Meinung des Tages: Amoklauf erschüttert Österreich - wie könnten Schulen besser vor vergleichbaren Taten geschützt werden?

(Bild mit KI erstellt)

Amoklauf in Graz erschüttert ganz Österreich

Am gestrigen Dienstag tötete ein 21-jähriger ehemaliger Schüler an seiner früheren Schule neun Jugendliche und eine Lehrkraft. Die Tat ereignete sich kurz vor den Sommerferien und gilt als der bis dato schlimmste Amoklauf in der Geschichte Österreichs.

Der Täter war mit legal erworbenen Waffen bewaffnet und beging nach dem Angriff Suizid. Trotz eines Abschiedsbriefs konnten bisher keine eindeutigen Motive festgestellt werden.

Gesellschaftliche Reaktionen und politische Debatten

Die österreichische Gesellschaft reagierte mit großer Anteilnahme und Zusammenhalt – Bürger versammelten sich zum Trauergottesdienst und bildeten ein Lichtermeer auf dem Hauptplatz. Österreichs Spitzenpolitiker wie Kanzler Stocker und Präsident Van der Bellen sprachen von einer nationalen Tragödie und forderten gemeinsames Gedenken.

Gleichzeitig entbrannte eine Diskussion über Österreichs vergleichsweise lockeres Waffenrecht, da der Täter trotz jungen Alters und ohne Schulabschluss legal Schusswaffen besaß. Diese Debatte dürfte politische Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Vergleich zu strengeren Regelungen wie in Deutschland.

Psychologische Aufarbeitung und Prävention in Schule und Gesellschaft

Psychologen betonen, dass Kinder und Jugendliche mit solchen Ereignissen offen, altersgerecht und respektvoll konfrontiert werden müssen, sobald Gesprächsbedarf besteht. Eine wichtige Stütze hierfür sind lt. Experten sowohl die Lehrkräfte als auch die Eltern.

Schulen in Deutschland – etwa nach den Erfahrungen von Winnenden – haben bereits umfassende Krisen- und Notfallpläne etabliert, inklusive regelmäßiger Übungen und gestärkter schulpsychologischer Beratung. Dennoch bleibt Gewaltprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der auch außerschulische Akteure wie Präventionsvereine aktiv mitwirken.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche konkreten Maßnahmen könnten Schulen ergreifen, um das Risiko von Amoktaten zu minimieren?
  • Sollte der Zugang zu legalen Waffen in Österreich weiter eingeschränkt werden?
  • Was kann die Gesellschaft Eurer Meinung nach tun, um psychische Auffälligkeiten bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu begleiten, bevor sie in Gewalt münden?
  • Wie gelingt es, Kinder und Jugendliche über solche Taten altersgerecht zu informieren, ohne sie zusätzlich zu ängstigen?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Die Tat ist eine Ausprägung von Wut/Hass/Frustration. Diese Symptome beruhen auf innerem Gefühlschaos und fehlender Selbstkontrolle.

Strafen sind nicht präventiv, wenn Taten lediglich emotional motiviert sind. In einem hochemotionalen Zustand ist es nicht möglich, Konsequenzen abzuwägen. Die Befriedigung, die durch das Ausleben der Emotionen erzielt wird, wird irrational hoch gewertet.

Man kann emotional geprägte Taten nicht verhindern, sobald das Gefühlschaos entstanden ist und die Betroffenen ihre Kontrollkapazitäten erschöpft haben.

Man kann dann nur die Erfolgschance verringern (Panzertüren, Schutzräume etc.).

Folglich gilt es, die Selbstkontrollmechanismen zu stärken (Meditation, Reflexion, Therapie).

Gesellschaftlich ist es schwierig, die Wurzeln des Gefühlschaos zu bekämpfen. Mobbing ist letztlich auch nur eine Ausprägung von Gefühlschaos oder Psychopathie, wobei letztere kaum verhindert werden kann.

Wer also selbst seine Gefühle kontrollieren kann, schadet anderen nicht. Mobbing entsteht nicht, wenn sich alle kontrollieren können.

Mobbing als Ausprägung des inneren Gefühlschaos kann eigentlich nicht symptomatisch bekämpft werden. Mobber finden Wege, um ihre Frust dem Opfer zu vermitteln. Wenn man irgendwelche Projekttage macht oder Mobber bestraft, bekämpft man nicht deren Gefühlschaos, wann unterdrückt es extern, dabei muss es intern kontrolliert werden.

Somit entsteht ein Kreis, bei dem die erste Person sich kontrolliert und anderen hilft, sich ebenfalls zu kontrollieren. Es funktioniert wie ein Virus, jedoch wie ein positives.

Praktisch ist es so gut wie unmöglich, da viele Kinder nicht den Zugang zu Therapie, Reflexion etc. haben und deshalb mit ihrem Gefühlschaos allein gelassen werden. Wir besitzen als Gesellschaft leider nicht über geeignete Mittel, dieses Virus jedem zu geben. Es wird immer Ausnahmen geben, die einen gesamtgesellschaftlichen Frieden blockieren.

Man könnte diese Ausnahmen gnadenlos eliminieren, aber dann wären wir eine Gesellschaft der Brutalen. Das will ja auch keiner.

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Ich wache morgen auf, bin 10 und habe die geistigen Fähigkeiten eines 10-jährigen. --> Sommer genießen

"", aber habe das Wissen und die Erfahrung von heute: ich würde mich bilden und mit 15 den Doktortitel machen

"", aber es ist das Jahr, in dem ich tatsächlich 10 war: Bitcoin, ganz viel Bitcoin

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Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil...

Bereits im berühmten Tagebuchfall wurde keine Grundrechtsverletzung gesehen. (BVerfGE 80, 367)

Das Handy ist weniger als ein Tagebuch. Es ist maßgeblich ein Kommunikationsmittel, das anderen einen weitreichenden Zugang durch Datenaustausch in die höchstpersönlich Sphäre bietet. Alle Daten, egal ob Likes oder Abos, Follows oder Watch-Historien, sind irgendwo abgespeichert und meistens in Verwendung. Ist das Interesse des Staates an der Verwendung der Daten groß, beispielsweise um Kinderpornographie, Mord oder organisiertes Verbrechen zu verhindern bzw. aufzudecken, scheint ein Eingriff in diese Privatsphäre legitim.

Lediglich Notizapps oder Tagebuchapps haben einen persönlichen, geschützten Charakter. Aber wie das BVerfG bereits entschieden hat, gehören auch solche Meinungskundgaben und Denken nicht zum Wesensgehalt des absoluten Persönlichkeitsrechts und sind damit einschränkbar. Erneut sollte die Verhältnismäßigkeit in Form einer Interessensabwägung, bei der die Schwere der Straftat entscheidend ist, geprüft werden.

Ein grundsätzlicher Ausschluss des Eingriffs in die Handydaten trotz Fingerabdruckssperre scheint nach aktueller Verfassungsauslegung nicht richtig zu sein.

Persönlich halte ich die Gerichte in DE für mehr als fähig, Grundrechte der Betroffenen exzessiv zu wahren und deshalb gilt der Grundsatz: wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Wer doch etwas zu befürchten hat, kann sich immer noch auf den Rechtsstaat verlassen, wonach Beweismittel erst nach umfassender Zulässigkeitsprüfung verwendet werden dürfen. Ist der Beweis rechtswidrig von den Behörden erlangt worden, kann sich der Staat nicht darauf berufen. Das ist ein weitreichenden Schutz, besser als in den meisten Ländern der Welt.

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