Wenn der Arzt dich AF geschrieben hat, mußt natürlich wieder arbeiten gehen. Oder aber Du bist arbeitslos, dann gibts ALG.

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Der Unterhalt verringert sich um die Höhe der Ausbildungsvergütung. Die Höhe ist unterschiedlich, hängt von vielen Faktoren ab.
Du weißt, wann die Ausbildung anfängt, dann kennst Du auch die Firma, in der Du die Ausbildung machst, wieso hast Du dort nicht nach der Höhe der Vergütung gefragt.

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Genau so ist es, nur wenn der Umsatz stimmt und einen Nachfolgebuchung( also neue Tupperparty ) entsteht, kommt man in den Genuß der Gastgeber Highlites.

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Obdachlose nehmen ihr recht auf Hartz4 nicht in Anspruch oder wollen es auch nicht, weil sie sich dann an Regeln halten müßten.

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Alle die jenigen, die schreiben....Finger weg...haben keine Ahnung, was MLM oder auch Direktvertrieb eigentlich bedeuten. Jeder sollte sich ein eigenes Bild machen und für sich entscheiden. Eins steht aber fest, wenn man richtig Geld verdienen will, muß man auch viel dafür tun. Sprich viel verkaufen oder ein eigenes gutfunktionierendes Team aufbauen. Ich selbst arbeite auch seit über 6 Jahren für einen Direktvertrieb und ein..DU MUßT...hab ich noch nie zu hören bekommen. Mache ich was...verdiene ich was, mache ich nichts...verdiene ich nichts.

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Auf jeden Fall reagieren, sonst steht am Tag des Termins evtl. die Polizei mit einem Räumungsbefehl vor der Tür.

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Ich war bei einer öffentlichen Schuldnerberatung. Erst einmal fast 8 Monate Wartezeit, bis es überhaupt losging. Das ganze hat sich dann über 1 Jahr hingezogen, bis ich den Antrag ( den ich im übrigen selber ausfüllen mußte) fertig war und ihn bei Gericht abgeben konnte,aber wurde nicht angenommen, weil die Form nicht 100% eingehalten wurde.

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Ob Einkommen oder nicht, GEZ muß bezahlt werden, aber Du kannst versuchen bei der GEZ eine Freistellung zu bekommen. Auf der GEZ Web seite gibt es Anträge. Denn einfach abmelden funktioniert nicht.

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Ohne Zertifikat geht schon mal gar nichts. Mach eine Ausbildung und dann kannst Du immer noch ein Geschäft aufmachen.

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Erst mal sofort bei der IHK melden und beim AA. Meistens sind es 6 Wochen, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und man muß sich selbst drum kümmern, einen Betrieb zu finden, bei dem man die Ausbildung fortsetzen kann. Wird aber in diesem Fall schwer sein. Ich würde niemanden einstellen, der klaut.

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Bei einer Kündigung sind Kalendertage die Grundlage. Wenn Sie zum 31.12. kündigen wollen, muß die Kündigung am 16. beim Chef auf dem Tisch liegen.

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das kommt auf den AV an, meist werden sie nicht bezahlt.

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