Reamonn Garvey, der Sänger der Band Reamonn, die im Rahmen der Veranstaltung ohne Gage aufgetreten ist, hat ihm anschliessend einen Ring mit eingraviertem Bandlogo überreicht.
Obamas Frage, ob er somit Bandmitglied sei, wurde durch die Band bejaht.
Reamonn Garvey, der Sänger der Band Reamonn, die im Rahmen der Veranstaltung ohne Gage aufgetreten ist, hat ihm anschliessend einen Ring mit eingraviertem Bandlogo überreicht.
Obamas Frage, ob er somit Bandmitglied sei, wurde durch die Band bejaht.
Das mobile Navigationssystem ist kein Fahrzeugbestandteil, sondern aus Sicht der Versicherung ein im Auto gelassener Wertgegenstand, daher gibt's normalerweise keinen Versicherungsschutz.
Ich würde es an Deiner Stelle mindestens im Handschuhfach deponieren und dabei auch die Halterung abmontieren, ansonsten könnte ein halbwegs schlauer Dieb auf die Idee kommen, eben dort etwas zu finden.
Sie lassen los, wenn sie "satt" sind (hier fehlt mal wieder ein Äquivalent für Getränke).
Allerdings solltest Du nicht darauf warten, sondern Zecken fachgerecht entfernen lassen, da die Wahrscheinlichkeit einer Krankheitsübertragung mit der Dauer des Aufenthalts in Deinem Körper steigt.
Die Netzbetreiber geben die Standortdaten nur mit Deiner Zustimmung heraus, d.h. wenn jemand über einen dieser Dienste Deine Position feststellen will, musst Du dem erst (normalerweise per SMS) zustimmen.
Insofern ist der Schutz einfach: Wenn Du gefragt wirst, keine Zustimmung erteilen.
Einige Fragen sind schwer zu beantworten.
Auch für die Tatsache, dass ein bekanntes Blatt mit 4 Buchstaben und riesigen Fontgrössen hierzulande die höchste Auflage hat, steht eine sinnvolle Erklärung noch aus.
Am besten den Rest kalt essen, schmeckt von allen denkbaren Varianten immer noch am besten.
Mit falschen Angaben machst Du Dich strafbar, das wäre Versicherungsbetrug.
Soweit ich weiss, gilt der Ausschluss für verliehene Dinge nur, wenn sie Dir bewusst geliehen wurden, d.h. wenn Du Dir z.B. schnell die Kamera eines Freundes geschnappt hast, ohne zu fragen, ist das ein Haftpflichtschaden.
(Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung.)
Die landen immer in der Zwischenablage, von dort aus kannst Du sie in eine Grafiksoftware einfügen (im einfachsten Fall Paint) und dann speichern.
Wenn Du es gerne komfortabler hättest oder Screenshots von einzelnen Fenstern erzeugen willst, guck Dir mal Irfanview an:
http://www.irfanview.de
Nein, allerdings können beim Umgang mit Hochspannung Funken durchschlagen, wenn die Gummischicht zwischen Körper und Leiter zu dünn ist.
Auf Schraubendrehern findet man daher oft eine Angabe, bis zu welcher Spannung sie isoliert sind.
Mit Glück klappt es mit einer zusätzlich eingebauten PCI-Grafikkarte.
Ich hatte sowas schon mit insgesamt 3 Karten in Betrieb, allerdings waren in dem Fall alle 3 Karten identische PCI-Modelle.
Zur Rechtmässigkeit des Strafzettels kann ich nichts sagen, ich gehe im folgenden mal davon aus, dass er berechtigt war.
Solange Du mit diesem Fahrzeug nicht mehr nach Holland fährst, kann Dir nichts passieren, da selbst das (meines Wissens immer noch nicht in Kraft getretene) Abkommen über grenzübergreifendes Inkasso von Bussgeldern erst ab 70 EUR greift.
Ansonsten kann es passieren, dass man Dich beim nächsten Aufenthalt in Holland anhält und bar abkassiert.
(Disclaimer für Abmahnfreudige: Dies ist keine Rechtsberatung, die gibt es nur beim Rechtsanwalt.)
H.323 ist der "klassische" Standard, der von vielen Hardware-Systemen eingesetzt wird, wobei oft sogar noch H.320 (ISDN) zum Einsatz kommt.
Eine bekannte H.323-Software ist NetMeeting, das zumindest bis Windows XP mitgeliefert wird (conf.exe).
Um mehr als zwei Teilnehmer zu verbinden, brauchst Du eine sogenannte MCU (Multipoint Control Unit), die es sowohl als fertige Hardware als auch als Software gibt.
Der Trend geht allerdings seit einigen Jahren zu SIP als Protokoll, das im Gegensatz zu H.323 auch relativ stressfrei hinter NAT-Gateways zu betreiben ist.
Wenn Du professionell damit arbeiten willst, bist Du bei einem Dienstleister, der Dir ein fertiges System verkauft, vermutlich am besten aufgehoben.