Der Vermieter darf auch keinen Generalschlüssel besitzen, da somit sonst immer der ungehinderte Zutritt gegeben wäre. In Notfällen (Wasser), kann die Tür aufgebrochen werden.

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Hallo redwitch hat die Antwort eigentlich schon gegeben. Ich möchte hier einmal darauf hinweisen, dass die erste "Amtshandlung" bei der Übernahme einer neuen Wohnung der Austausch eines Türzylinders sein muss. Dies kann auch bei einer Schließanlage sein, da die Schließanlage nicht nur den Wohnungszylinder, sondern auch die anderen Türzylinder im Haus betrifft. Es sollte aber beachtet werden, dass dann wieder ein Schlüssel mehr "mitgetragen" wird. Beim Auszug ist der Urzustand wieder herzustellen!

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Hallo, Buntbartschlüssel gibt es mehr als genug. Diese sind auch unterschiedlich mit Schweifung nach Links oder Rechts. Der Ausbau eines Schlosses ist die günstigste Lösung und wird auch von den Schlüsseldiensten empfohlen. Zum Abmalen muss das Schloss ebenfalls ausgebaut werden. Sollte der passende Buntbartschlüssel nicht mehr lieferbar sein, Kann durch einen Rohling ein neuer Buntbartschlüssel erstellt werden (wird gefeilt). Dieses ist jedoch Handarbeit und das kostet !!!

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