Als ich nach 16 Jahren das erste Mal vor ein paar Wochen neulich wieder eine Zahnarztpraxis betrat, undzwar sinnvollerweise meine alte Zahnarztpraxis , um mir eine herausgeflogene Füllung von damals wieder neu reinmachen zu lassen, da war zwar dort so alles ziemlich anders und die modernste Computertechnik bis unter die Praxisdecke angehäuft, doch das eigentlich für mich wichtige, meine alte Patientenakte von damals, die war weder in Natura noch auf irgendwelchen modernen elektronischen Datenträgern in dieser Praxis noch auffindbar. Und dies wäre für mich sehr wichtig gewesen als MCS´ler mit erhöhter Allergieneigung und der Gefahr eines anaphylaktischen Schocks bei der Wahl ungeeigneter Zahntherapeutica, damit der Zahnarzt neben der damals erfolgten Therapie auch die damals komplikationslos eingesetzten Medikamente und vertragenen Füllungsmaterialien hätte daraus entnehmen können. Auf meine Nachfrage hin, wann denn derartige Patientenakten vernichtet werden, zuckte das Praxispersonal die Achseln und auch der Zahnarzt konnte mir darüber keine Auskunft geben und meinte, daß die EDV das alles selbstständig irgendwann löscht und ich bei meiner Krankenkasse nachfragen solle. Auch dort war nur internes ratloses Hin- und Hertelefonieren ohne Ergebnis zu meiner Frage und die Kasse meinte dann, daß nach 10 Jahren solche Patientenakten beim Arzt und bei der Krankenkasse gleichermaßen geshreddert werden.
Daher nun meine Frage an euch: Ist diese Auskunft wirklich zutreffend, was ich mir persönlich eigentlich nicht vorstellen kann. Denn man hört ja immer wieder in den Medien, daß z.B. die Kripo irgendwo im Wald aufgefundene skelettierte Leichen noch nach Jahrzehnten mit Hilfe der zahnärztlichen Patientenakten personell anhand des Gebißschemas identifizieren kann. Sind so etwas nur glückliche zufällige Einzelfälle von erhalten gebliebenen alten Patientenakten oder sind Zahnärzte generell dazu verpflichtet, aus solchen polizeilichen Gründen die Patientenakten unbefristet aufzubewahren ? Wenn dem so sein sollte, wie ich vermute: wie komme ich dann an meine alte Patientenakte heran ? Gibt es dafür irgendein Staatsarchiv, wo die Zahnärzte dann nach einer gewissen Zeit diese alten Akten hin verlagern ? Oder wo müssen diese Altakten dem Gesetz nach archiviert werden ?
Damit mir das nicht nochmal passiert in all der offenbar auch hierbei herrschenden allgemeinen Ratlosigkeit und Inkompetenz der für mich betrachtet Verantwortlichen: Habe ich das Recht dem Gesetze nach, so eine alte Patientenakte mir ausliefern zu lassen, um sie dann selber sicher vor Vernichtung durch Dritte zu bewahren; falls ich diese Patientenakte doch noch irgendwo finden sollte ? Bzw. falls das nicht erlaubt ist: muß mir dann wenigstens eine Kopie darüber ausgehändigt werden, wenn ich das möchte ?
Und wenn schon mit alten Zahnpatientenakten so eine Schlamperei zum Nachteil der Patienten in Deutschland herrscht, wie ist das dann mit sonstigen Patientenakten von Kliniken oder vom Hausarzt ?