Wenn du es verändern würdest so das es nicht auffällt und sofort patent anmelden würdest geht das. Wenn du das markenrecht erwirbst erfordert die Eintragung der Marke in das Markenregister. Vor patent gilt es nicht direckt als neue erfindung wenn du nur die maße änderst. Wer ein Patent anmelden will, muss seine Erfindung beschreiben, in Patentansprüchen formulieren, worauf er Patentschutz beansprucht, und gegebenenfalls Zeichnungen anfertigen...http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_mschg.htm. Oder nimm dir einfach ein speziellen Anwalt. Wenn du Rechtschutz versichert bist ist das kein Problem:)
In den Niederlanden gibt es keine Bewerbungsfristen an Uni s :$ guck mal hier:http://www.studienscout-nl.de/studium-infos-nl-von-a-z/anmeldung-bewerbung/bewerbungsfristen-in-den-niederlanden.html :)
unsympathisch.
sorry :&* Fair Trade Handel
Frag doch als test und wie läufts mit deiner freundin ... wenn der sagt woher weist du das oder ich hab keine freundin sagst du einfach " wird rumgesprochen" vielleicht hat der facebook da kannst du auch was über den herausfinden oder ask oder instagram oder sowas.... da sieht man ja auch ob der ne freundin hat oder wenn du das nicht hast mach dir ein fake profil aber mach es so das das nicht aufällt weil sowas kommt richtig komisch vor jungs und uninteressant:$ ein mädchen hat einen freund auch"gestalkt" und als der das rausgefunden hat hat der die nochmehr gehasst wie vorher:& also sei vorsichtig damit;)
Teebaumöl hilft, zwar aber brennt ziemlich auch wenn man sich damit abschminkt ( gibts in bodyshop) und avene hilft und ist auch noch von Schadstoffen unbelastet ohne parfüm undso:) ich hab ne freundin die auch totale probleme damit hat und die hat sich so kapseln beim hautartzt verschreiben lassen aber ich weis nicht:$ ich selber find ehr besser maske , creme etc. das hilft:http://www.avene.de/ vielleicht kannst du damit ja was anfangen:)
Es gibt ja schon ein Recht auf Bildung im Art 2_74 Recht auf Bildung im EU Verfassungs vertrag http://www.recht-in.de/paragraph/recht_auf_bildung_paragraph_2_74_eu_verfassung_stand_31_12_2008_eu_verfassungsvertrag_noch_nicht_gueltig_75581.html da kannst du ja mal gucken :) und wegen bildung-wichtig ist halt vor allem in 3. welt länder wichtig :)
Ja das Jugenamt darf das nach § 8a SGB8 ... aber nach 24 Stunden muss das jugenamt eine info geben wo sich das kind aufhält...:$ außer bei " Gefahr im Vollzug " also Kindeswohl gefährdung jedoch muss das gericht innerhalb 3 Werktagen ein Eilverfahren einleiten und innerhalb 4 Wochen muss es dann zu einer Entscheidung kommen..:&:) http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/8a.html
Ganz viel Kaugummi kauen:$
Garnier Color Intense soll gut sein...:) du kannst ja mal gucken bei http://www.testberichte.de/testsieger/level3_haarpflege_haarfarben_207.html vielleicht findest du da was ich mach das auch mit garnier und das geht ganz gut oder tönung halt ...:)