dann verklagen sie dich auf den unterhalt

willkommen in der real world

ist alt bekanntes problem, meist aber andersrum

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ja, aber da kommt man sehr einfach drauf, wenn man die formel betrachtet

mach mal schön alleine

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du haftest

weil du nicht beweisen kannst, dass du es geschickt hast, was deine pflicht ist

also hast du es nicht geschickt, du hast da deine pflicht nicht erfüllt, weil du es nicth beweisen kannst, also haftest du

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ja und wenn er nicht auszieht, muss er halt weiter miete bzw schadensersatz zahlen, wo ist das problem?

nein, dir passiert da nix, ich würde ihm aber zur sicherheit schreiben, dass du die miete solange annimmst, wie er da lebt und du es verrechnest, wenn er endlich ausgezogen ist und dass du an der fristlosen kündigung festhälst

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ich finde das sehr, sehr gut

diese hunde sind potentiell gefährlich

ich wette, wenn sportwaffen in deutschland verboten werden sollten, wärst du vorne dabei

also auch direkt zuchtverbot für diese hunde, auch direkt wegnehmen den haltern, überhaupt keine sonderregelungen

das beste argument

wofür braucht man so einen hund?

sag es mir, dieses argument wird auch bei allem anderen angeführt

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bei uns so 80-100€, ist aber unterschiedlich

guck, was garagen bei dir kosten, dann nim das doppelte und fertig

strom ist standard

warmwasser, ja gut, kalt würd auch reichen, gibt es auch oft, versuch nen 5er mehr zu nehmen oder so

das ist sehr stark regional bei garagen

es ist sogar so, dass die preise im bereich von paar hundert metern sich unterscheiden können

wenn du zb in einer guten siedlung wohnst, wo kaum öffentliche parkplätze sind oder so

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800.000€

provion ist ortsüblich

so zwischen 3 und 7%, sagen wir mal 5%

also bekäme engel und völkers davon so 40.000€

du kannst doppelprovision versuchen, wären dann die 80.000, ist aber schwer durchsetzbar

davon bekämst du als angestelleter ca ein viertel

also so 10-20.000 vielleicht

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wer keinen job hat, kann schwierig unterhalt bezahlen, btw

der größte lump im ganzen land, das ist und bleibt der denunziant

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wer sicherheiten hat, bei dem interessiert die bank keine schufa

du hast sicherheiten, ob du freiwillig zahlst, interessiert sie nicht, sie können ja einfach pfänden

nur wenn man keine sicherheiten hat, interessiert das

außerdem bekommst du eh nix, weil 800€ mehr als der h4 satz für eine person sind

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wie juristische personen oder halt nicht, dann verklagt man den verantwortlichen direkt

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sicher können sie

du hast doch auch kein anrecht auf ein ersatzfahrzeug während der reperatur

es ist wie gesagt, kulanz

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ja, alles was man tut, sollte einen grund haben

dein grund ist, sie gefälllt dir

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es sind schmerzen, gegen die ist eine geburt kindergeburtstag

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Darf Nachbar TV-Kabelaustausch verweigern?

Hallo,

ich bin gerade in einen neue Wohnung gezogen. Dort ist das Internet über die Telefondose sehr schlecht ausgebaut. Ich habe daher einen Anschluss über TV-Kabel beantragt. Nun gibt es Probleme:

Ich wohne im Dachgeschoss unter mit sind noch zwei weitere Wohnungen - alle hängen am selben Kabel. Bei mir hat der Techniker festgestellt, dass mein Kabel für den Anschluss ausgetauscht werden müsste. Das jetzige ist nur einfach verschalt. Für den Anschluss muss es doppelt verschalt sein.

Das Kabel müsste nur durchs Rohr gezogen werden. Keine neuen Leitungen müssten verlegt werden. Doch bei den Nachbarn müsste das Kabel auch ausgetauscht werden, weil hängen ja alle zusammen.

Nach langem hin und her habe ich jetzt rausgefunden, dass der unterste Nachbar bereits ein neues Kabel hat. (Vor 2 Jahren hat die Hausverwaltung die Verkabelung komplett erneuert - nur nicht in meiner Wohnung) Der Nachbar dazwischen allerdings, der unter mir, hat vermutlich noch kein neues Kabel, weil er vor der Büchse eine Schrankwand verbaut hat.

Lange Rede kurze Frage: Dürfte er verweigern, dass seine Schrankwand abgebaut wird und mir somit den Anschluss? Kann ich ihn dazu zwingen (rechtlich), dass er die Buchse freimacht?

Die Hausverwaltung sagt, es dürfen keine neuen Leitungen im Haus gebohrt werden.

Danke fürs Lesen und Eure Einschätzung.

P.S.: Ich wohne zur Miete. Es gibt eine Hausverwaltung. Ob die Wohnung unter mir eine Eigentumswohnung ist, weiß ich nicht. Aber das sollte wohl keinen Unterscheid machen.

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0 chance hast du

du kannst leute eh fast nie zu irgendetwas zwingen, du bekommst geld vielleicht oder sie müssen in den knast, aber zwingen ist äußerst schwierig in d

aber da hast du überhaupt keine chance

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guck dir paar p-filme an

zu schulungszwecken

die handlungen der frau entsprechen da nicht unbedingt der realität, aber für männer stimmt es relativ grob.....

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