Achte immer darauf, ob vor einem Laden ein Verbotsschild für Hunde angebracht ist. Bei Supermärkten ist dies immer der Fall. In öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel Schulen oder ins Rathaus dürfen Hunde grundsätzlich nicht, ausser mit Ausnahmegenehmigungen.
Für Blindenführhunde gelten Sonderreglungen. Sie dürfen auch in Supermärkten mitgenommen werden.
Viele Grüße
Lena Mai