In Hessen ist das so, dass du einen Gestattungsantrag an das Schulamt richten musst, damit du eine andere, als die zuständige Berufsschule besuchen kannst. In dem Gestattungsantrag ist eine Begründung anzugeben, z. B. bei dir, dass es keine zumutbaren Verkehrsverbindungen gibt. Auf den Gestattungsantrag hin wird die zuständige Berufsschule und die gewünschte Berufsschule zur Stellungnahme aufgefordert und dann von den zuständigen Schulämtern entschieden. Ich denke, dass das in allen Bundesländern ebenso gehandhabt wird. Gerhard

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