google mal Gerichtsvollzieherverteilerstelle in deiner Stadt.

Da wirst du den Namen des zuständigen Gerichtsvollziehers finden. Mit Anschrift und Telefonnummer. Ruf ihn an, er kann eine Ratenzahlung bewilligen aber nur bis zu 6 Monaten für den gesamten Betrag, dass solltest Du aber sicherlich schaffen.

LG

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Hallo

das ist gar nix. Du hast wahrscheinlich nur einen Nerv eingeklemmt. Das gibt sich wieder. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das mit dem Herzen oder gar mit dem Hirndruck einhergeht.

Allerdings solltest Du  mit Deinen Angstzuständen mal einen Psychologen aufsuchen. Das heisst nicht, dass Du krank bist, aber da kann Dir wirklich geholfen werden.

Du bist jung Dein Körper ist sicherlich gesund

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Es wird nichts passieren ausser Du gehst betrunken zum Tatowierer. Alkohol verdünnt Dein Blut, das wäre beim tätowieren nicht so gut. Du solltest immer ausgeschlafen und nüchtern sein. Auch das Frühstück bzw. Essen nicht vergessen, dann ist das alles gleich viel angenehmer. Viel Spass mit dem neuen Tatt :-)

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Also im Normalfall, drückt die Luft den Rauch nicht zu Dir hoch. Und selbst wenn der Geruch des Zigarettenrauches an Deinem Balkon oder Fenster vorbei zieht wird er kaum in Rauchschwaden in Deine Wohnung wandern. Leben und leben lassen!

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ich bin selbst Mutter und ich würde nicht einmal drüber nachdenken mein Kind alleine zu lassen. Du solltest Deinen Mann unterstützen und nicht noch weiter Öl ins Feuer kippen. Wenn Du arbeiten möchtest dann tu es, so hilft es allen. Genau der Zusammenhalt ist es, der eine Ehe bzw. Partnerschaft wirklich wertvoll macht.

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Mobbingpfer will uns anzeigen

Hallo,

Bei uns in der Klasse gab es einige Mobbingvorfälle gegen ein Mädchen,u.a auch in der Schule.Aber hautsächlich der Whatsapp,Facebook etc.Das Ganze ging so weit,dass ein Sozialarbeiter zu uns in die Klasse kam.Nach den Ferien will er wiederkommen.Aber jedenfalls haben wir erfahren,dass ein Mädchen aus der Klasse aus unsern Facebook und Whatsapp Gruppen Screenshots wo wir über sie shclecht geredet haben an das Mädchen das gemobbt wurde geschickt hat,wohl weil sie Mitleid hatte und damit sie weiß was wir über sie schreiben.

Jetzt hat dieses Mädchen ca. 6 - 10 Screenshots von den Sachen über Facebook,Whatsapp und einen glaube ich noch per SMS.Ich bin auf ca. 2 Screenshots mit drauf,da habe ich aber nur über sie geredet und keine unwahren Sachen verbreitet also nur Beleidigungen in einer Gruppe in der das Mädchen nicht drin war.

Andere schon mit handfesten sachen,einer hat eine ganze Hatergruppe gegen sie erstellt,in der fast die Ganze klasse war.Die Gründung kann ihm über einen Screenshot nachgewiesen werden,wo Mitglieder und er als Admin der Gruppe zu sehen ist.Ich bin nicht auf dem Screenshot zu sehen,da die Liste nicht vollständig da ist.

Mir können wie gesagt höchstens 2 - 3 Beleidigungen nachgewiesen werden,die ich nicht direkt zu ihr geschreiebn habe.

Ihre Eltern haben sich eingeschaltet und wollen und anzeigen.Noch ist nichts passiert,aber sie haben das u.U. vor.Was kann mir passieren? Ich bin zwar jetzt strafmündig,ABER ist es sehr wahrscheinlich dass die verschickten Screenshots aus älteren Gruppen kommen und ich zu dem Zeitpunkt noch nicht strafmündig war.100% weiß ich das nicht,aber ich gehe davon aus.

Was kann mir maximal passieren? Wie verhalte ich mich in anschließenden Gesprächen mit der Schule oder der Polizei? (Ich will nichts wie lügen etc. wissen)

Was kann meinen Freunden passieren? Ihnen können handfestere Sachen nachgewiesen werden,u.A. direkte Beleidigungen und Sowas im Chat gegen sie.

Was wird weiter von der Schule aus passieren?

Hoffe auf hilfreiche Antworten.

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Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen. Wer einem Menschen so etwas antut der gehört mit aller Härte des Gesetzes bestraft.

Du magst vielleicht vor dem Gesetz strafmündig sein, aber im Kopf hast Du nix.

Solche Leute wie Euch sollte man von der Schule werfen. Jemanden seelisch so zu schaden ist das Allerletzte. Du hast keine Einsicht nur jetzt wo es zu einer Anzeige kommen kann kackst Du Dich an. Du hast weder Charakter noch kannst Du denken. Ich würde mich an Deiner Stelle in Grund und Boden schämen! Du solltest niemanden mobben, denn Du selbst bist in meinen Augen ein Mensch zweiter Klasse!

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du bist von deinem vater pflichtteilsberechtigt. das heisst soweit kein testament da ist steht der frau deines vaters die hälfte zu die andere hälfte teilen sich die erben noch einmal untereinander. das bezieht sich nicht nur auf das geld sondern ebenso auf das haus usw. sollten allerdings noch schulden da gewesen sein, konnten die nicht vererbt werden, weil man schulden nicht an minderjährige vererben kann. du solltest aber einen anwalt fragen der auf erbrecht spezialisiert ist. ist oft nur ein gespräch und nicht mal so teuer lg

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solche "damen" gibts leider viele :-) ich würds lassen

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also ich habe beide und ich muss ehrlich sagen das hätte ich mir sparen können. ausser der grösse gibt es eigentlich keinen unterschied. das 4er ist etwas breiter als das 5er lässt sich aber meiner meinung nach auch ein wenig schöner mit einer hand bedienen. hätte ich das 4er noch im gebrauch - ich habs meiner mama geschenkt - und hätte das wissen von heute würde ich mir kein 5er kaufen. lg

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im prinzip ist alles erlaubt was nicht über den kotflügel geht oder an der bremse angeht. da müsstest du bei vw nachfragen oder es einfach mal ausprobieren. lg

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warum sollten deine eltern unterhalt bezahlen?? du bist verheiratet also ist dein mann für dich unterhaltspflichtig. das kindergeld steht dir zu das musst du bekommen. frag noch mal genau nach lg

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hallo es gibt so ein klebeband extra dafür von 3M das ist super, benutzen wir auch immer lg

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Strafbefehl wegen Beleidigung - Erfolgsaussichten bei Widerspruch?

Hallo liebe Community,

ich habe heute einen Strafbefehl wegen Beleidigung erhalten (25 Tagessätze). Leider habe ich vor 2 Jahren schon einmal einen Strafbefehl erhalten (betrunken auf dem Fahrrad, 25 Tagessätze). So wie ich die Sache sehe, bekomm ich nun beide Strafen in mein polizeiliches Führungszeugnis, sobald die neue Strafe rechtskräftig wird, obwohl es ja die bekannte Mindestgrenze von 90 Tagessätzen gibt beim Führungszeugnis.

Daher wäre es mir ein sehr großes Anliegen, den aktuellen Strafbefehl anzufechten. Folgendes hat sich zugetragen:

  • Habe gegen 3 Uhr angetrunken mit 2 Freunden die Disco verlassen
  • am Bordstein lag ein sich erbrechendes Mädchen von höchstens 18 Jahren, dünn bekleidet, in der kalten Nacht, neben ihr ein junger Mann
  • ein Streifenwagen fährt vorbei, hält an, die Polizisten steigen aus. Sie fragen: "alles ok bei Ihnen?" Der Junge antwortet: "Jaja, ich hab alles im Griff!".
  • verwundert über das Nichteinschreiten der Polizei fragt mein Kumpel: "Entschuldigung, wo haben sie denn eigentlich das Kostüm her?" und ich habe hinzugefügt: "Mit dem Wagen haben sie sich ja auch wirklich Mühe gegeben".
  • Daraufhin wurden unsere Personalien aufgenommen und uns wurde mitgeteilt, dass wir mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung zu rechnen hätten. (In Deutschland gibt es diesen Straftatbestand nicht mal, Beamtenbeleidigung ist immer noch ne Beleidigung...)
  • Wir zwei haben uns schriftlich zur Anzeige geäußert und unsere Motivation dargelegt und damit ausdrücklich erklärt, dass es nicht unsere Absicht war, jemanden zu beleidigen.
  • Der 3. von uns hat alles gehört und ist als Zeuge angegeben.

Der Strafbefehl hat mich aus den Latschen gehauen: Die haben unsere Aussage einfach ignoriert. Wortlaut: "... beleidigten Sie die uniformierten Polizeibeamten XY mit folgenden Worten: die Clowns mit dem grünen Partybus sind auch schon wieder da, um Ihre Missachtung auszudrücken."

Das ist eiskalt gelogen, das haben wir definitiv nicht gesagt, und offensichtlich haben die Polizisten hier etwas dramatisiert um eine Beleidigung (den "Clown"?) zu konstruieren. Erinnert stark an die Zustände in der DDR, aber so ist Bayern eben... Wir sind zu dritt, sie zu zweit. Was kann ich tun?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

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Hallo man sagte immer, für einen Polizisten brauchst du drei zivile Personen die deine Aussage bestätigen.....

Ein Polizist ist vereidigt d.h. die Cops bekommen eigentlich immer recht. Ich würde einen Anwalt einschalten. Aus Erfahrung kann ich Dir sagen dass Du damit am besten fährst. LG und viel Glück

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deine klimaanlage muss gewartet werden. das mindestens im zwei jahres takt. ob das beim service mitgemacht wird? ich glaube nicht. also wir machen bei uns in der werkstatt keine klimawartung, kann auch nicht jede. frag lieber mal nach lg

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ich würde nochmal zum arzt gehen. die pille danach wirkt nach eineinhalb tagen meines wissens nach nicht mehr. deine pille ist keine minipille d.h. du solltest sie möglichst zur gleichen zeit nehmen hast aber auch mal eine spielraum von bis zu 12 stunden. danach ist die sicherheit nicht mehr so hoch aber an sich wird man da nicht gleich schwanger. normalerweise ist eine zwischenblutung bei einer schwangerschaft nicht braun sondern eher normal und ganz kurz. also nur mal eben und dann wieder vorbei. ein besuch beim fa gibt dir sicherheit :-) lg

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