Tja Speicherheizungen sind nunmal Stromfresser, der Verbrauch schein "normal"...

Zum Thema: Meines Wissens nach ist ein normaler HT/NT-Tarif nicht zwingend für Speicherheizungen geeignet bzw gedacht.. Für Speicherheizungen (Wärmestrom) gibts normalerweise gesonderte Tarife beim Grundversorger, so dass du im NT beim Grundversorger deutlich günstiger abgerechnet wird.

Gewöhnlich können da Fremdversorger, wenn sie Zweitarif überhaupt anbieten wegen untersch. Schaltzeiten, gar nicht mithalten, hast dich da mal vorher schlau gemacht? Da kostet die kWh im NT zum Teil noch unter 15 Cent, auch wenns sich jährlich wegen EEG & Co. erhöht...

Also, Grundversorger anrufen! ;)

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ok wenn ichs richtig verstehe, zahlt ihr schon selbst für den Zähler ans Stadtwerk, zumindest die Abschläge. Der Vertrag läuft aber noch auf den Eigentümer, also zahlt ihr schon munter seine Schulden ab, Glückwunsch...

Als Nebenkosten ist das dann in meinen Augen nicht zu betrachten, da ihr die Zahlungen ja nicht an den Eigentümer leistet, greift also eine Notgemeinschaft nicht. Zumal es auch keine Abgrenzung zu Vorverbräuchen gibt, wenn der Vertrag noch auf den Eigentümer läuft Wenn du schreibst, ihr wohnt seit kurzem dort, werden die Forderungen vor eurer Zeit entstanden sein...

Mit den Zahlungen werden gewöhnlich die ältesten Forderungen zuerst beglichen, wenns ganz blöd läuft gehen also eure Einzahlungen für diverse Mahnkosten, Inkassokoasten etc. drauf.

Lösung: mit Mietvertrag und Übergabeprotokoll (wichtig: Zählerstände) zum Stadtwerk, ihr meldet euch dort offiziell an, also einen neuen Vertrag machen. Seine Schulden gehen euch nichts an, ggf. bereits gezahltes Geld auf den eigenen Vertrag umbuchen lassen.

Erfahrungsgemäss seid ihr dann auf der sicheren Seite. Die Frage ist nur, was ist mit Strom und Wasser? Also auch gleich darum kümmern ;)

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OK also einmal spiegeln: es scheint tausende böse Briefträger zu geben, die gezielt Mahnungen unterschlagen... Wirklich glaubwürdig klingt das nicht, unabhängig davon:

Grundsätzlich können Unternehmen keine Mahn-Gebühren verlangen, maximal Kosten in Rechnung stellen.. Diese dann aber auch durchzusetzen wird allgemein schwer fallen, wenn du bei deinen Einzahlungen aufpasst... also zahl zuerst auf jeden Fall die eigentlichen Forderungen ohne die Mahnkosten, unter Angabe des Verwendungszwecks der Hauptforderung, damit die Zahlung auch passend verrechnet wird. Nicht dass die damit die Mahnkosten ausgleichen...

Bezüglich der Kosten solltest du danach das Gespräch suchen, letztendlich sind die vermutlich berechtigt, im Verzug bist du ja... Falls die echt durch die Post nicht zustellbar waren, gehen die Schreiben zurück an den Absender, das würde dein Versorger schon sehen. ggf. findet sich ein Kompromiss. Einzugsermächtigung gegen Storno der Mahnkosten o.ä.

Viel Erfolg!

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also eine Ratenzahlung ist erstmal eine beidseitige Geschichte...

d.h. Raten sind nicht selbstverständlich und müssen gewährt werden. Forderungen sollen immer rechtzeitig und in voller Höhe beglichen werden, eine vom Schuldner begonnene Ratenzahlung ist schön und gut, aber der Gläubiger bleibt bis zur Vollzahlung im Recht und verkauft notfalls die Forderung, wenns zu lange dauert.

Der Gläubiger will natürlich das Geld, sicher auch nach Absprache in Raten, aber möglichst schnell. also weniger Raten, dafür höher. Ich denke eine mittelfristige Lösung in 3-6 Monaten/Raten wird unkompliziert, Mini-Raten a 5 Euro oder ähnliches sind nicht zielführend und wird sicher nicht akzeptiert.

Die Höhe einer Rate hängt natürlich von der Höhe der Forderung ab, also kann ich deine Frage nicht wirklich beantworten. Je mehr desto besser, Ansonsten konkreter bitte ;)

PS: sollte dass, "was jemand bei seinem Stromanbieter hat", der eine oder andere offene Abschlag sein, weise ich darauf hin, dass Abschläge bereits eine Art Rate sind und damit sehr selten offene Abschläge nochmal in Raten gezahlt werden können...

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nur anhand der PLZ kann man das nicht sagen, da HH und einzelne umliegende Orte inklusive sind.

da steckt dann auch EON-Hanse mit im Geschäft...

Kleiner Tipp: verivox.de vergleicht Tarife immer mit dem Grundversorger, suchst deinen Ort halt da raus und schaust dir die Grundlage an ;)

manchmal stehts auch direkt am Zähler, wenn Netzbetreiber gleich Grundversorger ist...

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auch wenns sicher zu spät ist, da du mit der Einstellung keinen Strom mehr haben wirst: Schwein gehabt, gewöhnlich kommt in solchen Fällen ein neuer Terminvorschlag, also ne Galgenfrist... Ob die Stadtwerke wissen dass du nicht zahlen kannst oder nicht, was soll das ändern?

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Wenn ich die Frage richtig interpretiere:

vermutlich ist im Monat der Jahresrechnung kein Abschlag fällig?! Daher kriegst sicher dein Guthaben, Abschläge sind dann im Folgemonat wieder dran...

Siehe Rechnung, da sollten die Fälligkeiten drauf stehen.

Manche Versorger nehmen halt nur 11 Abschläge, im 12. wird abgerechnet!

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klingt kurios, zumal du immer nen Abschlag zahlst... Kann es sein dass "vergessen" wurde, den Gaszähler anzumelden?!

Wer hats "vergessen" abzulesen? manche Versorger nehmen auch den Kunden in die Pflicht, abzulesen... Kommt nichts, wird "rechnerisch" ermittelt, also errechnet/geschätzt.

Antwort: ja, musst zahlen, Verjährung wären 3 Jahre, Pech gehabt. Über Raten lässt sich sicher reden, viel Erfolg...

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mal völlig ohne Wertung, wie du dir das eingebrockt hast:

wenn die HAUPT-Forderungen des Vorversorgers beglichen sind, der Zähler wieder offen ist usw. kannst du den Anbieter natürlich wechseln. Bei einem gesperrten Zähler wird dir dies nicht gelingen, auch werden die Versorger ohne Zahlung der Forderung natürlich keine Entsperrung vornehmen (wäre ja auch schön blöd...).

Für den Fall dass du zahlen und wechseln kannst solltest du beachten, dass ein Fremdversorger dich nicht versorgen muss, Bonitätsprüfung etc. ist normal. Solltest du nach dem Wechsel dort ebenfalls mal eine Zahlung vergessen, kann dich dieser Fremdversorger schnell kündigen, schon bist du wieder beim (vermutlich aktuellen) Grundversorger...

Also: Kohle besorgen, soziale Einrichtungen etc. geben auch mal Darlehen, zahlen und dann wechseln und gaaanz wichtig: daraus lernen ;)

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besser spät als nie: der Abrechnungstermin ist völlig unterschiedlich, von Stadt zu Stadt und Versorger zu Versorger. Denn das wird natürlich über das Versorgungsgebiet verteilt, sonst müssten ja ganze Städte in einem Monat abgerechnet, also auch abgelesen, werden. Also ist das gewöhnlich so organisiert, dass übers ganze Jahr die Ablesungen und Abrechnungen aufgeteilt werden. Stadtteil A hat im Januar, B im Februar usw...

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wird an den unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen liegen. Netzbetreiber und Lieferant sind sich meist nicht einig, wann abzurechnen ist. Der Netzbetreiber wird bei dir immer im Oktober ablesen kommen, wenn dein Lieferant aber erst im Dezember abrechnet und 3 Monate zur Erstellung braucht musst dich eben gedulden. Wichtig ist nur dass die nicht mehr als 18 Monate abrechnen, ansonsten kommt halt nur die Rechnung später. Ein fähiger Lieferant passt sich meist irgendwann dem Netzbetreiber an, da dieser ja die Stände abliest ohne die der Lieferant nicht abrechnen kann.

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Michel Vaillant

Michel Vaillant ist eine Comic-Figur, die 1957 von dem französisch-belgischen Zeichner und Autor Jean Graton geschaffen wurde.

Vaillant tritt als Autorennfahrer im familieneigenen Renn-Team an und wurde mehrfach Formel-1-Weltmeister. Bis 2007 wurden 70 Vaillant-Alben und mehrere Dutzend Kurzgeschichten publiziert.

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Nachts ist Strom aufgrund geringerer Nachfrage günstiger, einfaches Wirtschaftsprinzip. Nur kommt nicht jeder in den Genuß des günstigeren Preises. Denn der Hauptverbrauch findet gewöhnlich am Tage statt, daher gibt es den gewöhnlichen einheitlichen Stromtarif der nicht nach Uhrzeit unterscheidet. Für die Abgrenzung der Verbrauchszeiten sind Zweitarifzähler nötig, die gibt es auch, kein Problem. Diese sind jedoch wegen hohem Grundpreis aufgrund der Tarifschaltung (und "doppelter"Abrechnung) und dem dafür höherem Tagstrompreises nur bedingt lukrativ. Im Falle von 60% Nachtverbrauch (so im Zeitraum von 21-6 Uhr) lohnt sich das theoretisch erst, bei grundsätzlich niedrigem Jahresverbrauch gar nicht. Im Privathaushalt ist die Zweitarifmessung nicht allzu verbreitet. Wird meist auf Nachtspeicherheizungen angewandt, ist aber auch im normalen Haushalt möglich, erkundige dich mal bei deinem Versorger. Glaub mir aber: es lohnt sich rein finanziell meist nicht... Du musst mit hohem Nachtverbrauch den niedrigen Arbeitspreis nutzen, um den hohen Tagespreis sowie den hohen Grundpreis aufzufangen. Wenn du mal Langeweile hast verfolge im Tag/Nachtbereich deinen Zählerstand und rechne selbst aus, wann du den meisten Strom verbrauchst. Bin auch gespannt was deine Nachbarn sagen wenn gegen Mitternacht die Waschmaschine im Schleudergang durchs Haus springt! ;)

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Die Netznutzungsanmeldung muss bis zum 5. Werktag des Fristenmonats (in deinem Falle dem 5.Januar) stattfinden, gehe davon aus dies war nicht der Fall... Also ist alles völlig normal, dein Anbieter kann da nix für und wird versuchen bzw. versucht haben die Anmeldung zu wiederholen, diesmal fristgerecht. Einfach vorher besser informieren!

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So sehen die Bedingungen in der Grundversorgung aus: "Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen." Gewöhnlich verzichten Versorger allerdings darauf. Bei anderen Anbietern einfach in die AVB schauen, sind gewöhnlich auch ohne Fristen. Zählerstände mitteilen nicht vergessen!

Und bei den SWM genau das selbe, sonst kriegst Post von mir ;)

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...solang es hier nur um den Strom geht, verschafft dir die von dir genannte Variante lediglich Zeit. Gas/Wasser habt ihr nicht beim selben? Mit Mietvertrag sollte das möglich sein, kann aber für Oma nach hinten losgehen. Wenn deine Tante kein Kunde mehr ist geht es z.T. schneller in das gerichtliche Mahnverfahren, denn bei bestehenden Kunden geht man noch freundlich ran... Wenn der Anbieter nicht mit sich reden lässt hilft ansonsten nur eins: öffentlichkeitswirksamen Druck über die Tränendrüse machen (arme alte Frau, sowas gehört in die Zeitung), Zahlungswilligkeit zeigen und auf jeden Fall soviel zahlen/anzahlen wie möglich.

Rechnung prüfen kann auch nicht schaden, wie kam es zu der Nachforderung? Wenn die Sperrung droht ist die Rechnung auch schon mehr als überfällig... Hat deine Tante alle Abschläge brav und pünktlich bezahlt? Ein ansonsten gutes Zahlverhalten kann ein gutes Argument sein, sich gütlich zu einigen.

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...also erstmal rechnen die nur von Stand A zu Stand B, wie du den Verbrauch verursacht können die dir auch nicht sagen, ist auch nicht deren Job.

Lösungsmöglichkeiten: -Zählerstände prüfen -Tarife bzw. Anbieter vergleichen -Strom sparen ^^

Wenn du mehr wissen willst: -gib mal deinen Verbrauch an (kWh) -Zählerszenario (Speicherheizung, Wasserbereitung usw.?) -Verbrauchsverhalten wäre auch hilfreich -wie hoch waren die Abschläge? alles gezahlt?

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"Wir haben die Tiernahrung von unserer Aktion deshalb ausgenommen, weil wir der Meinung sind, dass Tiernahrung auch zu den Nahrungsmitteln zählt (wie bei Menschen auch) und wir hier eine Frischegarantie-Pflicht haben. Eine Bevorratung ist aus den o. g. Gründen leider nicht möglich und deshalb haben wir uns entschlossen die Tiernahrung aus unserer Aktion auszunehmen. Ich hoffe Ihnen hiermit eine Erklärung gegeben zu haben und stehen Ihnen selbstverständlich gerne für weitere Unklarheiten zur Verfügung." =)

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