Ja, es sind eine Steuererklärung zu machen und eine Gewerbeanmeldung vorab.
Da, Du Rechnungen schreibst, ist das Gewerbe vorher bei der Gemeinde anzumelden. ggf. mit Unterschrift Deiner Eltern.
Für wenige hundert Euro erstellt Dir ein Steuerberater deine komplette Erklärung und beantwortet alle Deine Fragen :)
Gehe zu einem Steuerberater.
Es ist das Welteinkommensprinzip maßgeben und somit ggf. auch das englische Einommen.
Wenn die Zahlung doch in 2015 war, hast Du auch ein Datum von 2015. Dieses dann eintragen.
Zu Zinsen:
Ja, diese sind in die Anlage KAP einzutragen plus alle anderen Zinsen/Kapitalerträge. Wenn Du in Summe weniger als 801 EUR Einnahmen hattest, bekommst Du die Steuern komplett zurück.
Zum Bonus:
Das Finanzamt kennt den Bonus schon durch die Datenübermittlung. Aber dieser ist nicht mehr zu versteuern nach einem aktuellen Urteil:
http://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/themen/voller-sonderausgabenabzug-auch-bei-bonuszahlungen-der-krankenkasse
Dies ist in der Erklärung gleich mitzuteilen bzw. per Einspruch darauf hinzuweisen.
Diese Frage ist sehr schwierig zu beantworten.
Zu allererst ist die Frage, ob es wirklich eine Steuerhinterziehung war. Weiterhin ist es wichtig, ob diese schon Verjährt ist, da es ja sicherlich einige Zeit her ist.
Ich würde hier die Zeit nutzen um zu einem Fachanwalt für Steuerrecht gehen.
Alles andere sind Vermutungen!
Eine Berechnung kann ich nicht für Dich durchführen. Da holst Du Dir entweder ein Steuerprogramm oder gehst zu einem Kollegen.
Ganz entspannt.
Die Frist beträgt 4 Jahre!
Somit sind die Erklärungen ab 2012 noch möglich abzugeben.
Also Erklärungen fertig stellen und ab zum Finanzamt.
Tatsächlich sehr theoretisch.
Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt hier nicht vor.
Eine Einnahmeerzielungsabsicht schon. Somit ist eine Umsatzsteuererklärung anzufertigen.
Ist es eine ernste Frage oder eine Schulaufgabe ;)
Die Kosten können als Werbungskosten angesetzt werden. Denken Sie auch an die Verpflegungspauschalen.
Bei einem solchen Thema ist dringend ein Steuerberater zu empfehlen. Das kostet mal 2,3 Stunden und somit ca 300 EUR, aber das sollte es Wert sein.
Dann lege alle Nachweise zur Steuererklärung dazu und sende es an das Finanzamt.
Diese Frage ist ein persönliche.
Das Fachwissen der Berater ist sehr hoch und fast überall sehr gut.
Das Vertrauen zu seinem Steuerberater ist eine Vertrauenssache. Und man sollte auch das Bauchgefühl mitentscheiden lassen.
Eine Übersicht über die Berater findest Du hier:
https://www.bstbk.de/de/steuerberater/
Zum Schluss noch der Rat:
Geh zu einem Steuerberater. Das kostet Dich vermutlich nicht
mehr als 4-5 Std, á zwischen 100 und 140 EUR kommen so ca. 500 EUR raus und dann hast Du eine saubere Lösung. Bei den Summen sollte es Dir
das Wert sein.
Wenn Dir Lohnsteuer abgezogen wurde, wirst Du diese zurück bekommen. Aber dazu muss eine Steuererklärung eingereicht werden.
Hallo Jule,
als Kosten für das Studium sind alle Kosten der Uni absetzbar, Semesterbeitrag, dazu die Fahrtkosten zur Uni, ggf. die Wohnungskosten vor Ort (bei doppelter Haushaltsführung), Kopierkosten, Lerntreffen usw.
Diese trägst Du in Anlage N bei Studienkosten ein. Am besten legst Du eine Excel Anlage mit allen Kosten dazu, damit das Finanzamt die Kosten nachvollziehen kann.
Der 450 EUR Job ist, wie Du schon geschrieben hast, steuerfrei und braucht nicht angegeben zu werden. Auch das Kindergeld ist keine Einnahmen für Dich.
Tipp am Rande:
Was für ein Studium war es?
ggf.ein Masterstudium oder ein Bachelor nach Ausbildung?
Wenn ja, dann solltest Du überlegen, noch für die letzten 4 Jahre eine Steuererklärung abzugeben, um alle Kosten anzusetzen. Diese reduzieren dann deine späteren Einnahmen.
Hier würde es sich lohnen einmal zum Steuerberater zu gehen.
Viel Erfolg
Die Kosten werden über die laufende Abschreibung nach Fertigstellung in der Erklärung angesetzt.
Fehlt nicht noch ein Innenverteidiger?
Nehm Dir eine Auszeit!
Gönne Dir Ruhe!
Geh mal zum Arzt.
Mit dem Ergebnis der Zwischenprüfung.