Zu Deiner eben gelöschten Frage: Hübsch liegt immer im Auge des Betrachters... Statt Posen sind Menschen auf natürlichem Fotos mit einem Lächeln immer am attraktivsten. Wenn man all Deine Fragen liest, solltest Du nicht zu viel in Dich horchen und nicht so viel mit Dir selbst beschäftigen. Du findest da nur Wehwechen und Unzufriedenheit, die Dich weiter runter ziehen und in Wirklichkeit gar nicht da sind. Achte auf andere und interessiere Dich für sie... Die Menschen nehmen Dich dann ganz anders wahr und interessieren sich dann wirklich für Dich.

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Aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass es bei jedem Friedhof anders gehandhabt wird. Die Pietät endet mit der Ruhezeit! Überreste werden mal in den Müll, Urnen auf den Schrott und mal gibt es Sammelgräber (Massengräber) wo alle gefundenen Überreste beseitigt werden. Es gibt aber auch Friedhöfe, die genug Platz haben und nur die Kennzeichnung (Grabstein) entfernen.

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Hilfe, Sozialamt will Kosten für Bestattung nicht voll übernehmen

Hallo, die Mutter meines Partners ist vor 7 Wochen in einem Hospiz gestorben. Es gibt 2 verbleibende Kinder (beide Einkommen ALG II) sowie 2 Geschwister (wovon beide Eigentum besitzen und ein Geschwisterteil auch anscheinend gut verdient). Mein Partner sowie sein weiteres Geschwisterteil haben das Erbe fristgerecht ausgeschlagen, denn es sind nur Schulden übrig geblieben! Im Hospiz sagte man uns, wir müssen sofort einen Bestatter mit der Abholung beauftragen, der am selbigen Tag die Verstorbene dort abholte. Mein Partner beantragte umgehend die Bestattungskosten beim Amt für soziale Dienste. Nach 5 langen Wochen kam endlich der Kostenübernahmebescheid - es würden 3/4 der Kosten übernommen (ohne Angabe einer Summe) - der Bestatter bestattet aber erst bei voller Summe! Eine Partei der Verwandtschaft hat sich dem Sozialamt gegenüber gar nicht bekannt, sodass wir davon ausgehen, daß sie Geld besitzen. Leider besteht kein gutes Verhältnis zwischen den Hinterbliebenen und das Amt darf keine Auskunft geben, also können wir auch nicht herausfinden, wer sich der Sache entziehen will. Wir wissen jetzt nicht weiter, keiner will bezahlen und vorher macht das Beerdigungsinstut nichts! Muss das Amt nicht in Vorleistung gehen und die Kosten von den Verwandten eintreiben?! Man hat doch Anspruch auf eine würdevolle Bestattung? Wie lange soll die Verstorbene aufbewahrt werden, das bringt doch nur noch mehr Kosten mit sich! Gibt es einen Paragraphen, auf den man sich berufen kann? Hat Jemand Ahnung?? Hilfeeeeee.........

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Ich schließe mich der ersten Fragebeantwortung an. Sie brauchen dringend einen Rechtsbeistand! 1. Der Bescheid ist unzulässig, fristgerechter Einspruch ist wichtig. Es ist eine genaue Summe zu nennen.

  1. Melden Sie den Vorgang dem Ordungsamt und verweisen auf die Beisetzungspflichten und den mangelhaten Bescheid.
  2. Sie haben natürlich die Möglichkeit, sich bezahlte Bestattungskosten von den anderen Verwanden zurückzuholen.
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Siehe unter https://gds-bestattungen.com , da gibt es eine ToDo-Liste.

  1. Todesfeststellung durch den Arzt
  2. Ausfüllen des Totenscheins durch den Arzt 2.1. eventuell Freigabe durch den Staatsanwalt abwarten ca 10% aller Fälle
  3. Am besten Bestatter beauftragen und beraten lassen.

Generell werden Personenstandsurkunden (Familienbuch, Eheurkunde, Scheidungsurteil oder Geburtsurkunde) benötigt, um eine Sterbeurkunde und einen Bestattungsschein zu beantragen, der für die Beisetzung, Beerdigung oder Kremierung benötigt wird.

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Zahlen muss der Auftraggeber, auch wenn dazu eigentlich die Erben dazu verpflichtet sind. Sollten die Erben das Erbe ausschlagen, sind die gesetzlichen Erben zuständig, es sei denn das jeweilige Bestattungsgesetz hat eine andere Regelung. Meistens sind die Auftraggeber allerdings auch gleichzeitig die Erben. siehe auch: https://gds-bestattungen.com/rechtliche-beratung/

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Das letzte Wort haben immer die Angehörigen, die auch bestimmen können, ob eine Feuerbestattung stattfinden soll oder nicht. Siehe auch: https://gds-bestattungen.com/meinungen-fragen/ Deine Bedenken bezüglich einer Straftat sind völlig unbegründet, da der angesprochene § 168 sehr weit ausgelegt wird und die Entwicklung der Bestattungskultur, der persönlichen Weltanschauung und religiöse Überzeugungen berücksichtigt werden müssen.

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Es ist eigentlich ganz einfach. Die Kinder müssen für die Bestattungskosten aufkommen.

In dem Alter haben die meisten Kinder aber kein Geld und darum wird es nun kompliziert und ist von Bundesland zu Bundesland und von Gericht zu Gericht unterschiedlich.

Du kannst davon ausgehen, das die Ämter einen Zahler suchen werden und dann auch bei Dir landen werden. Ich gehe aber davon aus, dass Du bei dem Einkommen Sozialhilfe für die Bestattung beantragen kannst.

Die richtige Lösung wäre allerdings, wenn die Mutter der Kinder einen Antrag für die Kinder beim Sozialamt für die Bestattung des Vaters beantragen würden.

Das Amt wird dies genehmigen, aber versuchen sich das Geld von Dir zu holen und Du musst dann auch Mitwirken, wirst aber nichts oder wenig zuzahlen müssen.

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Das Geld für die Bestattung muss auf ein gesondertes Konto oder in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt werden. Das Geld kann dann nicht für andere Dinge verwendet werden. Die einschlägige Rechtsprechung sagt deutlich, dass die Bestattungskosten unantastbar sind.

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  1. Das was der Landkreis fordert ist Wunschdenken und sollte im Nachgang zur Dienstaufsichtsbeschwerde führen.
  2. Hat Dein Vater ALG2 bezogen, ist das Sozialamt an seinem Wohnort zuständig.
  3. Hat Dein Vater kein ALG2 bezogen, ist das Sozialamt, dass für Dich zuständig ist verantwortlich. Du musst einen Antrag nach §74 SGB XII stellen.

Vorausgesetzt ist, dass es keine zur Bestattung verpflichtete Personen mit Einkommen gibt. Es sollte auch über eine Erbausschlagung nachgedankt werden, wenn bei Deinem Vater Schulden vorhanden sind. Sollte Geld auf dem Konto Deines Vaters vorhanden sein, kannst Du dieses, auch wenn Du das Erbe ausschlägst dafür verwenden.

Weitere Infos findest Du unter: http://www.gds-bestattungen.com/sozialbestattung/

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Ich habe zwei Bestattungen bei GDS durchführen lassen und war sehr zufrieden. Unter www.gds-bestattungen.com findest Du gleich oben Rechts neben dem Bild ein Download für die Bestattungsunterlagen, wo alles ganz genau aufgeschrieben wurde. Ich bin damals über geprueft.de auf das Unternehmen gekommen und kann mich den Bewertungen da nur anschließen. Du machst da nichts falsch!

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Die Kosten für den Grabplatz sind keine Leistungen des Bestattungsunternehmens, sondern werden gegebenenfalls nur Verauslagt. Ich würde erst einmal schauen, ob es sich tatsächlich um die gleiche Grabstelle handelt. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass Friedhöfe teilweise eine sehr undurchsichtige Gebührenstruktur haben und kleine Änderungen schon große finanzielle Auswirkungen haben. Beispiel: Urnengrab 656,- Euro, als anonymes Urnengrab 1080,. Euro, meistens sind die Gebühren genau umgekehrt teuer.

Unterschiedliche Bezeichnungen auf einem Friedhof: Urnenplatz Urnenreihengrab (und dann noch unterschiedliche Kategorien) Urnemfamiliengrab Urnenfeld anonymes Urnenfeld anonymer Urnenplatz Urnenhain halbanonymes Urnengrab usw.

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Die Antwort ist leicht. Liegt kein anders lautendes Testament vor gilt die gesetzliche Erbfolge für die Bestattungspflicht. Also erst die Nachkömmlinge, in dem Fall die Tochter, und dann die zweiten Grades, also die Mutter. Infos sind von gds-bestattungen.com, Wikipedia und dem BGB

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Ja das ist erlaubt! Es steht in keinem Bestattungsgesetz, das es verboten oder erlaubt ist. Ich würde das mal als rechtsfreien Raum bezeichnen. Als Bestatter haben wir bei zuständigen Amt eine Erlaubnis zum Abfüllen beantragt und auch bekommen. Kannst gerne unter www.gds-bestattungen.com nachsehen.

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Ich würde die Frage, bzw die Ausführungen dazu von Nefeja nicht ganz ernst nehmen. Die Dame dahinter ist mir durch meinen Arbeitgeber sehr gut bekannt und ich weiß das Wahrheit und "Wahrnehmung" nicht immer am gleichen Strang ziehen.

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