Duldung bedeutet ja, dass sie im Grunde keinen Anspruch auf einen Aufenthalt hat aber nicht abgeschoben wird. 

Was sie tun muss um einen Aufenthaltstitel zu bekommen? Am besten dich heiraten. Dann bekommt sie nach § 28 (1) eine Aufenthaltserlaubnis. Die Frage ist ob man dann nicht wegen einer optionalen Scheinehe genauer hinterfragt. 

Gehe zur Ausländerbehörde. Teilweise wird ja auch diskutiert, dass Personen die lange in D waren einfacher ein Bleiberecht bekommen. 

Seid ihr offiziell verlobt?  Ich würde ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Sie soll einen Aufenthaltstitel beantragen und ansonsten heiratet ihr. Mach es in dieser Reihenfolge, denn dann hattet ihr die Absicht zu heiraten und der Scheinehevorwurf ist von Logik nicht so einfach zu belegen.  

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Ihr seid nicht verheiratet?  Dann kann sie als EU lerin zumindest mit ihrer Tochter für 3 Monate zu besuchsaufenthalten kommen. Da auch für Rumänier die EU Grenzen sich öffnen, kann sie dann ab Mai 2011 legal in D arbeiten. Genaueres wird dir dann das Arbeitsamt und die Ausländerbehörde sagen. Wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, kann sie dann auch mit ihrer Tochter hier bleiben. 

Es bedarf in diesem Fall keiner Heirat. 

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Nimm einfach mal das Arbeitsangebot und frag bei der Arbeitsagentur nach. Denn es gibt Jobs die sind nicht zustimmungspflichtig, andere schon. US Bürger haben da im Vergleich zu Indern Afrikanern ... günstigere Regelungen. 

Einreisen darf er für 3 monatige Kurzaufenthalte ohne Visum. Während dieser Zeit allerdings nicht arbeiten etc. Währen dieser Zeit kann er dann auch die ganze Sache klären. 

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Deine Freundin kann als Mexikanerin für Kurzaufenthalte bis 3 Monate ohne Visum zu dir nach D. 

Wenn sie länger hier bleiben will und auch arbeiten will, wird es schwieriger, dann geht dies am Einfachsten über eine Heirat. 

Deine Frau muss in den 3 Monaten einen Sprachtest machen oder vernünftig auch Deutsch bei der Behörde vorsprechen. 

Der Vorteil: Ihr könnt nach §39 (3) der Aufenthaltsverordnung in D die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Freundin müsste dann nicht ausreisen und den Nachzug von Mexico aus starten. 

 

 

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Du als (ehemalige) Türkin heiratest deinen Cousin. Hat er dir gesagt, dass er nur deshalb nach D wollte um einen Aufenthaltstitel zu bekommen oder bist du nur sauer, dass er dich nach wenigen Jahren verlassen hat. Der Umstand, dass bis 2007 alles super aussah legt den Schluss nahe, dass es keine Scheinehe war. 

Du kannst ihn wegen Schwarzarbeit anzeigen. Wie willst du dies beweisen? Seid ihr noch verheiratet? Weshalb hast du noch nicht die Scheidung eingereicht, obwohl ihr getrennt seid. 

Du kannst deiner Ausländerbehörde mitteilen, dass ihr getrennt seid. 

 

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Schreib doch einfach der Ausländerbehörde die für den Wohnort des Betreffenden zuständig ist. 

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warte einfach 2 Jahre, dann ist die Sache durch

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Nur die ausländerrechtlich nicht schutzwürdige Ehe mit der man einen Aufenthaltstitel in D erlangen will ist ab und an  illegal. Sie ist im Aufenthaltsrecht sogar dann unbedeutend, wenn der Nachziehende ein Recht hat über einen anderen Grund (hochqualifiziert, Asylant, ... Arbeit, Studium, ... ) einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen. 

 

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Wenn die Ehe für Nichtig erklärt wurde, dann muss es auch ein Urteil oder einen Entscheid geben. 

Es ist durchaus denkbar, dass die Ehe ausländerrechtlich nicht schutzwürdig ist, sie aber formal also zivilrechtlich sehr wohl besteht. 

 

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Wenn sie geschieden wäre dürfte in diesem Fall nix laufen. Aber während dem Getrennt leben handelt es sich um Ehegattenunterhalt. Das ist sehr wohl denkbar

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Die Ausländerbehörde hätte schon nach §5 im Ermessenwege das Ganze von D aus starten können.

zumindest wäre ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach §39 (3) der Aufenthaltsverordnung möglich gewesen.

Zumindest wäre damit Zeit gewonnen, denn bis zum Entscheid gälte der Aufenthalt als legal.

Dann hätte ich mich u.U. an die Dienstaufsicht oder and bayr. Inneministerium IA 2  und an den bayr. Integrationsbeauftragten, Ausländerbeauftragten gewandt.

 

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Gehe zur Ausländerbehörde in Deutschland und frage nach.

Im Grunde muss deine Frau ein nationales Visum für Deutschland beantragen. Gleichzeitig musst du dich erkundigen, was das Standesamt für die Eheschließung alles benötigt.

Voraussetzungen für ein FZV sind

gesichertes Einkommen, ausreichend Wohnraum, Sprachnachweis A1 könnte u.U. entfallen, da dieser für US Bürger nicht Pflicht ist und evt. deine künftige Frau ein von dir abgeleites Recht haben könnte.

Was hast du für einen Aufenthaltstitel.

Der deiner Frau wird deinem Titel folgen.

 

 

 

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Niederlassungserlaubnis dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung) dürftest du derzeit nicht bekommen, da du ja nicht mehr mit einem deutschen verheiratet bist. Soweit mir bekannt gibt es da keine langfristige Nachwirkung der Ehe. Bist ud dir sicher, dass es noch mit  45 ist und sich nicht Richtung 47 verschiebt?

Du hast ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Mit Teilzeitjob sollte dies ausreichen, so dass du vermutlich wieder die 2 Jahre bekommen wirst.

 

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Wie kommt er dazu, Frag ihn mal ob er auch den § 39 der Aufenthaltsverordnung beachtet hat.

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Ich weiss nicht wielange die Behörde zur Prüfung braucht. Weshalb ist das wichtig. Du hast doch einen Aufenthaltstitel.

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Ja denn der Aufenthaltstitel des Ehegatten folgt dem des Stammberechtigten

Würde mich aber nicht wundern, wenn ihr eine zeitgleiche Ehegattenbefragung durchlaufen müsstet um eine Scheinehe auszuschließen.

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Hast du eine Beschäftigung? Wie finazierst du den Aufenthalt? Was steht bei dir im Aufenthaltstitel  z.B. Arbeitsaufnahme erlaubt oder eingeschränkt erlaubt?

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Ihr könnt ja jederzeit in Dänemark heiraten.

Du selbst bist also eine Ausländerin, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis hat.

 

Grundsätzlich ist ein Familiennachzug zu einem Ausländer an ein paar Besonderheiten geknüpft.

dies sind u.a.

gesicherter Lebensunterhalt. Wie wollt ihr das schaffen? Kann z.B. dein Vater eine Verpflichtungserklärung (Kostenübernahme) für deinen künftigen Ehemann abgeben. Doch dazu würde ich deinen Vater kaum raten.

Hinreichenden Wohnraum. Für zwei Personen würde auf alle Fälle eine 30 m² Apartment ausreichen.

einfache Sprachkenntnisse, die z.B. durch ein Zertifikat A1 nachgewiesen werden können.

Der Verdacht einer Scheinehe darf nicht aufkommen. Der kann dann aufkommen, wenn dein künftiger Mann in DK kein gesicherten Aufenthaltstitel hat und er sonst in D keinen anderen Aufenthalttitel bekommen könnte.

 

 

 

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