Hi Leute, ich hatte mir mal Kryptowährungen gekauft und das dem Bafögamt gemeldet. Natürlich sind die angestiegen. Wenn ich die jetzt verkaufe, gilt das dann als normales Einkommen wie durch Arbeit? Wird quasi beim Überschreiten der 5.200€ Grenze pro Jahr auch mein Bafög gekürzt, wie als hätte ich gearbeitet oder fällt der Gewinn aus Kryptos eher in die Kategorie, dass mein Vermögen gestiegen ist?
Gilt der Gewinn aus Kryptowährungen beim Bafög als Einkommen oder als Anstieg des Vermögens?
Finanzen,
Wirtschaft,
BAföG,
Wirtschaft und Finanzen
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.