du hast 0 rechte in dieser hinsicht...vollmacht würde da wohl weiterhelfen, aber, ob man dann mit dir redet ist mal dahingestellt

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das weiss nur der staatsanwalt.-)

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tja...was meinste was nach einer frist ist.-)?? die abgelaufen ist...

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die maschiene kannste schützen, wenn sie was neues ist...die idee mit den reifen nicht.-)

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bei 4 wartesemstern schon

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Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates sollen generell bei der Ankunft in Dänemark eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Statsforvaltning beantragen. Entsprechende Anträge können jedoch auch vorab beim Generalkonsulat gestellt werden, jedoch ist in diesem Falle hierfür ein Reisepass erforderlich, und die Erteilung durch das Generalkonsult ist auf 12 Monate beschränkt. In Dänemark kann der Antrag jedoch auch mit Personalausweis eingereicht werden, und die Erteilung erfolgt u.U. auch für mehr als 12 Monate. 

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der EWS benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Dänemark arbeiten zu dürfen. Als Arbeitssuchende können Sie sich bis zu 6 Monate in Dänemark aufhalten. Personen, die studieren, arbeiten, eine selbständige Tätigkeit ausüben oder lediglich ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen möchten, müssen spätestens 3 Monate nach der Einreise nach Dänemark eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

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