Du bist nicht die erste Schülerin, die sich in ihren Lehrer verliebt! Und wie geht das aus? Viele Möglichkeiten: ; er ist souverän und sagt, Mädchen vergiss es ;er genießt es von dir angehimmelt zu werden, aber auch nicht mehr ;er hat seinen Spaß dich ins Bett zu kriegen ;er ist so dumm und macht sich zum Gerede in seiner Schule und kriegt Ärger ; ihr beide werdet zu Romeo und Julia, du gibst deine Ausbildung, er seinen Job auf und ihr lebt nur von eurer Liebe! ach wie schön!

Ein Fall ist mir auch bekannt, wo ein 20 Jahre älterer Lehrer seine Schülerin gleich nach dem Abi sogar geheiratet hat. Ein paar Jahre, dann hatte sie die Nase voll von dem "alten Sack"!

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Das Berufsbildungsgesetz sieht eine enge Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsbetrieb und Beruflicher Schule vor. Daraus ergibt sich auch eine gegenseitige Information über Leistung und Fehlverhalten des Auszubildenden. Ob eine Information über ein Fehlverhalten, hier Handybenutzung im Unterricht, an den Betrieb erfolgt liegt im Ermessen der Lehrkraft.

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In Hessen ist das so, dass du einen Gestattungsantrag an das Schulamt richten musst, damit du eine andere, als die zuständige Berufsschule besuchen kannst. In dem Gestattungsantrag ist eine Begründung anzugeben, z. B. bei dir, dass es keine zumutbaren Verkehrsverbindungen gibt. Auf den Gestattungsantrag hin wird die zuständige Berufsschule und die gewünschte Berufsschule zur Stellungnahme aufgefordert und dann von den zuständigen Schulämtern entschieden. Ich denke, dass das in allen Bundesländern ebenso gehandhabt wird. Gerhard

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Es gibt jeweils eine zuständige Berufsschule, diese richtet sich nach dem Ausbildungsort des Betriebes (nicht nach dem Wohnort des Auszubildenden!). Wird aus zwingenden Gründen eine andere als die zuständige Berufsschule gewünscht, so muss die Stadt, bzw. der Landkreis der zuständigen Schule eine Schulgebühr an die Stadt bzw. den Kreis der aufnehmenden Schule bezahlen. Solche Wechsel der zuständigen Schule sind nur über Gestattungsanträge der Schulämter und Stadt- bzw. Kreisverwaltungen möglich.

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Wenn du in einem Ausbildungsverhältnis bist, dann ist das keine Frage, ob du in die Berufsschule "reinkommst". Jeder oder jede, die in einem Ausbildungsverhältnis ist, ist berufsschulpflichtig, unabhängig vom Alter. Dein Ausbildungsbetrieb muss dich in der zuständigen Berufsschule  anmelden. Die Berufsschule muss dich einer Klasse zuordnen. Das kann im Unterricht für dich ein bisschen schwierig werden, weil die übrige Klasse ja schon mehr als ein halbes Jahr läuft, aber da musst du halt durch.

Viel Erfolg in der Ausbildung!

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Blockunterricht heißt, dass der Berufsschulunterricht der eigentlich als Wochenstunden ausgewiesen ist nicht wöchentlich erteilt wird, sondern "geblockt" entweder 14-tägig, 3-wöchig, monatlich oder in einem Block innerhalb des Schulhalbjahres. Blockunterricht gibt es vor allem in den Ausbildungsberufen, mit geringer Schülerzahl, hier werden die Berufsschüler regional, oder landesweit oder gar bundesweit zu einer Berufsschule zusammengefasst und müssen ggf. weite Anreisen in kauf nehmen.

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Gehe auf diese Internetseite (der nachfolgende lange link)und lese den §25 ggf. kopiere ihn dir und zeige ihn deinem Berufschullehrer!

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/berufsschulverordnung.pdf?start&ts=1284555183&file=berufsschulverordnung.pdf

Gerry108

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Also, in Hessen ist das so, da ist berufsschulpflichtig, wer im Ausbildungsverhältnis ist. Wer 10 Jahre Vollzeitschule hinter sich hat und in keiner Ausbildung ist, ist berufsschulberechtigt und kann auf Antrag die Schule dann regelmäßig besuchen. Ich rate Dir: Richte ein Schreiben an die Schulleitung deiner Berufsschule und melde Dich vom Berufsschulunterricht ab. Darauf muss dann die Schulleitung reagieren, wenn in deinem Bundesland andere Schulgesetze sind.

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Gehen sie am Montag (Schuljahrbeginn) zur Schule, fragen sie zunächst im Sekretariat ob sie aufgenommen sind und wann der Unterricht beginnt, wenn nicht aufgenommen dann sprechen sie in Schulverwaltung vor (z.B. mit Abteilungsleiter oder Schulleiter)und berichten dem die Situation, die sie auch im "gutefrage.net" aufgeschrieben haben.

Viel Erfolg gerry108

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Meine Frau hat eine Katze, ich habe ja nichts dagegen wenn die Katze mein Bett als ihren Lieblingsplatz ausgesucht hat. Aber dass das Tier alle paar Tage eine Meise oder sonst einen Vogel anschleppt, das geht mir gewaltig auf die Nerven. Ich habe mir einen schönen Naturgarten angelegt mit Nistkästen und alle Jahre sind da da Vogelnester in den Sträuchern und nun kriege ich alle paar Tage einen von der Katze erlegten Vogel auf die Terrasse gebracht. Das ist nicht meine Sache. Es gibt da ja auch keine Lösung, fremde Katzen habe ich mit Katzenscheuch vertrieben aber die Katze meiner Frau. Vielleicht sollte ich mir eine andere Frau suchen.... ich wüsste da schon eine...;-)

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Zunächst gilt die Dauer, die im Ausbildungsvertrag vereinbart ist. War der Vertrag zunächst auf eine kürzere als die Regelzeit abgeschlossen und dieser Vertrag von der zuständigen Kammer anerkannt,so sind die erbrachten Leistungen rechtlich unerheblich. Wenn im beiderseitigen Einverständnis keine Vertragsänderung vorgenommen wird, so gilt die Laufzeit. Anspruch auf Prüfungswiederholung besteht.

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Die Hessische Verordnung zur Berufsschule schreibt eine "enge" Zusammenarbeit zwischen Ausbildunbgsbetrieb und Berufsschule vor. Eine direkte Informationsverpflichtung bei Fehlverhalten ist nur bei Fehlzeiten gegeben, weil der Betrieb den Auszubildenden für den Schulbesuch frei zu stellen hat. Die Berufsschule wird im allgemeinen, je nach Art des Fehlverhaltens den Betrieb diesbezüglich informieren.

Gerry108

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