen aus.

es gibt unglaublich dumme Abiturienten und sehr intelligente hauptschüler... es gelten eben für alle andere Voraussetzungenund ein fehlender oder "schlechterer" schulabschluss muss nicht zwangsweise etwas mit dummheit zu tun haben...

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also das was du gehört hast stimmt... und ich glaube kaum,dass du einen arzt finden wirst... denke nicht, dass deine begründung als so überzeugend angesehen wird und es einen arzt gibt, der nicht davon aus geht, dass sich deine meinung noch ändern könnte...

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also erstmal bist du auch während der pillenpause geschützt... geh am besten zum frauenarzt und lass das mal durchchecken! dann bis du beruhigter! was das rausschmeißen betrifft, so denke ich, dass eltern manchmal etwas unüberlegt reden und es nicht so meinen(hoff eich jedenfalls, dass das bei dir der fall ist) wenn rein theoretisch(was ich nicht glaube ) eine schwangerschaft bestehen würde, können deine eltern dich nicht ohne weiteres auf die straße setzen, da wird dann das Jugendamt ein wörtchen mitzureden haben (aber ich würde, wie gesagt einfach mal annehmen, dass deine eltern es nicht so meinen...) grüße g.

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wir haben unsere kleine mit ca 6 monaten in ihr eigenes zimmer gelegt. da schlief sie dann besser als zuvor.

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