Hört sich sehr nach:

"crying freeman"

an.

https://www.youtube.com/watch?v=fZozKy3_D8Q&noredirect=1

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Der Versand mit EMS ist wirklich deutlich schneller als der normale Versand. Vier Werktage dauert es normalerweise, bis das Paket in Deutschland eintrifft, meistens gehts sogar noch schneller!

Innerhalb der erlaubten Wertgrenzen macht der Zoll auch keine Probleme, eine entsprechende Declaration ist da schon sehr hilfreich!

Zu bedenken ist allerdings, dass EMS-Versand aus Thailand relativ kostspielig ist, genaueres kanst du hier sehen:

http://www.thailandpost.com/rate.php

Diese Seite berechnet die Postgebühren nach Gewicht, und lässt sich auch auf Englisch umstellen!

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Grundsätzlich wird ein ED-Visum nur gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen der Schule, Universität oder in deinem Fall des Praktikumsgebers ausgestellt.

Die jeweilige Aufenthaltsdauer entspricht ziemlich genau der Dauer deines Lehrgangs, Studiums oder Praktikums, aber ** WICHTIG höchstens 90 Tage.** !

D.h., sollte dein Aufenthalt zu Studienzwecken die Dauer von 90 Tagen überschreiten, so kannst du deine Aufenthaltsgenehmigung erneut gegen Vorlage der Unterlagen deiner Organisation (Firma, Schule usw.) bei einer örtlichen Immigration entsprechend (um höchstens 90 Tage) verlängern.

Diese Verlängerungen kosten jeweils 1900 THB, also knapp 50 EUR.

Über die zusätzlichen Bedingungen für die Verlängerung, wie z.B.. Fotos, die dich am Praktikumsplatz oder in deiner Residenz zeigen, sollte dich die Company, bei der du dein Praktikum machst, aufklären, so war es jedenfalls bei mir.

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Das ist Slang und wird etwa so ausgesprochen:

Au-laaaa (Stimme zum Ende hin nach oben leiern, wie bei einer Frage...)

Es bedeutet soviel wie "achso", "wirklich?" oder "echt jetzt?"

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Sobald Ihr jetzt Thailand verlasst, erlischt Eure 30tägige Aufenthaltserlaubnis (es handelt sich hierbei um eine Aufenthaltserlaubnis von HÖCHSTENS 30 Tagen...!.

Bei einer erneuten Einreise ohne Visum bekommt Ihr erneut 30 Tage Aufenthaltsrecht (Einreise mit Flugzeug), bzw. 15 Tage bei Einreise über einen Landgrenzübergang, wie pluggy schon schreibt.

Ich sehe also keinen Grund, warum Ihr Euch in dem beschriebenen Fall Gedanken machen solltet, so Ihr tatsächlich erst anfang März aus Vietnam zurück nach Thailand kehrt.

Anders als cuckoo hier schreibt, wird Euch die Deutsche Botschaft hierbei kaum helfen können.

Sollte es trotzdem einmal mit den Tagen eng werden, bleibt immer noch ein sogenannter Visa-Run, der in den Touristengegenden in jedem Reisebüro für ca. 2000-2500 THB angeboten wird.

Die einmalige Verlängerung um 7 Tage bei der Immigration (kostet 1900 THB) ist natürlich auch eine bequeme, wenn auch recht kostspielige Option. Allerdings sind alle Möglichkeiten letztendlich billiger, als irgendwo mit Overstay erwischt zu werden.

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มองไม่เห็น

In Lautschrift etwa: "Mong mai hen"

Auf deutsch:

"Ich schaue, aber ich sehe nicht"

Es wird benutzt im Sinne von: Obwohl ich genau in die richtige Richtung blicke (starre), erkenne ich nicht das, was ich dort sehen sollte.

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Zur Einreise in Thailand ist ein Reisepass unbedingt erforderlich! Ein Personalausweis genügt nicht.

Für Reisen nach Thailand, welche die Dauer von 30 Tagen nicht überschreiten, ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich. Bei längerem Aufenthalt sollte man allerdings ein Visum beantragen.

Bei der Einreise ohne Visum erhältst Du also am Flughafen eine 30tägige Aufenthaltserlaubnis.

Im Flugzeug selber wird (anders als Venus13 beschreibt) auf keinen Fall ein Visum ausgestellt. Hier werden ausschließlich die Arrival-Cards zum ausfüllen verteilt. Diese Karte ist grundsätzlich ein wichtiger Teil der Aufenthaltserlaubnis und muss bis zur Ausreise im Pass verbleiben.

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In Thailand gibt es verschiedene Einrichtungen, die den Drogenentzug begleiten.

Anhand Deiner Fragestellung glaube ich jedoch, daß Du das Thamkrabok Kloster in Saraburi, in der Nähe von Lopburi meinst. Die Teilnahme am Entzugsprogramm ist dort kostenlos, der Tempel finanziert sich über Spenden.

Dort können sich Drogenabhängige zu einer 7tägigen Entgiftung anmelden. Hier erfolgt die Therapie nach den buddhistischen Regeln, die vollständig akzeptiert werden müssen.

Die ganze Behandlung dort ist grundsätzlich freiwillig, wird regelmässig medizinisch begleitet und erfordert recht viel Disziplin.

Soviel ich weiss, bietet man dort "hoffnungslosen Fällen" den letzten Anker; ob regelmässiges Grass-Rauchen darunter fällt, musst Du selber entscheiden.

Die Anmeldung zu dieser Einrichtung kann über diesen Link erfolgen:

http://www.wat-thamkrabok.org/html/anreiseen.html

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In Bangkok gibt es mehrere Stellen zur Ausstellung eines Thai-Reisepasses. Es kommt darauf an, welche für Dich am besten zu erreichen ist.

Zum einen ist da das Department of Consular Affairs ,123 Chaengwattana Rd. in Laksi, Bangkok 10210.

Darüberhinaus werden auch im Passport Office Pink-Lao, gegenüber der Central-Mall, und in Bangna (Passport Office, Central Department Store, Etage B1, quasi Tiefgarage) Reisepässe ausgestellt.

Zur Ausstellung benötigt der Antragsteller seine ID-Card, ich würde aber zur Sicherheit noch die Geburtsturkunde und das "Tabien-Barn" dabei haben. Fotos werden vorort gemacht.

Die Kosten pro Pass betragen einschliesslich Porto für die Zusendung etwa 1100 THB, es dauert ca. 5-7 Werktage, bis der Pass bei einem ankommt.

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Für die Einreise nach Thailand sind keinerlei Impfungen vorgeschrieben.

Ein Reisepass ist jedoch zwingend erforderlich. Du kannst bei Deiner örtlichen Behörde (Einwohnermeldeamt) einen vorläufigen Reisepass beantragen, welcher ein Jahr gültig ist. Dieser kann meistens vorort ausgestellt werden und auch kurzfristig empfangen werden. Die Kosten hierfür liegen unter 30€.

Die Einreise nach Thailand mit einem vorläufigen Reisepass ist (anders als hier behauptet wird) völlig unproblematisch, wie ich aus eigener Erfahrung sicher weiss.

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"Gamlang gaai" (กำลังกาย) bedeutet "Körperkraft" oder "Energie", z.B. wird "oog gamlang gaai" (ออกกำลังกาย) für trainieren oder Sport treiben benutzt.

"doo ter tum" ist umgangssprachlich und bedeutet etwa: "Schaut, was sie macht!"; bekannt geworden durch einen Ohrwurm hier in Thailand, vor guten 4 Jahren, hier nochmal zum Anhören:

http://www.youtube.com/watch?v=vo0oHS65rHk

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Das hört sich sehr nach 'Fearless' mit Jet Li an!

Hier ist der Trailer:

http://www.youtube.com/watch?v=YXDNdu4FcSU

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Ich suche einen asiatischen Film mit einem blindem Mädchen welches die hauptrolle ist!

Hallo zusammen, ich hab vor drei Jahren einen Film gesehen und kann mich leider garnicht mehr an den Titel erinnern. Was ich weiß ist, das es aufjedenfall ein asiatischer film ist, mit diversen Kampfszenen.

Also, der grobe inhalt an den ich mich erinnere: Ein blindes mädchen sitzt auf einen stuhl. Sie sieht zurückgeblieben aus. Am anfang des Filmes wird gezeigt wie ihre schwester mit ihrer Hilfe Geld verdient. Denn das Blinde Mädchen hat ein super gehör und ist echt schnell. Sie stehen in mitten einer riesen Menschen Menge unter eine Brücke (soweit ich mich erinnern kann, ich weiß es echt nicht genau) dort wirft die Schwester ihr aus irgendeiner Richtung einen Ball entgegen und die Blinde fängt. Die schwester wirft wieder und fängt. Im laufe der szene wirft ein fremder ein Messer auf sie und sie fängt es mit ihren füssen und er greift sie an. Sie verteidigt sich sehr gut, so das der Mann stirbt.

Im laufe des Films kommt heraus das ein gangster deren Familie umbringen lässt, die Blinde will den Tod rächen, und geht auf die suche nach den mördern. In einer Fisch fabrik gibt es auch einen riesen Kampf und am ende des Filmes ist sie in einem Hotel. und der Endkamp findet an einer Hotelhauswand statt.

Das Markante an dem Film ist das die Hauptdarstellerin kaum bzw gar nicht redet.

Ich hoffe mir kann irgendjemand Helfen. Ich fand den Film echt gut und würde dem entsprechend auch gerne anderem Filme mit der Darstellerin, bzw vom Ressigeur sehen. Danke schon mal im voraus.

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Du meinst wahrscheinlich:

"Chocolate" (Thai: ช็อคโกแลต)

Der war 2008 ein Riesenhit in Thailand.

Allerdings ist das Mädchen nicht blind, aber im Rest deiner Beschreibung gibt es viele Übereinstimmungen.

Hier ist ein Trailer:

http://www.youtube.com/watch?v=VoccbDV5NOI

Gruss, elreico

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Deine Freundin koennte relativ problemlos nach Deutschland kommen, wenn sie das Kind in Thailand bekaeme und Du bei der Botschaft in Bangkok die Vaterschaft anerkennst.

Das Kind erhaelt dann einen deutschen Pass und ist damit deutscher Staatsbuerger.

Die Freundin beantragt daraufhin ein Visum zur Familienzusammenfuehrung m. dt. Kind. Dann kann sie mit ihrem deutschen Kind nach Deutschland reisen, und das Kind waechst dann in Deutschland auf.

Hierbei sind dann auch keine Deutschkenntnisse noetig, und auch keine Heirat.

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In deutscher Lautschrift wuerde dein Satz etwa wie;

"rau phom dai rue pblau" ausgesprochen, leider ohne Zusammenhang schwer zu uebersetzten...!

"Wir / ich koennen (was genau bleibt offen), oder nicht?"

รึเปล่า (rue pblau) ist in der Tat eine Floskel, die du in Thailand oft am Ende einer Frage hoeren wirst. Es bedeutet soviel wie:

Oder? Oder nicht? Stimmt's? Nicht wahr?

Je nach Zusammenhang, und was vorher besprochen wurde, erkennt man die genaue Bedeutung recht genau, aber das ergibt sich doch meistens aus dem Gespraech!

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**@Pluggy, das Gleiche kann ich hier doch aus schreiben, aber wem hilft das?

Auch ich habe eine uneheliche Tochter in Thailand. Selbstverstaendlich habe ich die Vaterschaft immer und auch sofort anerkannt!

Von Behoerden-Matarathon kann allerdings hier aber wohl kaum eine Rede sein. Nach Eintrag meines Namens in der Geburtsurkunde, entsprechender Uebersetzungen, Beglaubigungen usw., war der Besuch auf der Botschaft reine Formensache fuer meine Tochter:

Annerkennung der Vaterschaft, deutscher Name (mein Nachname), deutsche Staatsbuergerschaft, deutscher Pass..., Nachweis zur Namensfuehrung usw.! Alles kein Thema...! Ruckzuck erledigt!

Darueber hinaus wurden wir (also die Eltern) ueber unsere Rechte, aber auch ueber entsprechende Pflichten, insbesondere ueber Unterhaltsverpflichtungen genau aufgeklaert. Dabei spielt es keine Rolle, ob meine Tochter jetzt in Thailand oder sonst wo ist! Unterhaltspflicht besteht grundsaetzlich immer, so du als Deutscher ein deutsches Kind hast!

Das ist der normale Fall!

All diese Sachverhalte sind dem Fragesteller jedoch bestens bekannt, da er selber mit dem ueblichen Prozedere bestens vertraut ist, zumal er selber Vater eines Kindes mit einer Thailaenderin ist, was wir aus seinen vorherigen Beitraegen entnehmen koennen.

Das aber beantwortet die Frage nicht!

Zitat aus der Frage:

"Und falls die Vaterschaft bestätigt würde, aber das Kind weiterhin bei der Mutter in Thailand bleibt, kann man von dem deutschen Vater Unterhalt durchsetzen und wie?"

Es gibt hier wohl Moeglichkeiten: Einem Bekannten von mir ist Folgenes passiert:

Er hat einen Vaterschaftstest in Thailand verweigert! Ueber andere Moeglichkeiten gelang es, seine Vaterschaft eindeutig nachzuweisen. Thai-Rechtsanwaelte gewaehrten der Mutter Kredit, nachdem die Rechtslage eindeutig war. Das mag allerdings eine Ausnahme sein.

Ueber Amtshilfegesuche durch die deutschen Behoerden bei der Botschaft in Bangkok, verweigerte diese ihm bis zur Klaerung die Austellung eines neuen Reisepasses. Hierzu muss erwaehnt werden, dass sich der deutsche Vater in Thailand aufhielt.

Letztendlich wurde er zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Woher jetzt 'ichweisnix' Zahlen herkommen, schreibt er leider nicht, aber die Summen waren in dieser Groessenordnung. Aber wie schon erwaehnt: Vergehen gegen Unterhaltsverpflichtungen sind nach deutschem Recht sehr schwerwiegend und werden verfolgt.

Und das ist der einzig erfolgsversprechende Weg! Ueber den steinigen Weg durch den Behoerdendschungel moechte ich hier nichts schreiben. Den kennt jeder, der in Thailand lebt...!

Letztendlich ist es aber leider so: Kann die Vaterschaft weder durch Test noch durch Anerkennung festgelegt werden, hat die thailaendische Mutter in der Realitaet wenig Chancen zur Durchsetzung ihrer Ziele. Und mit dem "Erzwingen" ist es inThailand, so meine Befuerchtung, nicht allzu viel zu erreichen.

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Der Text, den Du suchst, lautet auf Thai:

รับรอง ( คําแปล / สําเนา) ถูก ต้อง จาก ผู้รับรองลายเซ็น

in Lautschrift etwa:

rab-rong (kham-pblae / sa- nao) thuug dtong dschag phu-rab-rong-lai-sen

Sinngemaesse Uebersetzung:

Beglaubigte (Uebersetzung / Kopie) legitimiert durch eine Person, die "Signaturen" bestaetigt. Also jemanden, der notarielle Befugnisse innehaelt.

Wie DerCam schon schrieb, sollten thailaendische Behoerden in der Lage sein, so eine Beglaubigung auszustellen.

Da Du ja in der Naehe des schoenen Seebads Pattaya wohnst, waeren vielleicht das Amt des Amphoe Banglamung an der Sukhumvit oder die Pattaya-Cityhall erste Anlaufstellen.

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