Solange keine Ölabscheideanlage auf der Fläche vorhanden ist und es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche bzw. die freie Natur handelt ist's definitiv nicht erlaubt. Bei privaten Parkplätzen (Wohnanlagen) sind die Nutzungsbedingungen der Eigentümer zu beachten (Hier ist der Olwechsel oft ausgenommen). Wenn Öl in die Umwelt gelangt gibts Probleme. Motoröl darf auf keinen Fall in das Kanalnetz und in das Erdreich gelangen (1 Tropfen Altöl kann 1 Mio. l Wasser verunreinigen!). Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Also auf Privatgrund mit Einverständnis oder Genehmigung und Ölauffangwanne- kein Problem. Öffentliche Flächen und die Natur sind Tabu. Bei Verunreinigungen drohen hohe Bußgelder. Das bedeutet, dass Ölwechsel am Strassenrand oder auf dem eigenen Grundstück (sofern dort keine Abscheideanlagen vorhanden sind) verboten sind.