Erdverlegte Wasserleitungen sind grundsätzl. in einer Deckungstiefe von 1.20 m zu verlegen. Um Schäden an der Ummantelung zu vermeiden, ist das Produktenrohr in einen 0,30 m starken Sandbett zu verlegen. Sollte der Wasserzähler (nicht Uhr) frostsicher untergebracht sein, ist die Entspannen bzw. die Leerung der Wasserleitung nicht erforderlich und eine Keimbildung im Rohr bleibt aus. Wurde aus verlegungstechnischen Gründen die Frostgrenze nicht eingehalten, ist die Leitung zu Entspannen und einer Entleerung zu unterziehen. Bei der Inbetriebnahme muß die Leitung einer Chlorung unterzogen, zumindest m u ß "gut gespült" werden, um eine eventuelle Verkeimung zu beseitigen. Weitere Fragen können Sie unter nc-kurthha8@netcologne.de an mich stellen.

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seien Sie doch froh, das wir bereits gegen 04.30 h die ersten Vogellaute wahrnehmen dürfen, oder ist Ihnen der alltägl. Fahrzeuglärm angenehmer und vertrauter? Es stimmt mich sehr Traurig wenn mam sich über Vogelstimmen, aber nicht über Menschengeschrei- gemurmel und Fahrzeuglärm, beschwert. Seien Sie froh das Sie unsere leidende Natur noch akustisch wahrnehmen können. Denn wenn wir mit unserem Planeten weiterhin derart verfahren, wird unsere Nachkommenschaft dieses Vergnügen nicht mehr haben und wir rauben ihr ein stück Lebensfreude.

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Egal- die Gesamterscheinung zählt

gut das es so viele Geschmäcker gibt und wir Männer uns an all den vielen verschiedenen Haarlängen erfreuen dürfen.MfG

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