Duldung bedeutet ja, dass sie im Grunde keinen Anspruch auf einen Aufenthalt hat aber nicht abgeschoben wird.
Was sie tun muss um einen Aufenthaltstitel zu bekommen? Am besten dich heiraten. Dann bekommt sie nach § 28 (1) eine Aufenthaltserlaubnis. Die Frage ist ob man dann nicht wegen einer optionalen Scheinehe genauer hinterfragt.
Gehe zur Ausländerbehörde. Teilweise wird ja auch diskutiert, dass Personen die lange in D waren einfacher ein Bleiberecht bekommen.
Seid ihr offiziell verlobt? Ich würde ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Sie soll einen Aufenthaltstitel beantragen und ansonsten heiratet ihr. Mach es in dieser Reihenfolge, denn dann hattet ihr die Absicht zu heiraten und der Scheinehevorwurf ist von Logik nicht so einfach zu belegen.