Ob operieren oder nicht kann dir keiner ab noch zuraten. Ich bin mit 25 Jahren operiert worden,weil bei mir zwischen den Beinen alles taub war, ich auch nicht mehr laufen konnte.Der Ischiasnerv im rechten Bein war total eingeklemmt. Das haben die Ärzte letztendlich nach 14Tagen im Krankenhaus entschieden. Es fing aber schon ein dreiviertel Jahr zuvor an. Ich wurde an den Tropf gehangen,hatte auch Physo aber es wurde immer schlimmer.

Heute bin ich 42,naja es ging einige Jahre ganz gut aber jetzt habe ich auch wieder beschwerden. Schwer heben ist auch trotz Operation tabu. Oder Erschütterungen merkt man auch. Bei mir ist es so,ich muss mich vorsehen. Meinen erlernten Beruf übe ich auch nicht aus,arbeite aber seid 11 Jahren in einer Integrationsfirma in der Reinigung. Auch ein Knochenjob,ich machs wo will ich hin?

es gibt da eine Methode wo es weggespritzt wird ohne das operiert werden muss,vielleicht ist das besser. Erkundige dich darüber. LG

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Krankenkasse ist schon mal gut aber ich denke dort wird wohl auch nicht viel kommen. Auf jeden Fall bei der Caritas,Diakonie usw. nachfragen in wie weit die helfen können.

Ich weiß jetzt nicht wie der Spendentopf heißt.Steht aber immer in der sächsischen Zeitung,wo die Leute Geld gespendet haben und wieviel. Ich glaube das muss man bei der Diakonie erfragen.

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Vorgesetzter verweigerte mir wärend der Arbeitszeit beim Auftreten von Überlkeit den Arztbesuch..

Als mir wärend meiner Arbeitszeit sehr übel wurde und der Zustand sich nicht besserte, wollte ich mich beim Vorgesetzten abmelden um zum Arzt gehen zu können. Der weigerte sich jedoch mich gehen zu lassen mit den Worten "Das geht nicht". Da ich aber Diabetiker bin und auch 60% Schwerbehindert, wies ich ihn darauf hin und bat um eine Erklärung warum er mich nicht zum Arzt lassen könne... Daraufhin sagte er wieder" Das geht nicht und soetwas können wir hier nicht gebrauchen" Ich bin erst seit knapp vier Wochen in der Arbeitststelle, also noch in der Probezeit. In meinem Zustand fragte ich dann: Muss ich erst kündigen, damit ich zum Arzt gehen darf? "Das geht" kam die Antwort. Also sprach ich mündlich aus, dann kündige ich eben.. Mein RA sagte mir am nächsten morgen, dass eine mündliche Kündigung nicht zählt. Ich brachte die AU am nächsten Tag dem Vorgesetzten und sagte ihm, dass ich das natürlich mit der Kündigung so nicht gemeint hätte. Der aber bleib stur und hat mich bei der KV abgemeldet an dem Tag, wo ich noch arbeitete und mir dann so übel wurde... Die KV sagte mir heute, das mir kein Krankengeld zustehe da ich ja abgemeldet wurde. Hat jemand soetwas schon erlebt?? Da wird man genötigt zu Kündigen um zum Arzt gehen zu können?? mit solchen Folgen, dass man noch nicht einmal mehr krankenversichert ist?? Kein Krankengeld bekommt??? Ich habe 5 Monate eine Umschulung aufgrund meiner Krankheit gemacht um einen geeigneten Arbeitsplatz zu bekommen, finanziert durch die Rentenversicherung und werde in den ersten Wochen, meiner Meinung nach, auf ganz miese Art und Weise rausgekickt...?? Wer weiß mir da zu helfen?

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Ja das sehe ich auch als Mobbing.Aber wenn du jetzt schon merkst, was das für ein A.....loch ist,willst du wirklich weiter dort arbeiten? Der behält dich am Ende nur für die Probezeit und dann darfst du gehen. Innerhalb der Probezeit kannst du oder auch dein Arbeitgeber ohne Gründe kündigen.

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Das ist schon sehr komisch Das wichtigste erst mal ist wirklich,das du deinen Behinderungsgrad beim Arbeitgeber angegeben hast,egal ob du Hodenkrebs hattest oder nicht.Der Krebs spielt keine Rolle,wenn du deine Arbeit gut gemacht hast. Im nachhinein ist es schwer Recht zubekommen,wenn du es verheimlicht hast. Wenn es aber der Arbeitgeber wusste ist es nicht rechtens und da hilft auch das Integrationsamt.

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5 Tage zusätzlichen Urlaub pro vollem Jahr gibt es. Es zählt von dem Datum ab,wo es vom Amt schriftlich genehmigt wurde.

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Ob man es selbst kalkuliert oder nicht,auf jeden Fall einen Erhöhungsantrag stellen. Entschieden wird es vom Amt.

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Ehrlichkeit ist immer besser.Ich finde es sollte jeder als Pflicht sehen und es beim Gespräch mitteilen,wieviel % man hat. Zumal Ihnen ja 5Tage mehr Urlaub zustehen und die würde ich mir nicht durch die Lappen gehen lassen.

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Mit dem Arbeitgeber stimmt etwas nicht. Deanna55 hat es einwandfrei erläutert,muss nichts weiter dazu schreiben.

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Der Behinderungsgrad hat nichts mit der Rente zu tun.

Du kannst lediglich bei einem Grag ab 50% Behinderung,wenn du arbeitstätig bist,eher in Rente gehen(2 oder gar 3 Jahre eher).

Gruß Michaela

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Bei der Steuererklärung auf jedem Fall mit angeben oder gleich eintragen lassen vom Finanzamt(Steuerkarte gibt es ja nicht mehr).Beim Finanzamt mal nach fragen.

5 Tage mehr Urlaub im Jahr stehen dir zu( Mit Arbeitgeber reden).

Eintrittspreise günstiger(Ausweiß immer mit vorzeigen).

Gruß Michaela

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An die Kindergeldstelle wenden.

Gruß Michaela

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Wenn im November der Antrag gestellt wurde auf Rente(welche auch immer,Berufsunfähigkeit usw.),wird von da ab auch gezahlt,wenn es genehmigt wird,ansonsten auf jeden Fall in Widerspruch gehen.

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Ja,die 5 Tage Zusatzurlaub stehen Dir zu.

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