Anspruch auf Bescheinigung über bestandene Prüfung (Uni)?
Ich musste 2 Auflagenprüfungen schreiben, um für mein Masterstudium zugelassen zu werden. Die habe ich nun beide bestanden und hätte von der Uni gerne eine Bescheinigung als Nachweis über die bestandenen Prüfungen, da der Lernaufwand sehr groß war. Doch die Uni möchte mir diese Bescheinigung nicht geben.
Hat man als Student Anspruch auf eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung, auch wenn es sich nur um eine Auflagenprüfung handelt, die also nicht im eigentlichen Studiengang vorkommt?