In einem Minijob darf höchstens 4.800 Euro im Jahr verdient werden - und das ganze steuerfrei. Sobald 1 Cent darüber ist, handelt es sich um einen sozialversicheurngspflichtiges Angestelltenverhältnis und wird versteuert. Freibeträge etc. haben damit nichts zu tun!

D.h., ab 400,01 cent bist Du selbst krankenversichert! Hier gibt es kleine, aber sehr feine Unterschiede, die Du keinesfalls außer Acht lassen solltest. Das kann für beide Seiten - AG und AN - schnell zur Stolperfalle werden. Gruß

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Hallo,

es ist immer wieder interessant, wie Geschichte und Geschichten entstehen. Völliger Schwachsinn. Selbstverständlich hat auch zu DDR-Zeiten eine Reinigungsfrau nicht das verdient, was ein Arzt verdient hat. Sicherlich gab die Spanne nicht das her, was sie heute hergibt, aber es gab sie sehr wohl.

Ist Euch schon einmal aufgefallen, daß gerade bei Sendungen wie Die 100 besten Oldies aus der DDR Leute befragt werden, die gerade mal 25 sind?

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Genau so ist es - vielen lieben Dank. Ich dachte und genau da liegt scheinbar mein Problemchen, daß Rover jetzt zu China gehört, aber stimmt, gibt ja hier Vertragshändler grins Werde es gleich in Angriff nehmen.

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Hallo, genau so ist. Ab einem Einkommen von 400,01 Euro handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis = Du bist also krankenversichert und bis 400,00 Euro handelt es sich um einen Minijob = brutto wie netto. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, neben seinem Arbeitsverhältnis einen Minijob anzunehmen. Achtung nur dann, wenn sich das Einkommen vom Minijob auch nur um einen Cent erhöht! Grüßle

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