Auch wenn die Frage schon 7 Jahre alt ist so habe ich genau die gleiche Frage.
Klar kann man als Firma einen freien Namen sich geben.
Der Namenswahl sind allerdings einige Pfilchten unterlegen.
So darf er zum Beispiel nicht für "verwirrung" sorgen oder muss zum Beispiel bei einer GmbH der Firmenname die Kürzel "mbH" oder "GmbH" tragen.
Beim eingetragenden Kaufmann muss lautet das kürzel dann e.K (usw...)
Die Frage ist allerdings, ob man auch als Kleinunternehmer einen Firmennamen tragen darf (Schließlich will man ja keine Firma gründen als Kleinunternehmer.
Eine Firma ist erst dann gegründet, wenn man sich ind Handelsregister eingetragen hat und genau das wollen ja viele Kleinunternehmer nicht (müssen sie auch nicht bei einem kleineren Umsatz als 55.000€ im Jahr.
Bei der Gewerbeanmeldung läuft das so ab:
Im Gewerbescheinanmeldungformular gibt es ein Feld mit: "Firmennamen"
In dieses Feld trägst du als Keinunternehmer eigentlich nichts ein weil dein Vor und Nachname für Geschäftsaktivitäten genutzt wird.
Du musst nach der Ausfüllung dieses Formulars dann noch die Gebühren von 20-50€ zahlen und Voila, du hast ein Gewerbe eröffnet.
2-3 Wochen nach der Anmeldung bekommst du dann einen Brief nachhause geschickt, bei der du dir nun angeben kannst, wie dein Gewerbe geführt wird.
Hier passiert der wichtigste Schritt, denn nun gibst du an, dass du unter dieser Grenze von 55.000€ liegst und somit dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen willst.
Warum willst du dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen?
1. Du musst keine doppelte Buchführung führen(einfach Quittungen sammeln reicht/ einfache Buchführung).
2.Keine Umsatzsteuerberechnung beim Endkunden usw...
Der einzige Nachteil den Ihr habt ist, dass du auch keine Ansprüche von Steuer Vorzahlungen habt, dafür habt Ihr jedoch einen Preisvorteil von 19%, denn Ihr müsst die Steuern nicht dem Endkunden abtragen...
Also du hast die ganzen Probleme mit Steuern und Buchhaltung usw.. beseitigt, denn diese musst du sehr vereinfacht anfertigen...
Die Frage ist also, ob jemand, der sich nicht in das Handelsregister eintragen lässt (trotzdem Gewerbeführender), sich einen Namen für seine Art Körperschaft geben darf, obwohl dieser ja keine Firma gegründet hat?
Und genau das würde ich auch gerne wissen...! (:
Ich hoffe, dieser alte Beitrag wird noch mal frisch und ich brauche kein neue Frage zu eröffnen...
Vielen Dank im Voraus!