Hallo User,
ich zitiere nach Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (Imam der Ahmadiyya Muslim Jamaat):
"Wenn ihr im Zweifel seid (über) jene eurer Frauen, die keine monatliche Reinigung mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate ist, und (das gleiche gilt für) die, die noch keine Reinigung hatten(...)"
Ich meine: Bei Frauen, die sich in den Wechseljahren befinden, mag das ja okay sein. Aber bei "Frauen", die noch nie die Periode hatten, mag das nicht okay sein; denn nach meinem Verständnis bedeutet der Vers doch, dass ich auch mit einem Kind verkehren darf, sofern ich drei Monate warte.
Zum Propheten (saw): Aischa war sechs Jahre bei der Eheschließung (Ehevertrag), neun Jahre war sie bei dem ersten Geschlechtsverkehr (Vollzug der Ehe) und neun Jahre blieb sie schließlich bei Mohammed, bis dieser starb. Quelle: SAHIH AL-BUKHARI, Vol 7, Bk 62, Hadith 88 (oder 58, ich weiß es nicht mehr genau und muss es nachschlagen).