Gibt es da irgendwelche Regelungen? Was ist, wenn der Unterhaltspflichtige nach längerer Arbeitslosigkeit wieder Geld verdient (wenn auch nicht viel, er war nicht verheiratet mit der Mutter)? Inwieweit muss er den ausgebliebenen Unterhalt fürs Kind aus der Zeit davor zurückbezahlen? Ist das verpflichtend oder hängt das vom jeweiligen Jugendamt ab? Hintergrund ist, dass ich da verschiedene Versionen gehört habe. Ich kenne einen Vater, der muss nichts zurückbezahlen, ahbe aber in anderen Fällen gehört, dass es durchauas der Fall ist.
Wie weit muss Unterhalt zurückgezahlt werden wenn der Unterhaltspflichtige wieder Geld verdient?
Recht,
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