Ist die Mahnung richtig?

Hallo, ich habe eine Frage. Wir haben einen Kleingarten, für den wir jedes Jahr bezahlen müssen, was wir bis heute immer getan haben. Ich sollte die Rechnung im März bezahlen, was ich auch getan habe, habe aber wahrscheinlich beim Überweisen einen Zahlendreher sodass das Geld nicht überwiesen wurde. Ich habe aber es nicht kontrolliert, weil ich sowas noch nie hatte und war mir 100 % sicher dass das Geld überwiesen wurde. Am 13.04 bekomme ich eine 1. Mahnung mit 15 EUR Mahngebühren. Ich habe die Rechnung noch am selben Tag ( ohne Mahngebühren) überwiesen und kontrolliert, ob das Geld wirklich überwiesen wurde. Ich habe mich entschuldigt und habe auch geschrieben, dass rechtlich gesehen sollte ich erstmal eine Zahlungserinnerung erhalten und nicht sofort eine Mahnung mit hohen Mahngebühren. Trotzt der Überweisung habe ich am 25.04. eine 2. Mahnung bekommen, wo die Summe noch 15 EUR höher ist. Also insgesamt jetzt 15 EUR. Ich habe darauf sofort einen Widerspruch geschrieben und hier ist die Antwort auf meinen Widerspruch:

#### *Dann ist die 2. Mahnung ja auch richtig. Fakt ist, das Geld wurde nicht überwiesen. Eigentlich bräuchten wir gar keine Rechnung schreiben, denn es ist eine Bringeschuld. Mit der Höhe der Mahngebühr befinden Sie sich allerdings im irrtum, es ist keine Gebühr die der Vorstand festgesetzt hat, sondern die von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung beschlossen wurde, Sie dürfen hier nicht mit Firmen vergleichen, über die Beiträge und Gebühren stimmen die Mitglieder ab, ist also bindend, wenn sie also die Mahngebühr schon bei der ersten zahlung abgezogen haben sollten, ist die 2. Mahnung also rechtens. Mit freundlichem Gruß* ####

Ist das richtig, dass ich jetzt noch schnell 30 EUR überweisen soll, sonst werde ich als nächstens einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen?

Recht, Kleingartenverein, Mahnung
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