Hi,

hier geht's ziemlich durcheinander.

175/65 R13 gegen 175/65 R14 zu tauschen geht nicht - selbst wenn andere Felgen verwendet werden, was natürlich technisch nötig wäre. Der Abrollumfang wäre in jedem Fall anders und der Tacho würde falsch gehen.

Wenn du also 14-Zoll Reifen auf dem Auto hast, dann mit Sicherheit nicht 175/65 sondern ein anderes Querschnittsverhältnis (das ist die Zahl hinter dem Schrägstrich).

Leider stehen in den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2) nicht mehr alle erlaubten Reifengrößen drin sondern nur noch die kleinste serienmäßig für das Modell ausgelieferte.

Die vollständige Liste aller für dein Fahrzeug (=Modell und Motorisierung) zulässigen Rad-/Reifen-Kombinationen findest du im sogenannten CoC-Papier (auf Deutsch EU-Übereinstimmungserklärung). Mit etwas Glück hast du das irgendwo bei deinen Fahrzeugunterlagen dabei liegen.

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Eine eindeutige Diagnose lässt sich aus der Ferne nicht stellen.

Massiver Ölverlust und extreme Rauchentwicklung durch den Auspuff haben aber immer eine gravierende Ursache. Die wahrscheinlichsten Ursachen sind

  • ein defekter Turbolader
  • völlig verschlissene Kolbenringe/Kolbenfresser

Dass es sich lediglich um eine durchgebrannte Zylinderkopfdichtung handelt glaube ich nicht; die Symptome dafür sind meist eher Kühlwasserverlust und nicht Ölverlust.

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In der Formel, die du angibst wird nur die Energie berechnet, die zur Überwindung der Massenträgheit nötig ist. Für diesen einfachen Fall stimmt auch deine Schlussfolgerung: doppelte Masse benötigt doppelte Energie und wenn die in der gleich Zeit erbracht werden soll muss der Motor das doppelte Leisten.

Wer es nun ganz genau haben will, muss noch die andren Fahrwiderstände betrachten. Wieviel Energie wird zum Überwinden der folgenden Widerstände benötigt?

  • Luftwiderstand
  • Rollwiderstand (= Walkarbeit) der Reifen
  • bei größeren und schweren Rädern/Reifen die zusätzliche Rotationsenergie durch das größere Trägheitsmoment
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Das heißt, dass dein Motor und/oder dein Turbolader (wenn du einen hast) Gefahr läuft kaputt zu gehen - und das sehr schnell. Bis die Ursache geklärt ist, sollte der Wagen nicht mehr gefahren oder auch nur angelassen werden.

Mögliche Ursachen sind:

  • zu wenig Öl (selber prüfen und ggfs nachfüllen)
  • Ölpumpe defekt - Achtung! - höchste Gefahr für den Motor
  • Öldruckgeber defekt; d.h. der Öldruck ist in Wahrheit ok, aber der Sensor der ihn misst, misst Mist.

 

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Es gibt "Werkstätten", die nur von außen eine Art "Gummiwurst" mit einer Ahle durch das Loch im Reifen stecken. Diese Art der Reparatur ist eigentlich nur als Provisorium gedacht und erlaubt und soll den Weg in die nächste Werkstatt ermöglichen. Leider gibt es unseriöse Werkstaääten, die das als Dauerlösung verkaufen, was eigentlich nicht zulässig ist.

Für eine ordentliche Reifenreparatur MUSS der Reifen von der Felge genommen werden - schon allein deshalb um zu sehen, ob der Reifen ohne Luft gefahren wurde und die Innenseite auf Beschädigungen zu prüfen. Dann wird - wie schon beschrieben - ein "Reparaturpilz" von innen nach außen in den Reifen eingezogen. Diese Reparaturmethode ist völlig sicher und für Reifen aller Geschwindigkeitsklassen erlaubt.

Generell gibt es aber ein paar Einschränkungen was die Art der Beschädigung angeht. Der Stichkanal muss senkrecht verlaufen, darf nicht dicker als 6 mm sein (unter bestimmten Voraussetzungen 9 mm) und darf nicht zu nahe an oder in der Reifenflanke sein.

Ein seriöser Fachbetrieb wird für so eine Reparatur zwischen 25 und 50 Euro verlangen.

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LPG kostet ca 3% Leistung.

Das kommt daher weil das Volumen an Gas das im Zylinder ist natürlich das gleiche an Luft (und damit Sauerstoff) verdrängt. Weniger Luft (Sauerstoff) bedeutet aber weniger Verbrennung und damit weniger Leistung.

Eine korrekt eingestellte Gasanlage hat etwa 15-20% Mehrverbrauch (in Litern/100 km) als auf Benzin. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen was das Fahren mit Höchstgeschwindigkeit, Drehzahlen oder Beschleunigen angeht. Wer da Probleme hat, bei dem ist die Anlage niocht korrekt eingestellt oder es liegen Einbaumängel vor.

Auch klar: Dauervollgasfahrten sind nie gut für den Motor - egal ob auf Gas oder Benzin.

ghm

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Sofern das Beschlagen nur kurz nach dem Einschalten der Heizng auftritt, kann es ein ganz normales Zusammenspiel aus Luftfeuchtgkeit, Scheibentemperatur und gegebenenfalls Restfeuchtigkeit in den Lüftungskanälen, Pollenfilter und dem Heizungswärmetauscher sein.

Sollte das Beschlagen aber auch nach ein paar Minuten und warmer Heizungsluft nicht verschwinden, könnte eine Undichtigkeit des Heizungswärmetauscher (manchmal auch Heizungskühler genannt) vorliegen. In dem Fall riecht die Heizungsluft meist auch etwas süsslich-modrig (das ist der Kühlerfrostschutz den man dann riecht). In diesem Fall hilft es nur, den Wärmetauscher gegen einen neuen zu ersetzen. Da diese bei manchen Fahrzeugtypen manchmal sehr schwer zugänglch verbaut sind könen solche Reparaturen mitunter ziemlich teuer ausfallen... also in jedem Fall erst mal nach dem Preis fragen.

Hände weg !!!! von Kühlerdichtmittelchen die man ins ühlwasser gibt nd die angeblich kleine Lecks im Kühlsystem abdichten sollen. Diese sind gefährlich, da sie auch Kühlwasserkanäle im Motor zusetzen können. Ein Mototrschaden kommt in jedem Falle noch teurer.

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Man kann das einigermaßen überschlägig berechnen. Dabei geht man davon aus, dass in den oberen Geschwindigkeitsbereichen der überwiegende Anteil der Motorleistung zur Überwindung des Luftwiderstandes aufgewendet werden muss. Der Luftwiderstand steigt nämlich quadratisch mit der Geschwindigkeit. - doppelt so schnell heißt vierfacher Luftwiderstand. Die letzten 10 oder 20 km/h der Höchstgeschwindigkeit kosten also überproportional viel Leistung.

Man kann jetzt die zu erwartende Endgeschwindigkeit extrapolieren indemman sich die Höchstgeschwindiglkeit eines Wagens mit gleicher Karosserie ansieht aber einer Motorleistung die gering genug ist dass die Abregelung bei 250 km/h noch nicht zum tragen kommt.

Ich gehe davon aus, dass dein Vater einen W212 mit 408 PS hat. Das gleiche Modell als E250 hat 204 PS und rennt 240 km/h.

Da man hier nicht vernünftig Formeln schreiben kann ergibt sich folgender schwer zu lesender Zusammenhang:

v(Auto 2) = v(Auto 1) * (P(Auto 2)/P(Auto 1))^(1/3)

In unserem Beispiel:

v (E500) = 240 km/h * (408 PS / 204 PS) ^ (1/3) = ca 302 km/h

Dieser Wert dürfte einigermassen realistisch sein jedoch wahrscheinlich in der Praxis einen Hauch unter der 300 km/h Marke liegen, da in der Berechnung nicht drinsteckt dass

  • der E500 breitere Reifen hat und deswegen einen etwas höheren Luftwiderstand
  • die Reifen bei schnellerer Fahrt etwas mehr Walkarbeit verrsichten müssen die von der Motorleistung ebenfalls abgeht
  • der E500 schwerer ist und deswegen die Reifen verformt werden und noch mehr gewalkt werden müssen

Das Fahrzeuggewicht spielt außer für die Verformung der Reifen bei der Endgeschwindigkeit aber keine Rolle sondern nur für die Beschleunigung.

ghm

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Hallo,

nach ETRTO darf ein Reifen der Dimension 205/55 auf Felgen der Breite zwischen 5,5 und 7,5 Zoll montiert werden.

Deine 6.5 Zoll breite Felge läge also genau in der Mitte zwischen den Maximalwerten.

Beim Felgendurchmesser gibt es keine Spielräume - ein Reifen mit 16 Zoll braucht auch immer eine Felge mit genau 16 Zoll Durchmesser.

Ob nun eine bestimmte Felge (die zu einem bestimmten Reifen passt) auch tatsächlich für dein Fahrzeug geeignet und zulässig ist, ist allerdings noch von anderen Faktoren abhängig. Ohne weitere Angaben zu Fahrzeug und Felge kann man da keine verlässlichen Aussagen treffen.

ghm

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Es gelten die folgenden Anhaltswerte (findest du auch in Wikipedia). Allerdings muss die Batterie mindestens 2 Stunden abgeklemmt stehen bevor du die Spannung misst. Wenn du unmittelbar nach dem Laden misst sind die gemessenen Spannungne zu hoch und gaukeln dir einen höheren Ladezustand vor.

Klemmenspannung --- Ungefährer Ladezustand

12,8 V --- Voll geladen

ca. 12,4 V --- Normal geladen

ca. 12,2 V --- Schwach geladen

ca. 11,9 V --- Normal entladen

<10,7 V --- Tief entladen

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An einen berufsmässgen Kfz-Händler werden andere Massstäbe bei der Prüfung von Kraftfahrzeugen beim Ankauf angelegt wie an eine Privatperson. Deswegen besteht auch keine Gewährleistungspflicht einer Privatperson gegenüber einem Händler dem die nötige Sachkunde und die Mittel unterstellt werden ein Fahrzeug vor dem Ankauf entsprechend zu prüfen.

Wenn der Händler zu faul war den Zustand des Fahrzeugs ja nicht einmal den Kilometerstand selbst zu überprüfen, dann ist das nicht dein Problem.

Ich würde nichts weiter unternehmen undmich auch nicht auf eine neue Preisverhandlung einlassen. Er hätte eben besser kucken müssen, was er da kauft.

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Szenario beim Tüv

Hallo folgender Sachverhalt. Ich mußte mit meinem Oldtimer zum Tüv. Beanstandet wurden die Bremswirkung der Vorderachse und die Hauptscheinwerfer. Nach Begutachtung der Bremsscheiben,wurde ein Schlag der rechten Scheibe festgestellt. Ich konnte den Prüfer dann überzeugen,daß die Bremsscheiben in Ordnung waren und nur einen Kleinen Rostrand hatte, der Für die Ungleichmäßigkeit des Laufbildes verantwortlich war.Weiterhin habe ich den Prüfer darauf hingewiesen,daß mein Fahrzeug lange gestanden ist und die Bremse erst wieder eingefahren werden müßte. Die Scheinwerfer wurden als für den deutschen Straßenverkehrr nicht zulässig beanstandet,da sie nur für ein rechtsgesteuertes Fahrzeug waren. Der Sachverständige hat mich dann nochmal auf die Straße geschickt, um die Bremsen einzufahren.Verunsichert von den Aussagen des Prüfers habe ich dann vergessen die Motorhaube zuverriegeln.Diese hat sich dann während der Probefahrt geöffnet und aus der Verankerung gerissen(Schaden 1500Euro). DIE Plackette wurde nicht zugeteilt und eine Nachprüfung war erforderlich. Als Die Neubestellten Scheinwerfer kamen,habe ich festgestellt,daß diese Baugleich zu den Beanstandeten waren. Man hat mir dann bei Citroen gesagt,daß die Hauptscheinwerfer eine drehbare Linse Hätten und einer ganz leicht auf Linksverkehr eingestellt war. Nachdem ich nochma ca. 100 Euro für die Erneute Prüfung des Fahrzeuges ausgeben mußte(neuesKurzzeitkennzeichen)wurde die Plackette zugeteilt. Meine Frage ist nun,ob auch der Tüv Eine Aufsichtspflicht hat,ob eine geöffnete Motorhaube vorschriftsmäßig verschlossen werden muß,wenn eine Probefahrt angeordnet wurde.

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Sehe ich nict ganz so wie fritzlwuescht.

Wenn ich mein Auto dem TÜV-Prüfer zur Durchführung der HU übergebe, dann gehe ich auch davon aus, dass ich es von diesem Prüfer in fahrtauglichem Zustand zurückbekomme. Damit mene ich natürlich nicht, dass der Prüfer vorhandene Mängel zu beseitigen hat, aber doch, dass er alle Türen, Hauben, Abedeckungen und Verschlüsse die er zu Prüfwecken öffnet auch wieder ordnugsgemäs verschliesst bzw. verriegelt.

Wie es im Einzelfall mit der Beweislage bei solchen Versäumnissen aussieht ist frelich nochmal eine andere Frage.

Dennoch, du schreibst wörtlich: [...] Verunsichert von den Aussagen des Prüfers habe ich dann vergessen die Motorhaube zuverriegeln [...]

Hattest du sie auch vorher entriegelt? Sobald du beim öffnen und schliessen der Hauben mitgemischt hast, bin ich der Meinung, dass der Prüfer aus der Sache raus ist, denn grndsätzlich ist es schon die Pflicht des Fahrers sich um die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs zu kümmern.

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Ob das Gelenk tatsächlich Spiel hat kann keiner von hier aus beurteilen.

Der Preis für einen Spurstangenkpf zu tauschen und eine Fahrzeugvermessung erscheint mir sehr hoch es sei denn wir reden über ein Fahrzeug der automobilen Oberklasse.

Leider ist es heutzutage sehr sehr schwierig eine Werkstatt zu finden, der man sein uneingeschränktes Vertrauen schenken kann. Umsatz- und Gewinnstreben lassen leider allzuoft die Grenze zwischen dem Notwendigen und dem Unnützen verschwimmen.

Bei manchen muss man leider manchmal sogar krminelle Energie unterstellen - glücklicherweise immer noch die Ausnahme.

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Also ganz ehrlich... frag denjenigen dem die Hebebühne gehört um Rat und Hilfe... ich nehme an du willst in eine Hobby-Miet-Werkstatt oder so etwas.

Das hier zu erklären und du verstehst es dann doch versehentlich falsch kann lebensgefährlich für dich und gefährlich für dein Auto werden. Es muss ja nicht gleich abstürzen, aber auch ein eingedrückter Schweller oder ein aufgeweiteter Schwellerfalz sind ein erheblicher Schaden und die ganze Übung wird teurer als das was du eigentlich durchs selber machen sparen willst.

Nebenbei bemerkt sind die Punkte für den Wadenheber nicht zwingend bei jedem Fahrzeug die gleichen an denen die Hebebühne angesetzt wird. Besorg dir also fachkundigen Rat vor Ort... alles andere wird nix.

ghm

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Lass dich nicht kirre machen - das ist früher als es noch nicht für jeden Fu** eine Warnlampe gab fast jedem in seinem Autofahrerleben mal passiert.

Im Regelfall übersteht das die Handbremse auch. Mach einen einfachen Selbsttest und ziehe sie an einem ordentlichen Gefälle an. Bleibt der Wagen immer noch stehen? Fahre auf einem leeren Parkplatz mal so 20 oder 30 km/h und ziehe dann die Bremse an. Kommt der Wagen einigermassen zügig zum stehen ohne dass du übermässig mit dem Lenkrad die Richtung korrogieren musst?

Kannst du beide Fragen mit ja beantworten ist alles in Ordnung.

Gerätst du dagegen an eine unseriöse Werkstatt und erzählst deine Geschichte werden sie sagen "oh.. oh... ohhh... Bremsen... das ist lebensgefährlich... Besser wir machen alles neu..."

ghm

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Und woher weiß er das?

Soweit ich weiß kennt die Antwort nur der Mercedes-Händler. Der weiß es aber dafür auch ganz genau.

Ein Motorkabelbaum als Originalersatzteil wird ca 800 bis 1000 Euro kosten. Den Karosseriekabelbaum von dem du sprichst kenne ich nicht im Detail... aber Kabelbäume sind generell teuer weil viel Handarbeit drin steckt.

ghm

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Also ich fahre seit 10 Jahren gute 50.000 km/a als Pendler.

Mein Rat:

  • Hände weg von Exoten a la Cadillac, Land Rover, Lexus oder was da sonst noch fleucht... gute Autos ohne Zweifel aber man kann mit jedem Auto Pech haben und Pech mit einem Exoten ist halt nun mal besonders schlimm
  • Echte Oberklasse Autos a la A8, 7er, S-Klasse sind im richtigen Alter spottbillig zu haben (warum wohl?) und im Falle von nötigen Reparaturen geeignet dich in den Ruin zu treiben
  • Hände weg von Autos mit Zahnriemen - ich hab jedenfalls keine Lust alle 18 Monate (oder so) einen entsprechend teuren Wechsel zu bezahlen oder (in meinem Falle) den Wechsel selbst zu machen
  • mein derzeitiger Favorit ist BMW 5er Reihe. Ob du den preiswerteren (weil älteren) E39 oder einen E60/61 ins Auge fasst muss dein Budget entscheiden. Das höhere Reparaturrissiko eines älteren Fahrzeugs kompensiert sich normalerweise locker mit dem weitaus geringeren Anschaffungspreis vorausgesetzt man wählt nach eingehender und sachkundiger Prüfung eine vernünftiges Exemplar und lässt sich kein herruntergerittnes mit Reparatur- und Wartungsstau andrehen
  • ob Diesel oder LPG ist Geschmacksache - der Diesel hat das höhere Reparaturrisiko... der LPG Benziner trägt das Risiko einer eventuell schlecht gemachten Umrüstung - auch da muss jeder sein Schicksal wählen...

ghm

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Die Erstzulassung (Monat und Jahr) sind in den meisten Fällen meist völlig ausreichend für die Ersatzteilbestimmung. Nur in Grenzfällen bei Modellwechseln/Modellpflege und wenn das Auto "auf Halde" produziert war kann es wichtig werden das genaue Baudatum zu kennen.

Zusätzlich erlauben viele Internetseiten mittlerweile anhand der Typschlüsselnummern (findest du in den Zulassungsbescheinigungen) nach Ersatzteilen zu suchen.

Wenn gar nichts hilft, musst du mit deiner Fahrgestellnummer zum Markenhändler der dann das richtge Teil bestimmen kann.

ghm

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