Es stimmt nicht, dass in der Bedienungsanleitung nichts davon steht. Lese bitte aufmerksam den ersten Absatz im Abschnitt "Netzdienste".
Für die Benutzung des AVM DVB-C braucht man die FRITZ!App TV. Ein Fernseher, der nicht netzwerkfähig ist, wird auch kaum in der Lage sein, die ganannte App auszuführen. Du fragst also nach einem Adapter, der das von AVM benutze Übertragungsformat (Repeater -> App; mitnichten Standard-DVB-C) unterstützt. Wer wird so etwas außer AVM wohl anbieten? Niemand. Und wenn die AVM-Homepage nur von mobilen Geräten spricht, haben sie wohl nichts anzubieten. :(
Kannst du dir nicht einen 8. auf der linken Seite antrainieren? Dann bist du der King.
Um dein Problem zu lösen, muss man sich weniger mit Batch-Dateien auskennen und mehr mit der Registry und ggf. mit der Programmierung. In der Registry unter HKEY_CLASSES_ROOT\Folder\shell\open\command findest du die Einstellung die besagt, was passieren soll, wenn ein Ordner geöffnet wird. Es gilt, die Einträge (Standard) und DelegateExcuse so zu modifizieren, dass es läuft. Das ist aber ohne tiefgehendes Wissen kaum möglich.
Martina Stoessel, die Darstellerin von Violetta, besser bekannt als Tini Stoessel ist das Idol der Tinistas. Wohl zu unterscheiden von den Vilufans, die Fans der Figur Violetta sind (Aussage einer Tinista).
Schreib einen beleidigenden Brief (müsste noch für Porto reichen) an jemand Wichtiges. Dann kriegst du Spaß mit dessen/deren Anwälten... :)
Lass mal überlegen... Ein Geschirrspüler hat bekanntlich zwei Anschlüsse: Frisch- und Abwasser. Mit Frischwasser des Geschirrspülers hat ein Spültisch nichts zu tun. Eine Verbindung kann nur zum Abwasseranschluss dess GS bestehen. Der GS drückt also Abwasser in den Spültisch, dies aber - wie du schreibst - noch vor dem Abpumpen. An dieser Stelle der Analyse muss ich passen, weil dies für mich keinen Sinn ergibt. Wie kann Wasser ohne Pumpen in den Spültisch gedrückt werden? Ich nehme nicht an, dass der GS über dem Spültisch steht und dass Wasser durch Gravitation in den Spültisch gedrückt werden kann... Vielleicht kannst du noch mal genauer auf den Zeitpunkt, die Geräusche achten.
Aus -7(x+5) = 3x bekommst du leicht raus, dass x = -3,5 ist. Dann wird es aber für mich unübersichtlich. Was steht im Exponenten von 3.5y? 0.5y oder 0.5y+4 ? Klammern wären hilfreich. Wie auch immer... Es bleibt, dass 3.5y ^ 0.5y+4 (wie auch immer gelesen) = 3x = -10,5 ist. Du hast ja nur ein Problem mit der Klammer gehabt. Die ist ja jetzt weg. Also viel Erfolg! Wie du allerdings darauf kommst, dass du 0.5y+4 für das x einsetzen musst, kann ich nicht ganz verstehen. Vielleicht hast du uns nicht alle Bedingungen verraten...
Frag doch mal beim italienischen Istituto nazionale di statistica (http://www.istat.it/en/) nach. Das dürfte wohl der Rechtsnachfolger sein...
Es wird in deinem neuen Arbeitsvertrag stehen. Normalerweise sollte es nicht sein. Wenn die Firma es sowieso vorhat, kannst du kaum etwas tun. Es ist ja eine "Nettigkeit" der Firma, dir eine Festanstellung anzubieten. Im Vorfeld würde ich keine schlafenden Hunde wecken. Sobald du es aber im Entwurf des neuen AV siehst, kannst du fragen, ob die vergangenen 6 Jahre nicht Beweis genung für die Qualität deiner Arbeit sind, und ob man nicht darauf verzichten könnte. Verhandlungssache.
Die Qualität des Fernsehers an sich wird mit der Zeit natürlich schlechter. Er verschleißt. Dagegen kann das Filmmaterial besser werden, wenn die Macher bessere Geräte/Technologien verwenden. Welcher Effekt sich stärker auswirkt, kann man nur im Nachhinein sagen.
Dialogbereitschaft besteht wohl kaum. Also musst du zu plakativen Botschaften greifen. Wie wäre es mit einem Antifa-T-Shirt (Hakenkreuz im Verbotsschild), mit dem du dich dann und wann zeigst oder es drunter trägst und bei Anfeindungen hervorholst? Wenn sie "Nazi go home" rufen, drehst du dich in dieselbe Richtung wie sie und brüllst mit. Es muss ihnen und der ganzen Umgebung klar werden, dass du nicht das bist, was sie anprangern. Und wenn wir schon beim Klarwerden sind. Es muss ihnen auch klar werden, dass sie mit der Ausländerfeindlichkeit, die sie an den Tag legen, sich selbst auf Nazi-Niveau bewegen. "No to Nazi-like xenophobia!" könnte ein Slogan sein, den du wie auch immer unter die Leute streust.
Ich weiß, meine Vorschläge sind extrem, aber du scheinst dich in einem Kampf zu befinden.
Beim Stichwort "Anfangsbuchstabe" komme ich auf https://de.wikipedia.org/wiki/Initiale - vielleicht ein Einstiegspunkt für deine Suche....
Hast du nur die englische Umschrift oder auch das japanische Original mit den japanischen Zeichen? Hast du schon versucht nach dem japanischen Titel (jap. Zeichen) zu googlen, den ganzen Text auf japanisch zu holen und ihn dann einem Übersetzter anzuvertrauen?
Ich staune etwas. Aus dem Blickwinkel der Physik würde ich sagen: "Bei zu hohen Druck bedient man sich eines Ventils." Nun warst du aber schon überall, dort hätte man auch darauf kommen können. Was ich konkret zum Thema Druckausgleich kenne, ist die Paukendrainage (http://de.wikipedia.org/wiki/Paukendrainage). Wurde das schon als mögliche Lösung angesprochen? Darüberhinaus muss ich passen. Alles Beste für dich.
Wer beleidigt, dem sind die Argumente ausgegangen, der hat nichts Vernünftiges mehr zu sagen. In seiner Not greift er zu Beleidigungen, um so den anderen zu etwas zu bewegen. Wer beleidigt, zeigt seine Verzweiflung. Somit ist er der Loser. Erst wenn sich der Angegriffene darauf einlässt, kehrt sich die Situation um.
Erzähl das deinem Kumpel, dann habt ihr beide etwas daraus gelernt.
Vorbereitung für das Berufsleben oder für das ewige Leben - als Christin weißt du, was gemeint ist. Gerade mit der Konfirmation (Bestätigung) soll ja deine Reife, dein Wissen, worum es geht, bewiesen werden. Du musst wissen, in was du mehr Herzblut stecken willst.
Natürlich hoffe ich, dass eine Sowohl-als-auch-Lösung möglich ist. Suche danach! (Siehe Vorschläge in den anderen Antworten) Aber ansonsten s.o.
Du fragst nach Abtastrate und Bittiefe, aber diese Werte sind bei der Erstellung bzw. Speicherung einzelner Medien von Bedeutung. Jeder Audio-Track (eines Videos) hat seine eigene Abtastrate und Bittiefe und Windows bzw. irgendwelche Player spielen sie nur ab. Du scheinst etwas Allgemeines in Windows verstellt zu haben - nicht das, wonach du fragst...
Die Antwort findest du in deinen Bausparvertragsunterlagen. Dort muss stehen, was die minimale Wartezeit ist, bevor das Darlehen zuteilungsreif wird. Denn die Wartezeit ist, neben der angesammelten Geldsumme, ein wichiger Faktor, der in die Bewertungszahl einfließt. Und überhaupt... ein Anruf bei deiner Bausparkasse und dir wird alles erklärt. Keine Mutmaßungen notwendig.
Bis zum 31.12.2014 war es so, dass man die Bank freiwillig beauftragen konnte, von den Zinsen, Dividenden usw., die man auf Guthaben bekommen hat, die fällige Kirchensteuer zu berechnen und einzubehalten. Hat man die Bank damit nicht beauftragt, musste man Kirchensteuerberechnung/-abzug mit der Einkommenssteuererklärung machen. Dummerweise musste der Staat solange auf die Steuergelder warten.
Deshalb möchte der Staat ab sofort, dass die Banken die Kirchensteuer einbehalten, sobald Zinsen usw. geflossen sind. Aber woher soll die Bank wissen, welcher Religion/Kirche man aktuell angehehört sprich für welche Religion/Kirche sie die Steuer einziehen sollen?
Der von dir genannte Antrag löst genau dieses Problem. Du bittest die Bank oder vielmehr erlaubst es ihr, eine zentrale Stelle (BZSt), die genau weiß, welcher Religion du gerade angehörst, danach zu fragen - einmal im Jahr. Du erlaubst es einmal, hast damit nichts mehr zu tun, die Bank erledigt alles, die richtige Kirche bekommt ihr Geld. Soweit die Idealvorstellung des Staates.
Aber es gibt Leute, die es nicht einsehen wollen, dass die Bank über deren Religionszugehörigkeit Bescheid weiß. Das muss der Staat auch akzeptieren. Was kann aber sojemand tun? Ein Sperrvermerksformular ausfüllen (www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“) und abgeben. Dann bekommt die Bank, wenn sie versucht die Religionszugehörigkeit bei der BZSt abzufragen, eine Absage. Wir haben die Situation wie bisher. Die Bank kann die Kirchensteuer nicht einbehalten. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, den Kirchensteuerabzug im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erledigen.