Die Gleichung hat aber mit der Aufgabenstellung nichts zu tun. Die korrekte Gleichung wäre
x+7 = 2x-8
Das umgestellt ist:
2x=x+15
2x-x=15
x=15
Die Gleichung hat aber mit der Aufgabenstellung nichts zu tun. Die korrekte Gleichung wäre
x+7 = 2x-8
Das umgestellt ist:
2x=x+15
2x-x=15
x=15
NDA = "Non Disclosure Agreement". Muss man oft zusammen mit z.B. einem Arbeitsvertrag unterschreiben und besagt nicht anderes als dass Du keine Geschäftsgeheimnisse, die Du während Deiner Tätigkeit erfährst, nach außen trägst.
Klingt ziemlich unsinnig der Text. China-Import?
Die Übersetzung wäre jedenfalls: "Der Rebell der Steine ist in ständiger Veränderung und begehrt die Meinungen auszudrücken, die andere verbergen wenn die Gesellschaft nein flüstert. Sie schrien ja."
Bis zu "600 m entsprechen 60 Sekunden = 1Minute" ist alles korrekt. Aber dann hast Du falsch mit 60 multipliziert. 600 * 60 = 36000, nicht 64000. D.h. sie laufen 36 km/h. Für eine kurze Strecke wie 100m ist das durchaus realistisch.
So auf den ersten Blick: Die Formel berechnet Pi/4. Also musst Du auf jeden Fall vor der Ausgabe das Ergebnis mit 4 multiplizieren, um auf Pi zu kommen.
1/1000 Rem.
Ein Rem: de.wikipedia.org/wiki/Rem_(Einheit)
Da ist aber keine main-Methode vorhanden.
Es fehlt der Einstiegspunkt:
public static void main(String[] args) { Party p = new Party(); p.erstelleEinladung(); }
Betrug setzt Vorsatz voraus (es gibt keinen fahrlässigen Betrug). Der scheidet also aus. Leistungserschleichung geht ebenfalls nur vorsätzlich, also trifft das auch nicht zu. Strafrechtlich ist also nichts zu befürchten.
Zivilrechtlich mag das etwas anderes sein. Die Beförderungsbedingungen werden wahrscheinlich festlegen, dass ohne gültigen Fahrschein ein erhöhtes Beförderungsentgelt (meistens 40 Euro) zu zahlen ist. Diese Klausel wird wahrscheinlich unabhängig vom Vorsatz sein, die 40 Euro sind also wohl zu bezahlen.
Die Klausel, dass ein vor einer Preiserhöhung gekaufter Fahrschein ungültig ist, wird aber meines Erachtens nach AGB-Recht ungültig sein, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt (sonst könnte das Verkehrsunternehmen ja ständig seine Preise ändern und sich damit vor seiner Leistungspflicht für bereits verkaufte Fahrkarten drücken).
Letztlich noch eine Anmerkung zu dem unten zitierten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", den man in solchen Fällen immer wieder liest, der jedoch üblicherweise (wie hier auch) falsch verstanden wird. In der Tat ist es so, dass die Unwissenheit eines Verbotes (= eines Gesetzes) nicht davor schützt, nach diesem Gesetz bestraft zu werden (auch hier gibt es übrigens Ausnahmen). Die Unkenntnis eines Sachverhalts (wie in diesem Fall) kann aber sehr wohl vor Strafe schützen, nämlich genau dann wenn das Gesetz eine Strafe nur für den Fall des Vorsatzes eine Strafe vorsieht und genau dieser Vorsatz durch Unkenntnis der Sachlage nicht eingetreten ist.
Groß A'Tuin
Siehe http://www.anime-loads.org/FAQ
Da sind die möglichen Passwörter aufgelistet.
Faszinierende Idee. Wenn man sich an den Wortlaut der StVO hält (§13 (2)), muss die Parkscheibe nur vorhanden und auf den Strich der halben Stunde eingestellt sein, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt... Daran hättest Du Dich mit dieser Konstruktion ja gehalten, denn eine der Parkscheiben erfüllt ja die Anforderung.
In der Praxis kann ich mir zwar nicht vorstellen, dass das funktioniert, mir fällt aber auch partout kein Gesetz ein, aus dem das hervorgeht.
Auch in diesem Fall ist es nicht legal. Das Recht der Vervielfältigung hat der Urheber. Du darfst Dir eine Privatkopie anlegen, soweit für die Herstellung dieser Kopie (auch das Downloaden legt eine Kopie an) keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet wird und so lange Du dazu keine technischen Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) umgehen musst. Beim Downloaden nutzt Du aber regelmäßig offensichtlich rechtswidrige Vorlagen, wodurch das illegal ist. Eine Ausnahme für Filme, die man rechtmäßig besitzt, existiert im UrhG nicht.
Eine legale Möglichkeit wäre allerdings, Deine DVDs (nur die ohne Kopierschutz) direkt von DVD z.B. auf Deine Festplatte zu rippen. Aber wenn ich Deine Frage richtig verstehe, ist es dafür wohl schon zu spät.
Auch das alleinige Vervielfachen ohne Verbreitung erzeugt eine (Raub-)Kopie. Und beim Runterladen wird die Datei ja vervielfacht. (Vorher: 1 Kopie auf dem Server, nachher: 1 Kopie auf dem Server und 1 bei Dir). Das Verbreiten ist allerdings in der Tat die Handlung, durch die die ganzen Abmahnungen so teuer werden.
Da wahrscheinlich als Hash ein int verwendet werden soll, würde ich die ArrayList nehmen. In diesem Fall könnte man einfach den Hashwert als Index auf der Liste nehmen.
Also z.B. int hash = xyz.hashCode(); Object result = myArrayList.get(hash);
Wenn man das so aufzieht, ist die ArrayList am Besten, da diese die beste Performance bei indiziertem Zugriff bietet (bei verketteten Listen wird muss man jeweils die einzelnen Elemente von vorne durchgehen, bis man an der entsprechenden Stelle landet).
Nein, ein Beweis dass Du gezahlt hast wäre nur der Kassenzettel oder die Aussage eines Zeugen. Eine Videoaufzeichnung wie Du rein und wieder raus gehst beweist nur, dass Du rein und wieder raus gegangen bist. Wenn Du einfach weggefahren wärst, hätten sie Dich also drankriegen können (Dein Kennzeichen haben sie ja von der Videoaufnahme).
Klingt nach dem falschen (d.h. veralteten) Dateisystem. Ist die Platte mit FAT formatiert? Wenn ja - Daten sichern und die Platte mit NTFS formatieren, dann sollten auch größere Dateien draufpassen.
Die Bewerbung sollte genau so umfangreich sein wie eine "normale". Der Zweck ist ja in beiden Fällen der gleiche, nämlich dem potentiellen Arbeitgeber einen Überblick über Deine Fähigkeiten zu verschaffen. Das geht nur mit einer vollständigen Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse). Du erhöhst also auch bei einem Werkstundentenjob mit einer vollständigen Bewerbung die Chance, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und nicht in Ablage P zu landen.
Mit der rechten Maustaste auf die Datei klicken --> Senden an --> ZIP-komprimierten Ordner. Bei Powerpoint-Dateien müsste sich dabei noch einiges rausholen lassen.
Funktionieren wird sie trotzdem, Du kannst die Festplatte also durchaus an die USB2-Anschlüsse dranhängen - kriegst aber eben auch nur USB2-Geschwindigkeit.
Nein.