Das ist von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden. Hier sind z. B. Unterlagen aus Niedersachsen:
http://www.nibis.de/nli1/gohrgs/rrl/rrlengl_go.pdf
Das ist von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden. Hier sind z. B. Unterlagen aus Niedersachsen:
http://www.nibis.de/nli1/gohrgs/rrl/rrlengl_go.pdf
Bucher mit Markierungen, Eintragungen kann man durchaus verkaufen oder tauschen, sofern sie selten, aktuell sind und nicht zu Schleuderpreisen zu kaufen sind. In Booklooker.de kann man sie finden und auch in diversen Tauschportalen, z. B. Tauschgnom, Meinbuchdeinbuch, Tauschbillet, Tauschticket. Erste drei sind kostenlos, letztere kostet die Anforderung. Ich habe schon Schulbücher gekauft, bzw. eingetauscht oder Lebenshilfebücher mit Markierungen.
http://www.buechereule.de/wbb2/thread.php?threadid=37974
Grundsätzlich nein! Du darfst nur Nahverkehrszüge und Verbundverkehrsmittel fahren.
"Wo gelten die Bayern-Tickets? In den Nahverkehrszügen (2.Klasse) aller Eisenbahnverkehrsunternehmen in ganz Bayern und im österreichischen Außerfern, bis Kufstein, Salzburg, Ulm Hbf, Sonneberg (Thür.) sowie auf den Strecken Hergatz - Kißlegg - Memmingen, Ansbach - Crailsheim und Hasloch (Main) - Lauda - Würzburg. Sie gelten auch in allen Verbundverkehrsmitteln (S-, U-, Straßenbahnen, Bussen) und in fast allen Linienbussen in ganz Bayern."
Quelle: http://www.bahn.de/regional/view/bayern/bahnregional/freizeit/bayernticket.shtml
Waren oft schon am nächsten Tag da - DHL ist auch schnell