Ja. Für 3 € füllen die Post Mitarbeiter ihnen den Aufkleber aus. 

Paket kostet dann so etwas 7,99 € zum verschicken. 

Also lieber selber schreiben, dann spart man sich die 3 €. Die Aufkleber gibt es ja Kostenlos dort oder im Internet Auszudrucken. 

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 Ja, du lebst bald auf der Straße.

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Ja gibt es auch 2016.

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Die machen das Hauptberuflich. Als Hauptberuf ist man immer an Youtube dran und gestaltet seine Pausen generell selber. 

Wenn du ein Video pro Woche machen würdest, würde das eigentlich noch reichen. Man kann ja auch Videos vorproduzieren, wenn man an einem Tag irgendwie mehr Zeit hat. 

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Warum denkt man bei solchen Toten nur ans Geld? 

Ich wäre viel zu Traurig um mir da Gedanken ums Erbe zu machen. 

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Selber schuld wenn man nur ein Tag vorher anfängt....

Deine Lehrerin hat dir bestimmt mehr als ein Tag gegeben.

Aber ich will mal nicht so böse sein:

http://lmgtfy.com/?q=BESCHAFFUNGSPROZESS

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Thailand. Sogar die Frauen dort sind günstiger als in detuschland :) 

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Polizeiübergriff?

Moinmoin, auch wenn das folgende unglaublich klingt, so ist es tatsächlich passiert. Egal, wer hier im Recht war, das Ergebnis ist sicher für alle Bürger interessant.

Herr X wohnt mit seiner Ottonormalverbraucherfamilie im Außenbereich. Im Februar um 17 Uhr 30 klingelt jemand an der Hausklingel. Die ist vom Haus aus nicht einsehbar und Herr X hört bei der schlechten Funkverbindung zwar was von Polizei, denkt aber an einen Scherz und hängt ein.

Mit dem Öffnen des unverschlossenen Gartentores haben die Beamten nach meiner Meinung bereits Hausfriedensbruch begangen. Die beiden Polizisten laufen im Dunkeln über das Grundstück, steigen eine Treppe hinunter und stehen dann vor der Gebäudeeingangstür und klopfen.

Herr X öffnet zwar, aber eigentlich nur, um die Namen zu erfahren, weil er sich über den Hausfriedensbruch beschweren möchte.

Ein Beamter ist aber schneller und fragt nach der Ehefrau des Herrn X. Herr X teilt mit, dass seine Frau nicht da ist und fragt im Gegenzug nach den Dienstausweisen. Das Vorzeigen der Dienstausweise wird abgelehnt. Daraufhin schließt Herr X die Tür, was einer der Beamten zu verhindern versucht. Die Tür ist aber schneller im Schloss als der Beamte zuschlagen kann, so dass die Hand gegen die verschlossene Tür schlägt.

In der Folgezeit schreit der eine Beamte vor der Haustür herum, dass er Herrn X anzeigen wird. Herr X verlangt weiterhin den Dienstausweis (Glastür) und, nachdem das weiterhin abgelehnt wird, dreht er sich um und sagt "und tschüss".

Die Polizisten waren vor Ort, weil sie wegen einer Ordnungswidrigkeit (zu schnelles Fahren mit 63 kmh in der Ortschaft) ermittelten.

Mir stellen sich da drei Fragen:

  1. Darf die Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit ohne Erlaubnis ein Grundstück betreten?
  2. Darf die Polizei im Rahmen einer solchen Ermittlung die Vorlage des Dienstausweises verweigern?
  3. Die Kreisverwaltung versucht jetzt wegen "Ordnungswidrigkeit wegen falscher Namensangabe" -das ist ja auch wieder falsch, weil Herr X seinen Namen nicht angegeben hat- Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Ist das in Ordnung?

Danke und Gruss Mac

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Darf die Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit ohne Erlaubnis ein
Grundstück betreten?

- dürfen sie nciht



Darf die Polizei im Rahmen einer solchen Ermittlung die Vorlage des
Dienstausweises verweigern?

- sie müssen sich ausweisen





Die Kreisverwaltung versucht jetzt wegen "Ordnungswidrigkeit wegen
falscher Namensangabe" -das ist ja auch wieder falsch, weil Herr X seinen
Namen nicht angegeben hat- Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Ist das in
Ordnung?

- Das ist in Ordnung.


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Autowerkstatt.

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