Es gab mal eine Diskussion darüber ob man Pakistan als sicheren Herkunftsstaat einstufen sollte. Dazu kam es meines Wissens aber nicht.
Hier aus wiki.
Parallel zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen die Bundestagsfraktionen auch eine Novelle des 1992 neu gefassten Asylverfahrensgesetzes (heutige Bezeichnung: Asylgesetz), das die grundgesetzlichen Regelungen um weitere Bestimmungen ergänzt. Darin erfolgte die Einfügung des oben zitierten § 29a AsylG (Sicherer Herkunftsstaat) sowie die Ergänzung des Gesetzeswerkes um die Anlage II, in der die sicheren Herkunftsstaaten aufgelistet werden.
Welche Länder konkret in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufgenommen werden sollten, war Bestandteil intensiver Debatten zwischen den Bundestagsfraktionen. In der Beratung wurde zunächst der Auswärtige Ausschuss (bzw. dessen Unterausschuss Menschenrechte und Humanitäre Hilfe) um eine Empfehlung gebeten. Dieser empfahl die Länder Türkei (wobei die CDU/CSU vor der ersten Lesung des Gesetzes darauf verzichtete), Bulgarien, Ghana, Indien, Liberia, Nigeria, Pakistan,Rumänien, Togo, Zaire (heute DR Kongo).[16][17]
Letztendlich beschloss der Bundestag am 30. Juni 1993 die Länder Bulgarien, Gambia, Ghana, Polen, Rumänien, Senegal, Slowakei, Tschechien und Ungarn als sicher einzustufen.[18]
Gruß freshjoe