Vom Arzt anschauen lassen! Der/die wird ausschließen oder bestätigen: Lymphknoten in der Leiste? Leistenbruch?
- Es gibt nicht den Hirnnerv, sondern 12 Hirnnervenpaare.
- Mit einem Hypophysentumor und seinen Auswirkungen sollte man einen Neurochirurgen konsultieren.
Das Problem kann trotzdem (ohne Schmerzen und Muskelkater) Überanstrengung heißen.
Ja sicherlich, ist sogar zu empfehlen wieder zum Erstbehandler zurückzugehen, weil der am besten beurteilen kann ob/dass es sich um eine Spätfolge der Verletzung handelt.
Liebe christl10,
Prinzipiell sind Krankenversicherung und Pflegeversicherung zwei verschiedene Dinge.
Was versteht man bei einem Pflegefall unter "besser dran" sein? Wie ist das Behandlungsziel definiert und wie realistisch ist es, dieses erreichen zu können?
Mir scheint aus der Gattin spricht eher ihre Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation, als einen Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung anstellen zu wollen.
Hohe Dosen von Paracetamol über längere Zeit eingenommen, können die Nieren schädigen...
Wegen einer Bandschwäche in einem (oder mehreren?) Gelenk(en) wirst Du sicher kein Pflegefall.
Ich weiß nicht wie alt Du bist. Über Pflegebedürftigkeit im Alter sollte man zwar nachdenken und sich auf das eventuelle Eintreten auch richtig vorbereiten (Patientenverfügung, wo werde ich wohnen wollen, von wem werde ich versorgt werden wollen etc.) aber gerade deshalb muss man davor keine Angst haben!
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn jemand für Verrichtungen des täglichen Lebens (ADL = Activities of daily Life) Hilfe benötigt bzw. beaufsichtigt werden muss, um vor Eigengefährdung bewahrt zu werden.
Um welche Verrichtungen es sich dabei handelt, listet die Einstufungsverordnung zum (österreichischen) Pflegegeldgesetz (BPGG).
Das Eck dieses Nagels war offenbar eingewachsen. Nur aus dem Bild ist nicht mit Sicherheit zu erkennen, ob da noch etwas Nagel im Gewebe steckt. Davon hängt aber die Dauer der Heilung ab.
Wenn das nach 2-3 Tagen nicht deutlich besser ist, unbedingt vom Arzt anschauen lassen (Entzündung? etc.).
Gelähmtes Bein/gelähmten Arm auf Polster lagern eventuell auch Schulter der gelähmten Seite durch Polster unterstützen. Nach Fersenring, eventuell auch nach Sitzring suchen.
Die Patientin/der Patient spürt auf der gelähmten Seite möglicherweise keinen Schmerz.
Deshalb ist auf Rötungen/Druckstellen zu achten (einschmieren).
Auch sollten auf der kranken Seite so viel möglich passive Dehnungen gemacht werden (passives Durchstrecken der Finger, des Armes, des Beins), um Kontrakturen hintanzuhalten. Das Strecken der Finger kann und soll die Patientin/der Patient mit der gesunden Seite selbst üben (er/sie wird lernen, die gelähmte Seite, "die ihm/ihr nicht folgt", bzw. die sich anfühlt "als ob sie nicht ihm/ihr gehört", wieder als "seine/ihre" zu empfinden).
Und last but not least für PatientIn, für PflegerInnen und für Angehörige: viel Geduld.
Ob Eltern es verstehen wollen oder auch nicht: das einzige was du deinen Eltern vielleicht schuldest ist Respekt. Aber dein Leben gehört dir, ebenso wie deine Zeit. Du entscheidest wieviel davon du mit ihnen teilen möchtest.
Wasser (kurz), dann Seife, eingeseifte Finger, Handflächen und Handrücken waschen (mindestens 30 Sekunden), gründlich abspülen (auch zwischen den Fingern), abtrocknen.
Man sollte nicht so sehr über sein Alter nachdenken als an sein ALTERN und an sein ALTSEIN denken.
Ein breites gesetzliches Regelwerk bestimmt, wie Ärzte verpflichtet sind einen Patient zu behandeln. Wer eine medizinisch mögliche Behandlung ablehnen will, oder einer solchen nicht zustimmen will, der darf das selbstverständlich tun.
Wenn er aber seinen Willen nicht mehr äußern können wird (z.B. wegen Bewusstlosigkeit oder wegen Demenz) dann muss in einer Patientenverfügung festgelegt haben welche medizinischen Maßnahmen er ablehnt. Ansonsten wird er so lange behandelt und am Leben gehalten, als irgend ein Arzt glaubt, dass derartige Leidensverlängerung unter die zuvor genannten Rahmenbedingungen fällt. Der Arzt macht das nicht aus Bosheit, sondern weil er sich nicht vor dem Strafrichter wieder finden möchte.
Es gibt hunderte (auch kostenlose) "Vordrucke" wobei jetzt gerade ein neues Aufsehen erregendes BGH-Urteil veröffentlicht wurde, demnach man recht genau beschreiben muss was man will und was nicht. Es ist jedenfalls nicht ausreichend hineinzuschreiben: "ich will keine lebensverlängernden Maßnahmen".
Damit eine Patientenverfügung verlässlich Gültigkeit hat, gibt es das online Tool www.pflegefall-tool.de. Diese Art von Patientenverfügung verlangt kein medizinisches und kein juristisches Wissen und ist für jeden Laien wirklich verständlich und sehr überschaubar.
JA, selbstverständlich, denn NICHT ÄRZTE HABEN DAS RECHT ZU BEHANDELN, SONDERN PATIENTEN HABEN DAS RECHT BEHANDELT ZU WERDEN! In Wahrheit musst Du ja eine bestimmte ärztliche Maßnahme ja gar nicht verbieten, denn Du musst gefragt werden, ob Du damit einverstanden bist. Das heißt so viel wie, dass ohne Deine Zustimmung weder untersucht noch behandelt werden darf. Natürlich - und das muss man auch dazu sagen, trägst Du dann auch die daraus folgenden Konsequenzen (vergleiche: Verweigerung des Alko-Tests bei einer Kontrolle).
Eine Patientenverfügung spielt dabei solange keine Rolle, als Du Deinen Willen selbst äußern kannst. Dann musst Du auch selbst sagen ob zu zustimmst oder ablehnst. Erst wenn jemand seinen Willen nicht mehr mitteilen kann (z.B. Bewusstlosigkeit oder Demenz), erst dann wird eine Patientenverfügung überhaupt wirksam. Ob sich Ärzte daran halten müssen oder nicht, hängt davon ab, ob die Patientenverfügung verbindlich oder "nur" beachtlich ist. Ob es einen Vorsorgebevollmächtigten gibt, der in solch einem Fall Ansprechpartner der Ärzte ist, oder ob der mutmaßliche Patientenwille (unter Zuhilfenahme von Äußerungen etc.) von Sachverständigen zu bestimmen ist.
Sicher ist der Weg zum Notar eine Möglichkeit. Wahrscheinlich nicht die billigste und vielleicht auch nicht die effektivste - insbesondere wenn man sie als erste Möglichkeit nimmt. Ich denke es ist notwendig, dass man sich vorab darüber Gedanken macht, was man selbst möchte, was die Geschwister wollen und was die Eltern wollen. Ideal ist es, wenn alle "an einem Tisch" sitzen, gemeinsam im Internet recherchieren und einen Weg finden, der allen gangbar erscheint. Mit solch einem Ergebnis kann man dann auch zum Notar gehen, damit seine juristische Formulierung erhält, was einer solchen bedarf. Aber: Hut ab, Ihr gehört wenigstens zu jenem Teil der Bevölkerung, der sich beizeiten mit wichtigen Themen auseinandersetzt und nicht Vogel-Strauss-Politik betreibt. Super Texte gibt es auf www.pflegefall-tool.de. Auch dort sollte man sich vorerst kostenlos über die Texte informieren, bevor man das kostenpflichtige Tool ausprobiert.
Eine Patientenverfügung (PatV) kann man tatsächlich auch formlos erstellen (§ 1901 BGB). Die Frage ist nur, was will man mit einer PatV erreichen? Will man als Schwerstverletzter keine Intensivbehandlung (mehr) bekommen? Will man als Dementer nicht jahrelang am Leben gehalten werden? Will man seinen Vorsorgebevollmächtigten die Entscheidung erleichtern, wenn man einmal selbst nicht mehr entscheiden kann? Will man Ärzten damit eine Handlungsanweisung geben? oder will man damit etwas, was gar nicht möglich ist - nämlich dass mir andere die Entscheidung abnehmen? Solange man selbst entscheidungsfähig ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Antworten (nicht nur) auf solche Fragen habe ich in den Texten bei www.pflegefall-tool.de gefunden. Das Tool ist zwar nicht kostenlos, aber die dortigen Texte helfen sehr weiter - und dafür braucht man nichts zu bezahlen.
Du kannst hier viele Tipps und Ratschläge bekommen, so wie Du ihn Dir ja auch selbst gibst wenn Du sagst, dass man wegen des Alters Krebs ausschließen kann. Aber der beste, vernünftigste und wichtigste Ratschlag ist, geh unbedingt zum Arzt, denn auch Hämorrhoiden (ob innere oder äußere wird auch nur der Arzt feststellen können) sind nicht ganz harmlos.
Die Frage ist nicht minder komplex wie die Problematik die sich mit der neuen Situation stellt. Deshalb kann man keine allgemeine Antwort geben, die Dir im Speziellen weiterhilft. Was ich aber schon empfehlen kann ist, Information zu sammeln. z.B. den Blog unter www.aelterwerden.eu durchsuchen. Alles Gute wünscht Dir echterdoc
Wie Du an den anderen Kommentarten schon gesehen hast, gibt es kein Patentrezept, wenngleich Deine Situation kein Einzelfall ist. Was Dir vielleicht auch weiterhilft, ist der blog unter www.aelterwerden.eu
Alles Gute