Das kommt schwer darauf an, um was genau es geht! ?Grundsätzlich gilt bei Katzen -ganz anders als bei Hunden- dass man mit bestrafen gar nichts erreicht oder es noch schlimmer macht! Zerkratzt sie dir die Möbel, biete ihr eine angenehme Alternative (Kratzbrett oder so), wenn sie oben über deine Regale läuft und dabei Chaos verursacht, schaff ihr einen eigenen erhöhten Ausscihts-Platz, wo sie hin darf und nix passieren kann... etc!

...zur Antwort

Total unterschiedlich. Wenn du angestellt bist, kriegst du normalerweise ein ganz kleines Grundgehalt und darüber hinaus Provision... verkaufst du viel, gibt es viel, verkaufts du mal sehr wenig oder nichts, musst du, mit dem winzigen grundgehalt klarkommen! Wenn du selbstständig bist, gilt grundsätzlich das gleiche. Nur dass du in schlechten Verkauftszeiten nichtmal durch das Grundgehalt abgesichert bist, dafür musst du in guten Zeiten die Provision nciht mit dem Arbeitgeber teilen!

...zur Antwort

Entweder Artikel zusenden oder Geld zurück!

...zur Antwort

Zur 1. Frage: die Ärzte können durch richterlichen Beschluss von der Schweigepflicht entbunden werden. Dafür müssen halt bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wobei natürlich die Schwere der Tat oft ausschlaggebend ist. Was die 2. Frage angeht: auf so ein Geständnis erstreckt sich die schweigepflicht nicht, sondern nur auf die medizinischen Dinge!

...zur Antwort

Normalerweise sind solche Sachen wie Durchlauferhitzer, die eben unabhängig vom jeweiligen Mieter in der Wohnung bleiben und deren Gebrauch dienen, mitvermietet. Und dann trägt auch der Vermieter die Pflicht zur Instandhaltung... bzw.muss er natürlich die Kosten tragen, die durch die Reparatur entsteht.

...zur Antwort

Dann soll X mal sagen, worauf er seine Klage stützen will! Und was die Verletzung des Briefgeheimnisses angeht, kann X sich mal § 202 StGB durchlesen! Dann wird er wissen, dass der nur gilt, wenn man quasi fremde Post öffnet und nicht, wenn man einen Brief, den man erhalten hat, von sich aus weiterleitet! Und natürlich dürfen Zeugen wissen, wenn sie als solche benannt werden sollen!

...zur Antwort

Würd mir über so eine Aussage auch Gedanken machen! Das Handy der Freundin zu kontrollieren, find ich aber noch heftiger!

...zur Antwort

Du trägst die Verantwortung dafür, dass dein Konto für die nötigen Abbuchungen genug gedeckt ist... dann musst du eben mal nachgucken, ob bereits abgebucht wurde oder der entsprechende Betrag noch auf dem Konto bleiben muss, bevor du es leer räumst! Solange Ansprüche nicht verjährt sind, können die geltend meacht werden... on nun pünktich zum vereinbarten Tag oder etwas später!

...zur Antwort

Wenn es eine Straftat war, die nur auf Antrag und nicht von Amts wegen verfolgt wird, kannst du den Strafantrag bis zum Abschluss des Verfahrens zurückziehen. Wenn es um eine einfache Körperverletzung geht (?), und kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung besteht, könntest du das ganze also noch stoppen! Aber überleg es dir gut! Vor allem, ob die Entschuldigung wirklich erst gemeint war, oder nur dazu diente, dass du die Anzeige zurücknimmst oder das Urteil milder ausfällt!

...zur Antwort

Ich würde mal anrufen und nachfragen... und dabei deutlich das Interesse zeigen! Vielleicht hast du dann Glück! Bin mir allerdings nicht sicher, ob die Schülerpraktika anbieten... denn in den Semesterferien sind immer schon reichlich Jurastudenten als Praktikanten da! Und die meisten Staatsanwälte haben auch ständig schon einen Referendar bei sich! Aber... wenn es dich interessiert, solltest du es versuchen!

...zur Antwort
stimmt nicht

Das wird zwar von einigen Ärzten immer wieder behauptet (wahrscheinlich Raucher), aber es hat reichlich Studien darüber gegeben... und dabei hat sich das gegenteil herausgestellt!

...zur Antwort

Um Rechtsanwalt zu werden musst du erst Abi machen, dann Jura studieren (dauert mindestens 4 Jahre, eher 5 oder mehr), dann das 1. Staatsexamen bestehen! Danach dich für eine Referendarsstelle bewerben (Wartezeit möglich), das Referendariat machen (dauert 2 Jahre), dann das 2. Staatsexamen bestehen... und dann musst du nur noch die Rechtsanwaltszulassung beantragen, was das geringste Problem an dem ganzen, ewig langen, anstrengenden Weg ist!

...zur Antwort

Nach dem Wortursprung heißt es Handgeschrieben, ok! Aber heute sind die meisten Manuskripte maschinengeschrieben... und sind trotzdem Manuskripte! Das geht schon in Ordnung!

...zur Antwort