Liebe Comm,
ich mache zur Zeit ein Praktikum und schreibe für dieses Unternehmen auch gleichzeitig meine Bachelor-Thesis Der Praktikumszeitraum beträgt sechs Monate, wobei ich vier Monate in Vollzeit arbeite und anschließend zwei Monate meine Bachelor-Thesis schreiben kann. Die ersten vier Monate sind Ende Mai vorbei.
Nun handelt es sich dabei nicht um ein Pflichtpraktikum, sondern um ein freiwilliges.
Zwar ist ein Pflichtpraktikum in meinem Studium vorgesehen, jedoch habe ich das bereits durch vorherige Berufserfahrung abgegolten.
Wie sieht es jetzt mit meinem Urlaubsanspruch aus?
So weit ich mich aus meinem Studium erinnere, stehen einem bei einem freiwilligen Praktikum zwei Urlaubstage pro Monat zu, wenn das Praktikum wenigstens einen Monat lang geht. Da es nicht länger als sechs Monate geht habe ich aber nicht den vollen Anspruch auf den 24 Urlaubstage.
In einem Pflichtpraktikum hat man keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Ist das so richtig oder übersehe ich da etwas bzw. weiß etwas Entscheidendes nicht?
Wir stehen hier gerade vor einer Diskussion, ob ich einen Tag Urlaub über Überstunden oder einen Urlaubsanspruch abgelten kann.
Danke für jede freundliche Antwort.
Antigone